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Hesekiel - Kapitel 23

Die beiden unzüchtigen Schwestern Ohola und Oholiba

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, es waren zwei Weiber, Töchter einer Mutter. 3 Und sie hurten in Ägypten, in ihrer Jugend hurten sie; dort wurden ihre Brüste gedrückt, und dort betastete man ihren jungfräulichen Busen. 4 Und ihre Namen sind Ohola, die größere, und Oholiba, ihre Schwester. Und sie wurden mein und gebaren Söhne und Töchter; und was ihre Namen betrifft: Samaria ist Ohola, und Jerusalem ist Oholiba. 5 Und Ohola hurte, als sie unter mir war. Und sie entbrannte gegen ihre Buhlen, gegen die Assyrer, die nahe waren, 6 gekleidet in Purpurblau, Landpfleger und Statthalter, allesamt anmutige Jünglinge, Reiter, auf Rossen reitend. 7 Und sie richtete ihre Hurereien auf sie, die Auswahl der Söhne Assurs insgesamt; und mit allen, gegen welche sie entbrannte, mit allen deren Götzen verunreinigte sie sich. 8 Und auch ihre Hurereien von Ägypten her ließ sie nicht; denn sie hatten bei ihr gelegen in ihrer Jugend, und hatten ihren jungfräulichen Busen betastet und ihre Hurerei über sie ausgegossen. 9 Darum habe ich sie in die Hand ihrer Buhlen gegeben, in die Hand der Söhne Assurs, gegen welche sie entbrannt war. 10 Sie deckten ihre Blöße auf, nahmen ihre Söhne und ihre Töchter weg, und sie selbst töteten sie mit dem Schwerte; und so wurde sie berüchtigt unter den Weibern, und man übte Gerichte an ihr. (Hesekiel 23.29) 11 Und ihre Schwester Oholiba sah es, und sie trieb ihre Lüsternheit ärger als sie, und ihre Hurereien weiter als die Hurereien ihrer Schwester. (Hesekiel 16.51) 12 Sie entbrannte gegen die Söhne Assurs, Landpfleger und Statthalter, die nahe waren, prächtig gekleidet, Reiter, auf Rossen reitend, allesamt anmutige Jünglinge. 13 Und ich sah, daß sie sich verunreinigt hatte: einerlei Weg hatten beide. 14 Aber sie trieb ihre Hurereien noch weiter; denn sie sah Männer, an die Wand gezeichnet, Bilder von Chaldäern, mit Zinnober gezeichnet, 15 mit Gürteln an ihren Hüften gegürtet, überhängende Mützen auf ihren Häuptern, von Aussehen Ritter insgesamt, ähnlich den Söhnen Babels in Chaldäa, ihrem Geburtslande; 16 und sie entbrannte gegen sie, als ihre Augen sie sahen, und sie sandte Boten zu ihnen nach Chaldäa. 17 Und die Söhne Babels kamen zu ihr zum Liebeslager und verunreinigten sie durch ihre Hurerei. Und als sie sich an ihnen verunreinigt hatte, riß sich ihre Seele von ihnen los. 18 Und als sie ihre Hurereien aufdeckte und ihre Blöße aufdeckte, da riß sich meine Seele von ihr los, so wie meine Seele sich von ihrer Schwester losgerissen hatte. 19 Und sie mehrte ihre Hurereien, indem sie der Tage ihrer Jugend gedachte, als sie im Lande Ägypten hurte. 20 Und sie entbrannte gegen dessen Buhlen, deren Fleisch wie das Fleisch der Esel, und deren Erguß wie der Erguß der Rosse ist. 21 Und du schautest dich um nach der Schandtat deiner Jugend, als die von Ägypten deinen Busen betasteten um deiner jugendlichen Brüste willen. - 22 Darum Oholiba, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich erwecke wider dich deine Buhlen, von welchen deine Seele sich losgerissen hat, und lasse sie von ringsumher über dich kommen: 23 Die Söhne Babels und alle Chaldäer, Pekod und Schoa und Koa, alle Söhne Assurs mit ihnen, anmutige Jünglinge, Landpfleger und Statthalter insgesamt, Ritter und Räte, allesamt auf Rossen reitend. 24 Und sie werden über dich kommen mit Waffen, Wagen und Rädern, und mit einer Schar von Völkern; Schild und Tartsche und Helm werden sie ringsum wider dich richten. Und ich werde ihnen das Gericht übergeben, und sie werden dich richten nach ihren Rechten. (Lukas 19.43) 25 Und ich will meinen Eifer wider dich richten, und sie werden im Grimme mit dir verfahren: deine Nase und deine Ohren werden sie abschneiden, und was dir übrigbleibt wird durch das Schwert fallen; deine Söhne und deine Töchter werden sie wegnehmen, und was dir übrigbleibt wird durch das Feuer verzehrt werden. 26 Und sie werden dir deine Kleider ausziehen und deine herrlichen Geschmeide nehmen. 27 Und ich will machen, daß deine Schandtat von dir abläßt, und deine Hurerei vom Lande Ägypten, so daß du deine Augen nicht mehr zu ihnen erheben und Ägyptens nicht mehr gedenken wirst. - 28 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe dich in die Hand derer, die du hassest, in die Hand derer, von welchen deine Seele sich losgerissen hat. 29 Und sie werden im Haß mit dir verfahren, und deinen ganzen Erwerb wegnehmen und dich nackt und bloß lassen; und deine hurerische Blöße und deine Schandtat und deine Hurereien werden aufgedeckt werden. 30 Solches wird dir geschehen, weil du den Nationen nachgehurt, weil du dich mit ihren Götzen verunreinigt hast. 31 Auf dem Wege deiner Schwester hast du gewandelt, und so will ich ihren Becher in deine Hand geben. - (Hesekiel 23.33) 32 So spricht der Herr, Jehova: Du wirst den Becher deiner Schwester trinken, den tiefen und weiten: Zum Gelächter und zum Spott wird er gereichen, weil er so viel faßt. 33 Voll Trunkenheit und Kummer wirst du werden; der Becher deiner Schwester Samaria ist ein Becher des Entsetzens und der Betäubung. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.18) 34 Und du wirst ihn trinken und ausschlürfen, und wirst seine Scherben benagen und deine Brüste zerreißen; denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 35 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil du meiner vergessen und mich hinter deinen Rücken geworfen hast, so trage du auch deine Schandtat und deine Hurereien. 36 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, willst du die Ohola und die Oholiba richten? so tue ihnen ihre Greuel kund. 37 Denn sie haben Ehebruch getrieben, und Blut ist an ihren Händen; und mit ihren Götzen haben sie Ehebruch getrieben, und sogar ihre Kinder, die sie mir geboren, haben sie ihnen durch das Feuer gehen lassen zum Fraß. (Jeremia 7.31) 38 Noch dieses haben sie mir getan: Sie haben mein Heiligtum verunreinigt an selbigem Tage und meine Sabbathe entweiht. 39 Denn wenn sie ihre Kinder ihren Götzen schlachteten, so kamen sie an demselben Tage in mein Heiligtum, es zu entweihen; und siehe, also haben sie getan inmitten meines Hauses. 40 Ja, sie haben sogar zu Männern gesandt, die von ferne kommen sollten, - zu welchen ein Bote gesandt wurde, und siehe, sie kamen - für welche du dich badetest, deine Augen schminktest und dir Schmuck anlegtest, 41 und dich auf ein prächtiges Polster setztest, vor welchem ein Tisch zugerichtet war; und darauf setztest du mein Räucherwerk und mein Öl. 42 Und dabei war die Stimme einer sorglosen Menge. Und zu den Männern aus der Menschenmenge wurden Zecher gebracht aus der Wüste; und sie legten Armringe an ihre Hände und setzten prächtige Kronen auf ihre Häupter. 43 Da sprach ich von der durch Ehebruch Entkräfteten: Wird sie, ja sie, jetzt noch ihre Hurereien treiben? 44 Und man ging zu ihr ein, wie man zu einer Hure eingeht; so gingen sie ein zu Ohola und zu Oholiba, den lasterhaften Weibern. 45 Aber gerechte Männer, die werden sie richten nach dem Rechte der Ehebrecherinnen und nach dem Rechte der Blutvergießerinnen; denn sie sind Ehebrecherinnen, und Blut ist an ihren Händen. - (3. Mose 20.10) 46 Denn so spricht der Herr, Jehova: Ich will eine Versammlung wider sie heraufführen, und sie zur Mißhandlung und zur Beute übergeben. 47 Und die Versammlung wird sie steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und ihre Töchter wird sie töten und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. 48 Und so werde ich die Schandtat wegschaffen aus dem Lande, damit alle Weiber sich zurechtweisen lassen und nicht nach eurer Schandtat tun. 49 Und sie werden eure Schandtat auf euch bringen, und die Sünden eurer Götzen werdet ihr tragen. Und ihr werdet wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)