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Hesekiel - Kapitel 23

Die beiden unzüchtigen Schwestern Ohola und Oholiba

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, es waren zwei Weiber, Töchter einer Mutter. 3 Und sie hurten in Ägypten, in ihrer Jugend hurten sie; dort wurden ihre Brüste gedrückt, und dort betastete man ihren jungfräulichen Busen. 4 Und ihre Namen sind Ohola, die größere, und Oholiba, ihre Schwester. Und sie wurden mein und gebaren Söhne und Töchter; und was ihre Namen betrifft: Samaria ist Ohola, und Jerusalem ist Oholiba. 5 Und Ohola hurte, als sie unter mir war. Und sie entbrannte gegen ihre Buhlen, gegen die Assyrer, die nahe waren, 6 gekleidet in Purpurblau, Landpfleger und Statthalter, allesamt anmutige Jünglinge, Reiter, auf Rossen reitend. 7 Und sie richtete ihre Hurereien auf sie, die Auswahl der Söhne Assurs insgesamt; und mit allen, gegen welche sie entbrannte, mit allen deren Götzen verunreinigte sie sich. 8 Und auch ihre Hurereien von Ägypten her ließ sie nicht; denn sie hatten bei ihr gelegen in ihrer Jugend, und hatten ihren jungfräulichen Busen betastet und ihre Hurerei über sie ausgegossen. 9 Darum habe ich sie in die Hand ihrer Buhlen gegeben, in die Hand der Söhne Assurs, gegen welche sie entbrannt war. 10 Sie deckten ihre Blöße auf, nahmen ihre Söhne und ihre Töchter weg, und sie selbst töteten sie mit dem Schwerte; und so wurde sie berüchtigt unter den Weibern, und man übte Gerichte an ihr. (Hesekiel 23.29) 11 Und ihre Schwester Oholiba sah es, und sie trieb ihre Lüsternheit ärger als sie, und ihre Hurereien weiter als die Hurereien ihrer Schwester. (Hesekiel 16.51) 12 Sie entbrannte gegen die Söhne Assurs, Landpfleger und Statthalter, die nahe waren, prächtig gekleidet, Reiter, auf Rossen reitend, allesamt anmutige Jünglinge. 13 Und ich sah, daß sie sich verunreinigt hatte: einerlei Weg hatten beide. 14 Aber sie trieb ihre Hurereien noch weiter; denn sie sah Männer, an die Wand gezeichnet, Bilder von Chaldäern, mit Zinnober gezeichnet, 15 mit Gürteln an ihren Hüften gegürtet, überhängende Mützen auf ihren Häuptern, von Aussehen Ritter insgesamt, ähnlich den Söhnen Babels in Chaldäa, ihrem Geburtslande; 16 und sie entbrannte gegen sie, als ihre Augen sie sahen, und sie sandte Boten zu ihnen nach Chaldäa. 17 Und die Söhne Babels kamen zu ihr zum Liebeslager und verunreinigten sie durch ihre Hurerei. Und als sie sich an ihnen verunreinigt hatte, riß sich ihre Seele von ihnen los. 18 Und als sie ihre Hurereien aufdeckte und ihre Blöße aufdeckte, da riß sich meine Seele von ihr los, so wie meine Seele sich von ihrer Schwester losgerissen hatte. 19 Und sie mehrte ihre Hurereien, indem sie der Tage ihrer Jugend gedachte, als sie im Lande Ägypten hurte. 20 Und sie entbrannte gegen dessen Buhlen, deren Fleisch wie das Fleisch der Esel, und deren Erguß wie der Erguß der Rosse ist. 21 Und du schautest dich um nach der Schandtat deiner Jugend, als die von Ägypten deinen Busen betasteten um deiner jugendlichen Brüste willen. - 22 Darum Oholiba, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich erwecke wider dich deine Buhlen, von welchen deine Seele sich losgerissen hat, und lasse sie von ringsumher über dich kommen: 23 Die Söhne Babels und alle Chaldäer, Pekod und Schoa und Koa, alle Söhne Assurs mit ihnen, anmutige Jünglinge, Landpfleger und Statthalter insgesamt, Ritter und Räte, allesamt auf Rossen reitend. 24 Und sie werden über dich kommen mit Waffen, Wagen und Rädern, und mit einer Schar von Völkern; Schild und Tartsche und Helm werden sie ringsum wider dich richten. Und ich werde ihnen das Gericht übergeben, und sie werden dich richten nach ihren Rechten. (Lukas 19.43) 25 Und ich will meinen Eifer wider dich richten, und sie werden im Grimme mit dir verfahren: deine Nase und deine Ohren werden sie abschneiden, und was dir übrigbleibt wird durch das Schwert fallen; deine Söhne und deine Töchter werden sie wegnehmen, und was dir übrigbleibt wird durch das Feuer verzehrt werden. 26 Und sie werden dir deine Kleider ausziehen und deine herrlichen Geschmeide nehmen. 27 Und ich will machen, daß deine Schandtat von dir abläßt, und deine Hurerei vom Lande Ägypten, so daß du deine Augen nicht mehr zu ihnen erheben und Ägyptens nicht mehr gedenken wirst. - 28 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe dich in die Hand derer, die du hassest, in die Hand derer, von welchen deine Seele sich losgerissen hat. 29 Und sie werden im Haß mit dir verfahren, und deinen ganzen Erwerb wegnehmen und dich nackt und bloß lassen; und deine hurerische Blöße und deine Schandtat und deine Hurereien werden aufgedeckt werden. 30 Solches wird dir geschehen, weil du den Nationen nachgehurt, weil du dich mit ihren Götzen verunreinigt hast. 31 Auf dem Wege deiner Schwester hast du gewandelt, und so will ich ihren Becher in deine Hand geben. - (Hesekiel 23.33) 32 So spricht der Herr, Jehova: Du wirst den Becher deiner Schwester trinken, den tiefen und weiten: Zum Gelächter und zum Spott wird er gereichen, weil er so viel faßt. 33 Voll Trunkenheit und Kummer wirst du werden; der Becher deiner Schwester Samaria ist ein Becher des Entsetzens und der Betäubung. (Jesaja 51.17) (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.18) 34 Und du wirst ihn trinken und ausschlürfen, und wirst seine Scherben benagen und deine Brüste zerreißen; denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 35 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil du meiner vergessen und mich hinter deinen Rücken geworfen hast, so trage du auch deine Schandtat und deine Hurereien. 36 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, willst du die Ohola und die Oholiba richten? so tue ihnen ihre Greuel kund. 37 Denn sie haben Ehebruch getrieben, und Blut ist an ihren Händen; und mit ihren Götzen haben sie Ehebruch getrieben, und sogar ihre Kinder, die sie mir geboren, haben sie ihnen durch das Feuer gehen lassen zum Fraß. (Jeremia 7.31) 38 Noch dieses haben sie mir getan: Sie haben mein Heiligtum verunreinigt an selbigem Tage und meine Sabbathe entweiht. 39 Denn wenn sie ihre Kinder ihren Götzen schlachteten, so kamen sie an demselben Tage in mein Heiligtum, es zu entweihen; und siehe, also haben sie getan inmitten meines Hauses. 40 Ja, sie haben sogar zu Männern gesandt, die von ferne kommen sollten, - zu welchen ein Bote gesandt wurde, und siehe, sie kamen - für welche du dich badetest, deine Augen schminktest und dir Schmuck anlegtest, 41 und dich auf ein prächtiges Polster setztest, vor welchem ein Tisch zugerichtet war; und darauf setztest du mein Räucherwerk und mein Öl. 42 Und dabei war die Stimme einer sorglosen Menge. Und zu den Männern aus der Menschenmenge wurden Zecher gebracht aus der Wüste; und sie legten Armringe an ihre Hände und setzten prächtige Kronen auf ihre Häupter. 43 Da sprach ich von der durch Ehebruch Entkräfteten: Wird sie, ja sie, jetzt noch ihre Hurereien treiben? 44 Und man ging zu ihr ein, wie man zu einer Hure eingeht; so gingen sie ein zu Ohola und zu Oholiba, den lasterhaften Weibern. 45 Aber gerechte Männer, die werden sie richten nach dem Rechte der Ehebrecherinnen und nach dem Rechte der Blutvergießerinnen; denn sie sind Ehebrecherinnen, und Blut ist an ihren Händen. - (3. Mose 20.10) 46 Denn so spricht der Herr, Jehova: Ich will eine Versammlung wider sie heraufführen, und sie zur Mißhandlung und zur Beute übergeben. 47 Und die Versammlung wird sie steinigen und sie mit ihren Schwertern zerhauen; ihre Söhne und ihre Töchter wird sie töten und ihre Häuser mit Feuer verbrennen. 48 Und so werde ich die Schandtat wegschaffen aus dem Lande, damit alle Weiber sich zurechtweisen lassen und nicht nach eurer Schandtat tun. 49 Und sie werden eure Schandtat auf euch bringen, und die Sünden eurer Götzen werdet ihr tragen. Und ihr werdet wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.