zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 23

Die beiden unzüchtigen Schwestern Ohola und Oholiba

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, es waren zwei Weiber, Töchter einer Mutter. 3 Und sie hurten in Ägypten, in ihrer Jugend hurten sie; dort wurden ihre Brüste gedrückt, und dort betastete man ihren jungfräulichen Busen. 4 Und ihre Namen sind Ohola, die größere, und Oholiba, ihre Schwester. Und sie wurden mein und gebaren Söhne und Töchter; und was ihre Namen betrifft: Samaria ist Ohola, und Jerusalem ist Oholiba. 5 Und Ohola hurte, als sie unter mir war. Und sie entbrannte gegen ihre Buhlen, gegen die Assyrer, die nahe waren, 6 gekleidet in Purpurblau, Landpfleger und Statthalter, allesamt anmutige Jünglinge, Reiter, auf Rossen reitend. 7 Und sie richtete ihre Hurereien auf sie, die Auswahl der Söhne Assurs insgesamt; und mit allen, gegen welche sie entbrannte, mit allen deren Götzen verunreinigte sie sich. 8 Und auch ihre Hurereien von Ägypten her ließ sie nicht; denn sie hatten bei ihr gelegen in ihrer Jugend, und hatten ihren jungfräulichen Busen betastet und ihre Hurerei über sie ausgegossen. 9 Darum habe ich sie in die Hand ihrer Buhlen gegeben, in die Hand der Söhne Assurs, gegen welche sie entbrannt war. 10 Sie deckten ihre Blöße auf, nahmen ihre Söhne und ihre Töchter weg, und sie selbst töteten sie mit dem Schwerte; und so wurde sie berüchtigt unter den Weibern, und man übte Gerichte an ihr. (Hesekiel 23.29) 11 Und ihre Schwester Oholiba sah es, und sie trieb ihre Lüsternheit ärger als sie, und ihre Hurereien weiter als die Hurereien ihrer Schwester. (Hesekiel 16.51) 12 Sie entbrannte gegen die Söhne Assurs, Landpfleger und Statthalter, die nahe waren, prächtig gekleidet, Reiter, auf Rossen reitend, allesamt anmutige Jünglinge. 13 Und ich sah, daß sie sich verunreinigt hatte: einerlei Weg hatten beide. 14 Aber sie trieb ihre Hurereien noch weiter; denn sie sah Männer, an die Wand gezeichnet, Bilder von Chaldäern, mit Zinnober gezeichnet, 15 mit Gürteln an ihren Hüften gegürtet, überhängende Mützen auf ihren Häuptern, von Aussehen Ritter insgesamt, ähnlich den Söhnen Babels in Chaldäa, ihrem Geburtslande; 16 und sie entbrannte gegen sie, als ihre Augen sie sahen, und sie sandte Boten zu ihnen nach Chaldäa. 17 Und die Söhne Babels kamen zu ihr zum Liebeslager und verunreinigten sie durch ihre Hurerei. Und als sie sich an ihnen verunreinigt hatte, riß sich ihre Seele von ihnen los. 18 Und als sie ihre Hurereien aufdeckte und ihre Blöße aufdeckte, da riß sich meine Seele von ihr los, so wie meine Seele sich von ihrer Schwester losgerissen hatte. 19 Und sie mehrte ihre Hurereien, indem sie der Tage ihrer Jugend gedachte, als sie im Lande Ägypten hurte. 20 Und sie entbrannte gegen dessen Buhlen, deren Fleisch wie das Fleisch der Esel, und deren Erguß wie der Erguß der Rosse ist. 21 Und du schautest dich um nach der Schandtat deiner Jugend, als die von Ägypten deinen Busen betasteten um deiner jugendlichen Brüste willen. - 22 Darum Oholiba, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich erwecke wider dich deine Buhlen, von welchen deine Seele sich losgerissen hat, und lasse sie von ringsumher über dich kommen: 23 Die Söhne Babels und alle Chaldäer, Pekod und Schoa und Koa, alle Söhne Assurs mit ihnen, anmutige Jünglinge, Landpfleger und Statthalter insgesamt, Ritter und Räte, allesamt auf Rossen reitend. 24 Und sie werden über dich kommen mit Waffen, Wagen und Rädern, und mit einer Schar von Völkern; Schild und Tartsche und Helm werden sie ringsum wider dich richten. Und ich werde ihnen das Gericht übergeben, und sie werden dich richten nach ihren Rechten. (Lukas 19.43) 25 Und ich will meinen Eifer wider dich richten, und sie werden im Grimme mit dir verfahren: deine Nase und deine Ohren werden sie abschneiden, und was dir übrigbleibt wird durch das Schwert fallen; deine Söhne und deine Töchter werden sie wegnehmen, und was dir übrigbleibt wird durch das Feuer verzehrt werden. 26 Und sie werden dir deine Kleider ausziehen und deine herrlichen Geschmeide nehmen. 27 Und ich will machen, daß deine Schandtat von dir abläßt, und deine Hurerei vom Lande Ägypten, so daß du deine Augen nicht mehr zu ihnen erheben und Ägyptens nicht mehr gedenken wirst. - 28 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe dich in die Hand derer, die du hassest, in die Hand derer, von welchen deine Seele sich losgerissen hat. 29 Und sie werden im Haß mit dir verfahren, und deinen ganzen Erwerb wegnehmen und dich nackt und bloß lassen; und deine hurerische Blöße und deine Schandtat und deine Hurereien werden aufgedeckt werden. 30 Solches wird dir geschehen, weil du den Nationen nachgehurt, weil du dich mit ihren Götzen verunreinigt hast. 31 Auf dem Wege deiner Schwester hast du gewandelt, und so will ich ihren Becher in deine Hand geben. - (Hesekiel 23.33) 32 So spricht der Herr, Jehova: Du wirst den Becher deiner Schwester trinken, den tiefen und weiten: Zum Gelächter und zum Spott wird er gereichen, weil er so viel faßt. 33 Voll Trunkenheit und Kummer wirst du werden; der Becher deiner Schwester Samaria ist ein Becher des Entsetzens und der Betäubung. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.18) 34 Und du wirst ihn trinken und ausschlürfen, und wirst seine Scherben benagen und deine Brüste zerreißen; denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 35 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil du meiner vergessen und mich hinter deinen Rücken geworfen hast, so trage du auch deine Schandtat und deine Hurereien. 36 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, willst du die Ohola und die Oholiba richten? so tue ihnen ihre Greuel kund. 37 Denn sie haben Ehebruch getrieben, und Blut ist an ihren Händen; und mit ihren Götzen haben sie Ehebruch getrieben, und sogar ihre Kinder, die sie mir geboren, haben sie ihnen durch das Feuer gehen lassen zum Fraß. (Jeremia 7.31) 38 Noch dieses haben sie mir getan: Sie haben mein Heiligtum verunreinigt an selbigem Tage und meine Sabbathe entweiht. 39 Denn wenn sie ihre Kinder ihren Götzen schlachteten, so kamen sie an demselben Tage in mein Heiligtum, es zu entweihen; und siehe, also haben sie getan inmitten meines Hauses. 40 Ja, sie haben sogar zu Männern gesandt, die von ferne kommen sollten, - zu welchen ein Bote gesandt wurde, und siehe, sie kamen - für welche du dich badetest, deine Augen schminktest und dir Schmuck anlegtest, 41 und dich auf ein prächtiges Polster setztest, vor welchem ein Tisch zugerichtet war; und darauf setztest du mein Räucherwerk und mein Öl. 42 Und dabei war die Stimme einer sorglosen Menge. Und zu den Männern aus der Menschenmenge wurden Zecher gebracht aus der Wüste; und sie legten Armringe an ihre Hände und setzten prächtige Kronen auf ihre Häupter. 43 Da sprach ich von der durch Ehebruch Entkräfteten: Wird sie, ja sie, jetzt noch ihre Hurereien treiben? 44 Und man ging zu ihr ein, wie man zu einer Hure eingeht; so gingen sie ein zu Ohola und zu Oholiba, den lasterhaften Weibern. 45 Aber gerechte Männer, die werden sie richten nach dem Rechte der Ehebrecherinnen und nach dem Rechte der Blutvergießerinnen; denn sie sind Ehebrecherinnen, und Blut ist an ihren Händen. - (3. Mose 20.10) 46 Denn so spricht der Herr, Jehova: Ich will eine Versammlung wider sie heraufführen, und sie zur Mißhandlung und zur Beute übergeben. 47 Und die Versammlung wird sie steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und ihre Töchter wird sie töten und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. 48 Und so werde ich die Schandtat wegschaffen aus dem Lande, damit alle Weiber sich zurechtweisen lassen und nicht nach eurer Schandtat tun. 49 Und sie werden eure Schandtat auf euch bringen, und die Sünden eurer Götzen werdet ihr tragen. Und ihr werdet wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.