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Hesekiel - Kapitel 21

Gottes Gerichtswort über Jerusalem und Ammon

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen Süden und rede gegen Mittag, und weissage über den Wald des Gefildes im Süden 3 und sprich zu dem Walde des Südens: Höre das Wort Jehovas! So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will in dir ein Feuer anzünden, welches jeden grünen Baum und jeden dürren Baum in dir verzehren wird; die lodernde Flamme wird nicht erlöschen, und vom Süden bis zum Norden werden alle Angesichter dadurch versengt werden. 4 Und alles Fleisch soll sehen, daß ich, Jehova, es angezündet habe; es wird nicht erlöschen. 5 Und ich sprach: Ach, Herr, Jehova! sie sagen von mir: Redet er nicht in Gleichnissen? 6 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 7 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen Jerusalem und rede über die Heiligtümer, und weissage über das Land Israel; 8 und sprich zu dem Lande Israel: So spricht Jehova: Siehe, ich will an dich, und will mein Schwert aus seiner Scheide ziehen; und ich will aus dir ausrotten den Gerechten und den Gesetzlosen! 9 Darum, weil ich aus dir den Gerechten und den Gesetzlosen ausrotten will, darum soll mein Schwert aus seiner Scheide fahren wider alles Fleisch vom Süden bis zum Norden. 10 Und alles Fleisch wird wissen, daß ich, Jehova, mein Schwert aus seiner Scheide gezogen habe; es soll nicht wieder zurückkehren. 11 Und du, Menschensohn, seufze, daß die Hüften brechen, und mit bitterem Schmerze seufze vor ihren Augen! 12 Und es soll geschehen, wenn sie zu dir sprechen: Warum seufzest du? so sollst du sprechen: Wegen des kommenden Gerüchtes; und jedes Herz wird zerschmelzen, und alle Hände werden erschlaffen, und jeder Geist wird verzagen, und alle Knie werden zerfließen wie Wasser; siehe, es kommt und wird geschehen, spricht der Herr, Jehova. 13 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 14 Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr: Sprich: Ein Schwert, ein Schwert, geschärft und auch geschliffen! (Hesekiel 32.20) 15 Damit es eine Schlachtung anrichte, ist es geschärft; damit es blitze, ist es geschliffen. Oder sollen wir uns freuen und sagen: Das Zepter meines Sohnes verachtet alles Holz? 16 Aber man hat es zu schleifen gegeben, um es in der Hand zu führen. Das Schwert, geschärft ist es und geschliffen, um es in die Hand des Würgers zu geben. 17 Schreie und heule, Menschensohn! denn es ist gegen mein Volk, es ist gegen alle Fürsten Israels: samt meinem Volke sind sie dem Schwerte verfallen; darum schlage dich auf die Lenden. 18 Denn die Probe ist gemacht; und was? wenn sogar das verachtende Zepter nicht mehr sein wird? spricht der Herr, Jehova. - (Jesaja 1.5) 19 Und du, Menschensohn, weissage und schlage die Hände zusammen; denn das Schwert, das Schwert der Erschlagenen, wird sich ins Dreifache vervielfältigen; es ist das Schwert des erschlagenen Großen, welches sie umkreist. 20 Damit das Herz zerfließe und viele hinstürzen, habe ich das schlachtende Schwert wider alle ihre Tore gerichtet. Wehe! Zum Blitzen ist es gemacht, zum Schlachten geschärft. 21 Nimm dich zusammen nach rechts, richte dich nach links, wohin deine Schneide bestimmt ist! 22 Und auch ich will meine Hände zusammenschlagen und meinen Grimm stillen. Ich, Jehova, habe geredet. 23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Und du, Menschensohn, machte dir zwei Wege, auf welchen das Schwert des Königs von Babel kommen soll: von einem Lande sollen sie beide ausgehen; und zeichne einen Wegweiser, am Anfang des Weges nach der Stadt zeichne ihn. (Hesekiel 4.1) 25 Du sollst einen Weg machen, damit das Schwert nach Rabbath der Kinder Ammon komme, und nach Juda in das befestigte Jerusalem. 26 Denn der König von Babel bleibt am Kreuzwege stehen, am Anfang der beiden Wege, um sich wahrsagen zu lassen; er schüttelt die Pfeile, befragt die Teraphim, beschaut die Leber. 27 In seine Rechte fällt die Wahrsagung "Jerusalem", daß er Sturmböcke aufstelle, den Mund auftue mit Geschrei, die Stimme erhebe mit Feldgeschrei, Sturmböcke gegen die Tore aufstelle, Wälle aufschütte und Belagerungstürme baue. - 28 Und es wird ihnen wie eine falsche Wahrsagung in ihren Augen sein; Eide um Eide haben sie; er aber wird die Ungerechtigkeit in Erinnerung bringen, auf daß sie ergriffen werden. 29 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil ihr eure Ungerechtigkeit in Erinnerung bringet, indem eure Übertretungen offenbar werden, so daß eure Sünden in allen euren Handlungen zum Vorschein kommen - weil ihr in Erinnerung kommet, werdet ihr von der Hand ergriffen werden. 30 Und du, Unheiliger, Gesetzloser, Fürst Israels, dessen Tag gekommen ist zur Zeit der Ungerechtigkeit des Endes! 31 so spricht der Herr, Jehova: Hinweg mit dem Kopfbund und fort mit der Krone! Dies wird nicht mehr sein. Das Niedrige werde erhöht und das Hohe erniedrigt! (2. Mose 28.4) (Hesekiel 17.24) (Lukas 18.14) 32 Umgestürzt, umgestürzt, umgestürzt will ich sie machen; auch dies wird nicht mehr sein - bis der kommt, welchem das Recht gehört: dem werde ich's geben. (1. Mose 49.10) 33 Und du, Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova, über die Kinder Ammon und über ihren Hohn; und sprich: Ein Schwert, ein Schwert, zur Schlachtung gezückt, geschliffen, damit es fresse, damit es blitze (Hesekiel 25.2) 34 (während man dir Eitles schaut, während man dir Lügen wahrsagt), um dich zu den Hälsen der erschlagenen Gesetzlosen zu legen, deren Tag gekommen ist zur Zeit der Ungerechtigkeit des Endes! 35 Stecke es wieder in seine Scheide! An dem Orte, wo du geschaffen bist, in dem Lande deines Ursprungs, werde ich dich richten. 36 Und ich werde meinen Zorn über dich ausgießen, das Feuer meines Grimmes wider dich anfachen; und ich werde dich in die Hand roher Menschen geben, welche Verderben schmieden. 37 Du wirst dem Feuer zum Fraße werden, dein Blut wird inmitten des Landes sein; deiner wird nicht mehr gedacht werden. Denn ich, Jehova, habe geredet.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.