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Hesekiel - Kapitel 23

Die beiden unzüchtigen Schwestern Ohola und Oholiba

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, es waren zwei Weiber, Töchter einer Mutter. 3 Und sie hurten in Ägypten, in ihrer Jugend hurten sie; dort wurden ihre Brüste gedrückt, und dort betastete man ihren jungfräulichen Busen. 4 Und ihre Namen sind Ohola, die größere, und Oholiba, ihre Schwester. Und sie wurden mein und gebaren Söhne und Töchter; und was ihre Namen betrifft: Samaria ist Ohola, und Jerusalem ist Oholiba. 5 Und Ohola hurte, als sie unter mir war. Und sie entbrannte gegen ihre Buhlen, gegen die Assyrer, die nahe waren, 6 gekleidet in Purpurblau, Landpfleger und Statthalter, allesamt anmutige Jünglinge, Reiter, auf Rossen reitend. 7 Und sie richtete ihre Hurereien auf sie, die Auswahl der Söhne Assurs insgesamt; und mit allen, gegen welche sie entbrannte, mit allen deren Götzen verunreinigte sie sich. 8 Und auch ihre Hurereien von Ägypten her ließ sie nicht; denn sie hatten bei ihr gelegen in ihrer Jugend, und hatten ihren jungfräulichen Busen betastet und ihre Hurerei über sie ausgegossen. 9 Darum habe ich sie in die Hand ihrer Buhlen gegeben, in die Hand der Söhne Assurs, gegen welche sie entbrannt war. 10 Sie deckten ihre Blöße auf, nahmen ihre Söhne und ihre Töchter weg, und sie selbst töteten sie mit dem Schwerte; und so wurde sie berüchtigt unter den Weibern, und man übte Gerichte an ihr. (Hesekiel 23.29) 11 Und ihre Schwester Oholiba sah es, und sie trieb ihre Lüsternheit ärger als sie, und ihre Hurereien weiter als die Hurereien ihrer Schwester. (Hesekiel 16.51) 12 Sie entbrannte gegen die Söhne Assurs, Landpfleger und Statthalter, die nahe waren, prächtig gekleidet, Reiter, auf Rossen reitend, allesamt anmutige Jünglinge. 13 Und ich sah, daß sie sich verunreinigt hatte: einerlei Weg hatten beide. 14 Aber sie trieb ihre Hurereien noch weiter; denn sie sah Männer, an die Wand gezeichnet, Bilder von Chaldäern, mit Zinnober gezeichnet, 15 mit Gürteln an ihren Hüften gegürtet, überhängende Mützen auf ihren Häuptern, von Aussehen Ritter insgesamt, ähnlich den Söhnen Babels in Chaldäa, ihrem Geburtslande; 16 und sie entbrannte gegen sie, als ihre Augen sie sahen, und sie sandte Boten zu ihnen nach Chaldäa. 17 Und die Söhne Babels kamen zu ihr zum Liebeslager und verunreinigten sie durch ihre Hurerei. Und als sie sich an ihnen verunreinigt hatte, riß sich ihre Seele von ihnen los. 18 Und als sie ihre Hurereien aufdeckte und ihre Blöße aufdeckte, da riß sich meine Seele von ihr los, so wie meine Seele sich von ihrer Schwester losgerissen hatte. 19 Und sie mehrte ihre Hurereien, indem sie der Tage ihrer Jugend gedachte, als sie im Lande Ägypten hurte. 20 Und sie entbrannte gegen dessen Buhlen, deren Fleisch wie das Fleisch der Esel, und deren Erguß wie der Erguß der Rosse ist. 21 Und du schautest dich um nach der Schandtat deiner Jugend, als die von Ägypten deinen Busen betasteten um deiner jugendlichen Brüste willen. - 22 Darum Oholiba, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich erwecke wider dich deine Buhlen, von welchen deine Seele sich losgerissen hat, und lasse sie von ringsumher über dich kommen: 23 Die Söhne Babels und alle Chaldäer, Pekod und Schoa und Koa, alle Söhne Assurs mit ihnen, anmutige Jünglinge, Landpfleger und Statthalter insgesamt, Ritter und Räte, allesamt auf Rossen reitend. 24 Und sie werden über dich kommen mit Waffen, Wagen und Rädern, und mit einer Schar von Völkern; Schild und Tartsche und Helm werden sie ringsum wider dich richten. Und ich werde ihnen das Gericht übergeben, und sie werden dich richten nach ihren Rechten. (Lukas 19.43) 25 Und ich will meinen Eifer wider dich richten, und sie werden im Grimme mit dir verfahren: deine Nase und deine Ohren werden sie abschneiden, und was dir übrigbleibt wird durch das Schwert fallen; deine Söhne und deine Töchter werden sie wegnehmen, und was dir übrigbleibt wird durch das Feuer verzehrt werden. 26 Und sie werden dir deine Kleider ausziehen und deine herrlichen Geschmeide nehmen. 27 Und ich will machen, daß deine Schandtat von dir abläßt, und deine Hurerei vom Lande Ägypten, so daß du deine Augen nicht mehr zu ihnen erheben und Ägyptens nicht mehr gedenken wirst. - 28 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe dich in die Hand derer, die du hassest, in die Hand derer, von welchen deine Seele sich losgerissen hat. 29 Und sie werden im Haß mit dir verfahren, und deinen ganzen Erwerb wegnehmen und dich nackt und bloß lassen; und deine hurerische Blöße und deine Schandtat und deine Hurereien werden aufgedeckt werden. 30 Solches wird dir geschehen, weil du den Nationen nachgehurt, weil du dich mit ihren Götzen verunreinigt hast. 31 Auf dem Wege deiner Schwester hast du gewandelt, und so will ich ihren Becher in deine Hand geben. - (Hesekiel 23.33) 32 So spricht der Herr, Jehova: Du wirst den Becher deiner Schwester trinken, den tiefen und weiten: Zum Gelächter und zum Spott wird er gereichen, weil er so viel faßt. 33 Voll Trunkenheit und Kummer wirst du werden; der Becher deiner Schwester Samaria ist ein Becher des Entsetzens und der Betäubung. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.18) 34 Und du wirst ihn trinken und ausschlürfen, und wirst seine Scherben benagen und deine Brüste zerreißen; denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 35 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil du meiner vergessen und mich hinter deinen Rücken geworfen hast, so trage du auch deine Schandtat und deine Hurereien. 36 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, willst du die Ohola und die Oholiba richten? so tue ihnen ihre Greuel kund. 37 Denn sie haben Ehebruch getrieben, und Blut ist an ihren Händen; und mit ihren Götzen haben sie Ehebruch getrieben, und sogar ihre Kinder, die sie mir geboren, haben sie ihnen durch das Feuer gehen lassen zum Fraß. (Jeremia 7.31) 38 Noch dieses haben sie mir getan: Sie haben mein Heiligtum verunreinigt an selbigem Tage und meine Sabbathe entweiht. 39 Denn wenn sie ihre Kinder ihren Götzen schlachteten, so kamen sie an demselben Tage in mein Heiligtum, es zu entweihen; und siehe, also haben sie getan inmitten meines Hauses. 40 Ja, sie haben sogar zu Männern gesandt, die von ferne kommen sollten, - zu welchen ein Bote gesandt wurde, und siehe, sie kamen - für welche du dich badetest, deine Augen schminktest und dir Schmuck anlegtest, 41 und dich auf ein prächtiges Polster setztest, vor welchem ein Tisch zugerichtet war; und darauf setztest du mein Räucherwerk und mein Öl. 42 Und dabei war die Stimme einer sorglosen Menge. Und zu den Männern aus der Menschenmenge wurden Zecher gebracht aus der Wüste; und sie legten Armringe an ihre Hände und setzten prächtige Kronen auf ihre Häupter. 43 Da sprach ich von der durch Ehebruch Entkräfteten: Wird sie, ja sie, jetzt noch ihre Hurereien treiben? 44 Und man ging zu ihr ein, wie man zu einer Hure eingeht; so gingen sie ein zu Ohola und zu Oholiba, den lasterhaften Weibern. 45 Aber gerechte Männer, die werden sie richten nach dem Rechte der Ehebrecherinnen und nach dem Rechte der Blutvergießerinnen; denn sie sind Ehebrecherinnen, und Blut ist an ihren Händen. - (3. Mose 20.10) 46 Denn so spricht der Herr, Jehova: Ich will eine Versammlung wider sie heraufführen, und sie zur Mißhandlung und zur Beute übergeben. 47 Und die Versammlung wird sie steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und ihre Töchter wird sie töten und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. 48 Und so werde ich die Schandtat wegschaffen aus dem Lande, damit alle Weiber sich zurechtweisen lassen und nicht nach eurer Schandtat tun. 49 Und sie werden eure Schandtat auf euch bringen, und die Sünden eurer Götzen werdet ihr tragen. Und ihr werdet wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.