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Hesekiel - Kapitel 25

Drohreden gegen Ammon, Moab, Edom und die Philister

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen die Kinder Ammon und weissage wider sie; (Jeremia 49.1) (Hesekiel 21.33-37) 3 und sprich zu den Kindern Ammon: Höret das Wort des Herrn, Jehovas! So spricht der Herr, Jehova: Weil du Haha! sprichst über mein Heiligtum, daß es entweiht ist, und über das Land Israel, daß es verwüstet ist, und über das Haus Juda, daß sie in die Gefangenschaft zogen: (Klagelieder 2.16) (Hesekiel 36.2) 4 darum siehe, werde ich dich den Kindern des Ostens zum Besitztum geben, und sie werden ihre Zeltlager in dir aufschlagen und ihre Wohnungen in dir errichten; sie werden deine Früchte essen, und sie werden deine Milch trinken. 5 Und ich werde Rabba zur Trift der Kamele machen, und die Kinder Ammon zum Lagerplatz der Herden. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - 6 Denn so spricht der Herr, Jehova: Weil du in die Hände geklatscht und mit dem Fuße gestampft und mit aller Verachtung deiner Seele dich über das Land Israel gefreut hast: 7 darum, siehe, werde ich meine Hand wider dich ausstrecken und dich den Nationen zur Beute geben, und ich werde dich ausrotten aus den Völkern und dich aus den Ländern vertilgen; ich werde dich vernichten, und du wirst wissen, daß ich Jehova bin. 8 So spricht der Herr, Jehova: Weil Moab und Seir sprechen: Siehe, das Haus Juda ist wie alle Nationen; (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 9 darum, siehe, werde ich die Seiten Moabs öffnen von den Städten her, von seinen Städten her, in seinem ganzen Umfange, die Zierde des Landes, Beth-Jesimoth, Baal-Meon und bis nach Kirjathaim hin, 10 den Kindern des Ostens, zu den Kindern Ammon hinzu, und werde es ihnen zum Besitztum geben, auf daß der Kinder Ammon nicht mehr gedacht werde unter den Nationen. 11 Und ich werde an Moab Gerichte üben; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

Obadja

12 So spricht der Herr, Jehova: Weil Edom mit Rachsucht gegen das Haus Juda gehandelt, und sie sich sehr verschuldet haben, indem sie sich an ihnen rächten: (Psalm 137.7) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.1) 13 darum, so spricht der Herr, Jehova, werde ich meine Hand wider Edom ausstrecken und Menschen und Vieh aus ihm ausrotten; und ich werde es von Teman an zur Einöde machen, und bis nach Dedan hin werden sie durchs Schwert fallen. 14 Und ich werde meine Rache über Edom bringen durch die Hand meines Volkes Israel, und sie werden an Edom handeln nach meinem Zorn und nach meinem Grimm. Und sie werden meine Rache kennen lernen, spricht der Herr, Jehova. 15 So spricht der Herr, Jehova: Weil die Philister mit Rachsucht gehandelt und Rache geübt haben mit Verachtung der Seele, zur Zerstörung in ewiger Feindschaft: (Jesaja 14.29) (Jeremia 47.1) (Zephanja 2.5) 16 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde meine Hand wider die Philister ausstrecken, und werde die Kerethiter ausrotten und den Überrest an der Küste des Meeres vertilgen. (1. Samuel 30.14) 17 Und ich werde durch Züchtigungen des Grimmes große Rache an ihnen üben. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich meine Rache über sie bringe.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.