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Hesekiel - Kapitel 24

Der Kochtopf als Bild für die Zerstörung Jerusalems - Keine Klage Hesekiels über den Tod seiner Frau als Zeichenhandlung für das unbeklagte Jerusalem

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir im neunten Jahre, im zehnten Monat, am Zehnten des Monats, also: (2. Könige 25.1) (Jeremia 52.4) 2 Menschensohn, schreibe dir den Namen des Tages auf, dieses selbigen Tages! An diesem selbigen Tage rückt der König von Babel gegen Jerusalem heran. 3 Und rede ein Gleichnis zu dem widerspenstigen Hause und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Setze den Topf auf, setze auf, und gieße auch Wasser darein. 4 Tue seine Stücke zusammen darein, alle guten Stücke, Lende und Schulter; fülle ihn mit den besten Knochen. 5 Nimm das beste Kleinvieh, und auch einen Holzstoß für die Knochen darunter; laß es tüchtig sieden, daß auch seine Knochen darin kochen. - 6 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Wehe, Stadt der Blutschuld! Topf, an welchem sein Rost ist, und dessen Rost nicht von ihm abgeht! Stück für Stück hole sie heraus; nicht ist über sie das Los gefallen. (Hesekiel 24.9) 7 Denn ihr Blut ist in ihrer Mitte: sie hat es auf einen kahlen Felsen getan, sie hat es nicht auf die Erde gegossen, daß man es mit Staub bedecken könnte. 8 Um Grimm heraufzuführen, um Rache zu üben, habe ich ihr Blut auf einen kahlen Felsen getan, damit es nicht bedeckt würde. - 9 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Wehe, Stadt der Blutschuld! Auch ich werde den Holzstoß groß machen. (Nahum 3.1) 10 Häufe das Holz, zünde das Feuer an, mache das Fleisch gar und laß die Brühe auskochen, und die Knochen sollen verbrennen! 11 Und stelle ihn leer auf seine Kohlen, damit sein Erz heiß und glühend werde, und seine Unreinigkeit in ihm schmelze, sein Rost vergehe. 12 Die Bemühungen hat er erschöpft, und sein vieler Rost geht nicht von ihm ab; ins Feuer mit seinem Rost! - 13 In deiner Unreinigkeit ist Schandtat. Weil ich dich gereinigt habe und du nicht rein geworden bist, so wirst du von deiner Unreinigkeit nicht mehr rein werden, bis ich meinen Grimm an dir stille. (Hesekiel 5.13) 14 Ich, Jehova, habe geredet. Es kommt, und ich werde es tun; ich werde nicht nachlassen und werde kein Mitleid haben und es mich nicht gereuen lassen. Nach deinen Wegen und nach deinen Handlungen werden sie dich richten, spricht der Herr, Jehova. 15 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 16 Menschensohn, siehe, ich nehme die Lust deiner Augen von dir weg durch einen Schlag; und du sollst nicht klagen und nicht weinen, und keine Träne soll dir kommen. (Hesekiel 24.18) 17 Seufze schweigend, Totenklage stelle nicht an; binde dir deinen Kopfbund um und ziehe deine Schuhe an deine Füße, und deinen Bart sollst du nicht verhüllen und Brot der Leute nicht essen. 18 Und ich redete zu dem Volke am Morgen, und am Abend starb mein Weib. Und ich tat am Morgen, wie mir geboten war. 19 Da sprach das Volk zu mir: Willst du uns nicht kundtun, was dies uns bedeuten soll, daß du so tust? 20 Und ich sprach zu ihnen: Das Wort Jehovas ist zu mir geschehen also: 21 Sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde mein Heiligtum entweihen, den Stolz eurer Stärke, die Lust eurer Augen und das Verlangen eurer Seele; und eure Söhne und eure Töchter, die ihr zurückgelassen habt, werden durchs Schwert fallen. 22 Dann werdet ihr tun, wie ich getan habe: den Bart werdet ihr nicht verhüllen und Brot der Leute nicht essen, 23 und eure Kopfbunde werden auf euren Häuptern sein, und eure Schuhe an euren Füßen; ihr werdet nicht klagen und nicht weinen, sondern werdet hinschwinden in euren Missetaten, und seufzen einer gegen den anderen. 24 Und so wird euch Hesekiel zu einem Wahrzeichen sein: nach allem, was er getan hat, werdet ihr tun. Wenn es kommt, dann werdet ihr wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. (Hesekiel 12.11) (Hesekiel 24.27) 25 Und du, Menschensohn, siehe, an dem Tage, da ich von ihnen wegnehmen werde ihre Stärke, die Freude ihrer Pracht, die Lust ihrer Augen und die Sehnsucht ihrer Seelen, ihre Söhne und ihre Töchter: 26 an jenem Tage wird ein Entronnener zu dir kommen, um es deinen Ohren vernehmen zu lassen; (Hesekiel 33.21) 27 an jenem Tage wird dein Mund aufgetan werden gegen den Entronnenen, und du wirst reden und nicht mehr verstummen. Und so sollst du ihnen zu einem Wahrzeichen sein; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.