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Hesekiel - Kapitel 26

Drohrede gegen Tyrus

1 Und es geschah im elften Jahre, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, darum, daß Tyrus über Jerusalem spricht: Haha! zerbrochen ist die Pforte der Völker; sie hat sich mir zugewandt; ich werde erfüllt werden, sie ist verwüstet! (Hesekiel 25.3) 3 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Tyrus! Und ich werde viele Nationen wider dich heraufführen, wie das Meer seine Wellen heraufführt. (Jesaja 23.1) 4 Und sie werden die Mauern von Tyrus zerstören und seine Türme abbrechen; und ich werde seine Erde von ihm wegfegen und es zu einem kahlen Felsen machen; 5 ein Ort zum Ausbreiten der Netze wird es sein mitten im Meere. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. Und es wird den Nationen zur Beute werden; 6 und seine Töchter, die auf dem Gefilde sind, werden mit dem Schwerte getötet werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. - 7 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde Nebukadrezar, den König, von Babel, den König der Könige, von Norden her gegen Tyrus bringen, mit Rossen und Wagen und Reitern und mit einer großen Volksschar. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Töchter auf dem Gefilde mit dem Schwerte töten; und er wird Belagerungstürme gegen dich aufstellen und einen Wall gegen dich aufschütten und Schilde gegen dich aufrichten, (Hesekiel 26.6) 9 und wird seine Mauerbrecher wider deine Mauern ansetzen und deine Türme mit seinen Eisen niederreißen. 10 Von der Menge seiner Rosse wird ihr Staub dich bedecken; vor dem Lärm der Reiter und Räder und Wagen werden deine Mauern erbeben, wenn er in deine Tore einziehen wird, wie man in eine erbrochene Stadt einzieht. 11 Mit den Hufen seiner Rosse wird er alle deine Straßen zerstampfen; dein Volk wird er mit dem Schwerte töten, und die Bildsäulen deiner Stärke werden zu Boden sinken. 12 Und sie werden dein Vermögen rauben und deine Waren plündern, und deine Mauern abbrechen und deine Prachthäuser niederreißen; und deine Steine und dein Holz und deinen Schutt werden sie ins Wasser werfen. 13 Und ich werde dem Getöne deiner Lieder ein Ende machen, und der Klang deiner Lauten wird nicht mehr gehört werden. (Jesaja 14.11) 14 Und ich werde dich zu einem kahlen Felsen machen; ein Ort zum Ausbreiten der Netze wirst du sein, du wirst nicht wieder aufgebaut werden. Denn ich, Jehova, habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 15 So spricht der Herr, Jehova, zu Tyrus: Werden nicht vom Gedröhne deines Sturzes, wenn der Erschlagene stöhnt, wenn in deiner Mitte gemordet wird, die Inseln erbeben? 16 Und alle Fürsten des Meeres werden von ihren Thronen herabsteigen, und ihre Mäntel ablegen und ihre buntgewirkten Kleider ausziehen; in Schrecken werden sie sich kleiden, werden auf der Erde sitzen und jeden Augenblick erzittern und sich über dich entsetzen. 17 Und sie werden ein Klagelied über dich erheben und zu dir sprechen: Wie bist du untergegangen, du von den Meeren her Bewohnte, du berühmte Stadt, die mächtig auf dem Meere war, sie und ihre Bewohner, welche allen, die darin wohnten, ihren Schrecken einflößten! 18 Nun erzittern die Inseln, am Tage deines Sturzes; und die Inseln die im Meere sind, sind bestürzt wegen deines Ausgangs. - 19 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wenn ich dich zu einer verwüsteten Stadt mache, den Städten gleich, die nicht mehr bewohnt werden; wenn ich die Flut über dich heraufführe, und die großen Wasser dich bedecken: 20 so werde ich dich hinabstürzen zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, zu dem Volke der Urzeit, und werde dich wohnen lassen in den untersten Örtern der Erde, in den Trümmern von der Vorzeit her, mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, auf daß du nicht mehr bewohnt werdest; und ich werde Herrlichkeit setzen in dem Lande der Lebendigen. 21 Zum Schrecken werde ich dich machen, und du wirst nicht mehr sein; und du wirst gesucht und in Ewigkeit nicht wiedergefunden werden, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.