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Hesekiel - Kapitel 22

Schuld und Bestrafung von Jerusalem und Juda

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, willst du richten, willst du richten die Stadt der Blutschuld? So tue ihr kund alle ihre Greuel (Hesekiel 24.6) 3 und sprich: so spricht der Herr, Jehova: Stadt, die Blut vergießt in ihrer Mitte, damit ihre Zeit komme, und welche sich Götzen macht, um sich zu verunreinigen! 4 durch dein Blut, das du vergossen, hast du dich verschuldet, und durch deine Götzen, die du gemacht, hast du dich verunreinigt; und du hast deine Tage herbeigeführt und bist zu deinen Jahren gekommen. Darum habe ich dich den Nationen zum Hohne gemacht und allen Ländern zum Spott. 5 Die Nahen und die von dir Entfernten werden dich verspotten als befleckten Namens und reich an Verwirrung. - 6 Siehe, in dir waren die Fürsten Israels, ein jeder nach seiner Kraft, um Blut zu vergießen. 7 Vater und Mutter verachteten sie in dir, an dem Fremdling handelten sie gewalttätig in deiner Mitte, Waisen und Witwen bedrückten sie in dir. (2. Mose 22.20-21) 8 Meine heiligen Dinge hast du verachtet und meine Sabbathe entweiht. 9 Verleumder waren in dir, um Blut zu vergießen; und auf den Bergen in dir haben sie gegessen, sie haben in deiner Mitte Schandtaten verübt. 10 In dir hat man die Blöße des Vaters aufgedeckt, in dir haben sie die Unreine in ihrer Unreinigkeit geschwächt. (3. Mose 18.7) (3. Mose 18.19) 11 Und der eine hat Greuel verübt mit dem Weibe seines Nächsten, und der andere hat seine Schwiegertochter durch Schandtat verunreinigt, und ein anderer hat in dir seine Schwester, die Tochter seines Vaters, geschwächt. (3. Mose 18.9) (3. Mose 18.15) (3. Mose 18.20) 12 In dir haben sie Geschenke genommen, um Blut zu vergießen; du hast Zins und Wucher genommen und deinen Nächsten mit Gewalt übervorteilt. Mich aber hast du vergessen, spricht der Herr, Jehova. (2. Mose 22.24) 13 Und siehe, ich schlage in meine Hand wegen deines unrechtmäßigen Gewinnes, den du gemacht hast, und über deine Blutschuld, die in deiner Mitte ist. 14 Wird dein Herz feststehen, oder werden deine Hände stark sein an dem Tage, da ich mit dir handeln werde? Ich, Jehova, habe geredet und werde es tun. 15 Und ich werde dich versprengen unter die Nationen und dich zerstreuen in die Länder und deine Unreinigkeit gänzlich aus dir wegschaffen. 16 Und du wirst durch dich selbst entweiht werden vor den Augen der Nationen; und du wirst wissen, daß ich Jehova bin. 17 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 18 Menschensohn, das Haus Israel ist mir zu Schlacken geworden; sie alle sind Erz und Zinn und Eisen und Blei im Schmelzofen; Silberschlacken sind sie geworden. (Jesaja 1.22) (Jeremia 6.28) 19 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil ihr alle zu Schlacken geworden seid, darum, siehe, werde ich euch in Jerusalem zusammentun. 20 Wie man Silber und Erz und Eisen und Blei und Zinn in einen Schmelzofen zusammentut, um Feuer darüber anzublasen zum Schmelzen, also werde ich euch in meinem Zorn und in meinem Grimm zusammentun und euch hineinlegen und schmelzen. 21 Und ich werde euch sammeln und das Feuer meines Grimmes über euch anblasen, daß ihr in Jerusalem geschmolzen werdet. 22 Wie Silber im Ofen geschmolzen wird, also werdet ihr in Jerusalem geschmolzen werden. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, meinen Grimm über euch ausgegossen habe. 23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Menschensohn, sprich zu ihm: Du bist ein Land, das nicht beschienen, nicht beregnet wird am Tage des Zornes. 25 Verschwörung seiner Propheten ist in ihm; gleich einem brüllenden Löwen, der Beute zerreißt, fressen sie Seelen, nehmen Reichtum und Kostbarkeiten, mehren seine Witwen in seiner Mitte. (Psalm 14.4) (Hesekiel 34.3) (Hesekiel 34.8) (Matthäus 23.14) 26 Seine Priester tun meinem Gesetze Gewalt an und entweihen meine heiligen Dinge; zwischen Heiligem und Unheiligem unterscheiden sie nicht, und den Unterschied zwischen Unreinem und Reinem tun sie nicht kund; und vor meinen Sabbathen verhüllen sie ihre Augen, und ich werde in ihrer Mitte entheiligt. (Hesekiel 44.23) (Zephanja 3.4) 27 Seine Fürsten in ihm sind wie Wölfe, die Beute zerreißen, indem sie Blut vergießen, Seelen vertilgen, um unrechtmäßigen Gewinn zu erlangen. 28 Und seine Propheten bestreichen ihnen alles mit Tünche, indem sie Eitles schauen und ihnen Lügen wahrsagen und sprechen: So spricht der Herr, Jehova! und doch hat Jehova nicht geredet. (Hesekiel 13.6) 29 Das Volk des Landes verübt Erpressung und begeht Raub; und den Elenden und Dürftigen bedrücken sie, und den Fremdling übervorteilen sie widerrechtlich. (Hesekiel 22.7) 30 Und ich suchte einen Mann unter ihnen, der die Mauer zumauern und vor mir in den Riß treten möchte für das Land, auf daß ich es nicht verderbte; aber ich fand keinen. (Hesekiel 13.5) 31 Und ich gieße meinen Zorn über sie aus, vernichte sie durch das Feuer meines Grimmes; ich bringe ihren Weg auf ihren Kopf, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 21.36)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.