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Hesekiel - Kapitel 25

Drohreden gegen Ammon, Moab, Edom und die Philister

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen die Kinder Ammon und weissage wider sie; (Jeremia 49.1) (Hesekiel 21.33-37) 3 und sprich zu den Kindern Ammon: Höret das Wort des Herrn, Jehovas! So spricht der Herr, Jehova: Weil du Haha! sprichst über mein Heiligtum, daß es entweiht ist, und über das Land Israel, daß es verwüstet ist, und über das Haus Juda, daß sie in die Gefangenschaft zogen: (Klagelieder 2.16) (Hesekiel 36.2) 4 darum siehe, werde ich dich den Kindern des Ostens zum Besitztum geben, und sie werden ihre Zeltlager in dir aufschlagen und ihre Wohnungen in dir errichten; sie werden deine Früchte essen, und sie werden deine Milch trinken. 5 Und ich werde Rabba zur Trift der Kamele machen, und die Kinder Ammon zum Lagerplatz der Herden. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - 6 Denn so spricht der Herr, Jehova: Weil du in die Hände geklatscht und mit dem Fuße gestampft und mit aller Verachtung deiner Seele dich über das Land Israel gefreut hast: 7 darum, siehe, werde ich meine Hand wider dich ausstrecken und dich den Nationen zur Beute geben, und ich werde dich ausrotten aus den Völkern und dich aus den Ländern vertilgen; ich werde dich vernichten, und du wirst wissen, daß ich Jehova bin. 8 So spricht der Herr, Jehova: Weil Moab und Seir sprechen: Siehe, das Haus Juda ist wie alle Nationen; (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 9 darum, siehe, werde ich die Seiten Moabs öffnen von den Städten her, von seinen Städten her, in seinem ganzen Umfange, die Zierde des Landes, Beth-Jesimoth, Baal-Meon und bis nach Kirjathaim hin, 10 den Kindern des Ostens, zu den Kindern Ammon hinzu, und werde es ihnen zum Besitztum geben, auf daß der Kinder Ammon nicht mehr gedacht werde unter den Nationen. 11 Und ich werde an Moab Gerichte üben; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

Obadja

12 So spricht der Herr, Jehova: Weil Edom mit Rachsucht gegen das Haus Juda gehandelt, und sie sich sehr verschuldet haben, indem sie sich an ihnen rächten: (Psalm 137.7) (Jeremia 49.7) (Obadja 1.1) 13 darum, so spricht der Herr, Jehova, werde ich meine Hand wider Edom ausstrecken und Menschen und Vieh aus ihm ausrotten; und ich werde es von Teman an zur Einöde machen, und bis nach Dedan hin werden sie durchs Schwert fallen. 14 Und ich werde meine Rache über Edom bringen durch die Hand meines Volkes Israel, und sie werden an Edom handeln nach meinem Zorn und nach meinem Grimm. Und sie werden meine Rache kennen lernen, spricht der Herr, Jehova. 15 So spricht der Herr, Jehova: Weil die Philister mit Rachsucht gehandelt und Rache geübt haben mit Verachtung der Seele, zur Zerstörung in ewiger Feindschaft: (Jesaja 14.29) (Jeremia 47.1) (Zephanja 2.5) 16 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde meine Hand wider die Philister ausstrecken, und werde die Kerethiter ausrotten und den Überrest an der Küste des Meeres vertilgen. (1. Samuel 30.14) 17 Und ich werde durch Züchtigungen des Grimmes große Rache an ihnen üben. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich meine Rache über sie bringe.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.