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Hesekiel - Kapitel 20

Israels Sünden - Gottes Gerichts- und Heilshandeln

1 Und es geschah im siebten Jahre, im fünften Monat, am Zehnten des Monats, da kamen Männer von den Ältesten Israels, um Jehova zu befragen; und sie setzten sich vor mir nieder. (Hesekiel 14.1) 2 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 3 Menschensohn, rede zu den Ältesten Israels und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Um mich zu befragen, seid ihr gekommen? So wahr ich lebe, wenn ich mich von euch befragen lasse! spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 14.3) 4 Willst du sie richten? willst du richten, Menschensohn? Tue ihnen kund die Greuel ihrer Väter 5 und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: An dem Tage, da ich Israel erwählte, und ich meine Hand dem Samen des Hauses Jakob erhob, und ihnen im Lande Ägypten mich kundgab, und meine Hand ihnen erhob und sprach: Ich bin Jehova, euer Gott - (2. Mose 6.7-8) 6 an jenem Tage erhob ich ihnen meine Hand, daß ich sie aus dem Lande Ägypten führen würde in ein Land, welches ich für sie erspäht hatte, das von Milch und Honig fließt; die Zierde ist es von allen Ländern. 7 Und ich sprach zu ihnen: Werfet ein jeder die Scheusale seiner Augen weg, und verunreiniget euch nicht mit den Götzen Ägyptens; ich bin Jehova, euer Gott. (Josua 24.14) (Josua 24.23) 8 Aber sie waren widerspenstig gegen mich und wollten nicht auf mich hören; keiner warf die Scheusale seiner Augen weg, und von den Götzen Ägyptens ließen sie nicht. Da gedachte ich meinen Grimm über sie auszugießen, meinen Zorn an ihnen zu vollenden mitten im Lande Ägypten. 9 Aber ich handelte um meines Namens willen, auf daß er nicht entweiht würde vor den Augen der Nationen, in deren Mitte sie waren, vor deren Augen ich mich ihnen kundgegeben hatte, um sie aus dem Lande Ägypten zu führen; (2. Mose 32.12) (Hesekiel 36.21-22) 10 und ich führte sie aus dem Lande Ägypten und brachte sie in die Wüste. 11 Und ich gab ihnen meine Satzungen und tat ihnen meine Rechte kund, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird. (3. Mose 18.5) 12 Und auch meine Sabbathe gab ich ihnen, damit sie zum Denkzeichen wären zwischen mir und ihnen, auf daß sie wissen möchten, daß ich Jehova bin, der sie heiligt. - (2. Mose 31.13) (2. Mose 31.17) 13 Aber das Haus Israel war widerspenstig gegen mich in der Wüste; sie wandelten nicht in meinen Satzungen und verwarfen meine Rechte, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird; und sie entweihten meine Sabbathe sehr. Da gedachte ich meinen Grimm über sie auszugießen in der Wüste, um sie zu vernichten. 14 Aber ich handelte um meines Namens willen, auf daß er nicht entweiht würde vor den Augen der Nationen, vor deren Augen ich sie ausgeführt hatte. (Hesekiel 20.9) 15 Und ich erhob ihnen auch meine Hand in der Wüste, daß ich sie nicht in das Land bringen würde, welches ich ihnen gegeben hatte, das von Milch und Honig fließt; die Zierde ist es von allen Ländern: (4. Mose 14.12) 16 weil sie meine Rechte verwarfen und in meinen Satzungen nicht wandelten und meine Sabbathe entweihten; denn ihr Herz wandelte ihren Götzen nach. 17 Aber mein Auge schonte ihrer, daß ich sie nicht verderbte und ihnen nicht den Garaus machte in der Wüste. 18 Und ich sprach zu ihren Kindern in der Wüste: Wandelt nicht in den Satzungen eurer Väter, und haltet ihre Rechte nicht, und verunreiniget euch nicht mit ihren Götzen. 19 Ich bin Jehova, euer Gott: wandelt in meinen Satzungen, und haltet meine Rechte und tut sie; 20 und heiliget meine Sabbathe, damit sie zum Denkzeichen seien zwischen mir und euch, auf daß ihr wisset, daß ich Jehova bin, euer Gott. - (Hesekiel 20.12) 21 Aber die Kinder waren widerspenstig gegen mich; sie wandelten nicht in meinen Satzungen und hielten meine Rechte nicht, um sie zu tun, durch welche der Mensch, wenn er sie tut, leben wird; sie entweihten meine Sabbathe. Da gedachte ich, meinen Grimm über sie auszugießen, meinen Zorn an ihnen zu vollenden in der Wüste. 22 Aber ich zog meine Hand zurück, und handelte um meines Namens willen, auf daß er nicht entweiht würde vor den Augen der Nationen, vor deren Augen ich sie ausgeführt hatte. (Hesekiel 20.9) 23 Auch erhob ich ihnen meine Hand in der Wüste, daß ich sie unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen würde, 24 weil sie meine Rechte nicht taten und meine Satzungen verwarfen und meine Sabbathe entweihten, und ihre Augen hinter den Götzen ihrer Väter her waren. 25 Und auch ich gab ihnen Satzungen, die nicht gut waren, und Rechte, durch welche sie nicht leben konnten. 26 Und ich verunreinigte sie durch ihre Gaben, indem sie alles, was die Mutter bricht, durch das Feuer gehen ließen: auf daß ich sie verwüstete, damit sie wissen möchten, daß ich Jehova bin. (2. Chronik 33.6) (Hesekiel 20.31) 27 Darum, Menschensohn, rede zum Hause Israel und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Auch noch dadurch haben eure Väter mich geschmäht, als sie Treulosigkeit gegen mich begingen: 28 Als ich sie in das Land gebracht, welches ihnen zu geben ich meine Hand erhoben hatte, ersahen sie jeden hohen Hügel und jeden dichtbelaubten Baum; und sie opferten daselbst ihre Schlachtopfer, und gaben daselbst ihre Ärger erregenden Opfergaben, und brachten daselbst den Duft ihrer Wohlgerüche dar, und spendeten daselbst ihre Trankopfer. 29 Und ich sprach zu ihnen: Was ist das für eine Höhe, wohin ihr gehet? Und ihr Name wird Bama genannt bis auf diesen Tag. - 30 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Wie? ihr verunreiniget euch auf dem Wege eurer Väter und huret ihren Scheusalen nach; 31 und ihr verunreiniget euch bis auf diesen Tag an allen euren Götzen durch das Darbringen eurer Gaben, indem ihr eure Kinder durch das Feuer gehen lasset! und ich sollte mich von euch befragen lassen, Haus Israel? So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ich mich von euch befragen lasse! (2. Könige 16.3) (2. Könige 17.17) (Hesekiel 20.26) 32 Und was in eurem Geiste aufgestiegen ist, wird keineswegs geschehen, daß ihr sprechet: Wir wollen sein wie die Nationen und wie die Geschlechter der Länder, indem wir Holz und Stein dienen. 33 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ich nicht mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit ausgegossenem Grimm über euch regieren werde! 34 Und ich werde euch herausführen aus den Völkern und euch aus den Ländern sammeln, in welche ihr zerstreut worden seid, mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm und mit ausgegossenem Grimm. 35 Und ich werde euch in die Wüste der Völker bringen und daselbst mit euch rechten von Angesicht zu Angesicht; (Hosea 2.16) 36 wie ich mit euren Vätern gerechtet habe in der Wüste des Landes Ägypten, also werde ich mit euch rechten, spricht der Herr, Jehova. (4. Mose 14.22-23) 37 Und ich werde euch unter dem Stabe hindurchziehen lassen, und euch in das Band des Bundes bringen. 38 Und ich werde die Empörer und die von mir Abgefallenen von euch ausscheiden; ich werde sie herausführen aus dem Lande ihrer Fremdlingschaft, aber in das Land Israel soll keiner von ihnen kommen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 39 Ihr denn, Haus Israel, so spricht der Herr, Jehova: Gehet hin, dienet ein jeder seinen Götzen. Aber nachher - wahrlich, ihr werdet auf mich hören, und werdet meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen mit euren Gaben und mit euren Götzen. 40 Denn auf meinem heiligen Berge, auf dem hohen Berge Israels, spricht der Herr, Jehova, daselbst wird mir das ganze Haus Israel insgesamt dienen im Lande; daselbst werde ich sie wohlgefällig annehmen, und daselbst werde ich eure Hebopfer fordern und die Erstlinge eurer Gaben, in allen euren geheiligten Dingen. (Hesekiel 17.23) 41 Als einen lieblichen Geruch werde ich euch wohlgefällig annehmen, wenn ich euch aus den Völkern herausführe und euch aus den Ländern sammle, in welche ihr zerstreut worden seid, und ich mich vor den Augen der Nationen an euch heilige. 42 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich euch in das Land Israel bringe, in das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe. 43 Und ihr werdet daselbst eurer Wege und all eurer Handlungen gedenken, durch welche ihr euch verunreinigt habt; und ihr werdet Ekel an euch selbst empfinden wegen all eurer Übeltaten, die ihr begangen habt. (Hesekiel 36.31-32) 44 Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mit euch handle um meines Namens willen, und nicht nach euren bösen Wegen und nach euren verderbten Handlungen, Haus Israel, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.