zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 18

Gottes Vergeltung und persönliche Verantwortung - Möglichkeit der Umkehr

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Was habt ihr, daß ihr diesen Spruch im Lande Israel gebrauchet und sprechet: Die Väter essen Herlinge, und die Zähne der Söhne werden stumpf? (Jeremia 31.29) 3 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn ihr ferner diesen Spruch in Israel gebrauchen sollt! 4 Siehe, alle Seelen sind mein; wie die Seele des Vaters, so auch die Seele des Sohnes: Sie sind mein; die Seele, welche sündigt, die soll sterben. 5 Und wenn jemand gerecht ist und Recht und Gerechtigkeit übt, 6 auf den Bergen nicht isset und seine Augen nicht erhebt zu den Götzen des Hauses Israel, und das Weib seines Nächsten nicht verunreinigt und dem Weibe in ihrer Unreinigkeit nicht naht, (3. Mose 18.19-20) 7 und niemand bedrückt, sein Schuldpfand zurückgibt, keinen Raub begeht, sein Brot dem Hungrigen gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt, (5. Mose 24.10-13) (Psalm 15.3) 8 auf Zins nicht gibt und Wucher nicht nimmt, seine Hand vom Unrecht zurückhält, der Wahrheit gemäß zwischen Mann und Mann richtet, (2. Mose 22.24) 9 in meinen Satzungen wandelt und meine Rechte hält, um nach Wahrheit zu handeln: der ist gerecht; er soll gewißlich leben, spricht der Herr, Jehova. - 10 Zeugt er aber einen gewalttätigen Sohn, der Blut vergießt und irgend eines von diesen tut - 11 er selbst aber hat alles dieses nicht getan - wenn er sogar auf den Bergen isset, und das Weib seines Nächsten verunreinigt, 12 den Elenden und den Armen bedrückt, Raub begeht, das Pfand nicht zurückgibt, und seine Augen zu den Götzen erhebt, Greuel verübt, 13 auf Zins gibt und Wucher nimmt: sollte er leben? Er soll nicht leben! Alle diese Greuel hat er verübt: er soll gewißlich getötet werden, sein Blut soll auf ihm sein. - 14 Und siehe, es zeugt einer einen Sohn, und dieser sieht alle Sünden seines Vater, die er tut; er sieht sie und tut nicht dergleichen: 15 er isset nicht auf den Bergen und erhebt nicht seine Augen zu den Götzen des Hauses Israel, er verunreinigt nicht das Weib seines Nächsten, 16 und er bedrückt niemand, nimmt kein Pfand und begeht keinen Raub, er gibt dem Hungrigen sein Brot und bedeckt den Nackten mit Kleidung, 17 er hält seine Hand von dem Elenden zurück, nimmt weder Zins noch Wucher, er tut meine Rechte, wandelt in meinen Satzungen: der wird nicht wegen der Ungerechtigkeit seines Vaters sterben; er soll gewißlich leben. 18 Sein Vater, weil er Erpressung verübt, Raub am Bruder begangen, und was nicht gut war inmitten seines Volkes getan hat: siehe, der soll wegen seiner Ungerechtigkeit sterben. 19 Und sprechet ihr: Warum trägt der Sohn die Ungerechtigkeit des Vaters nicht mit? Der Sohn hat ja Recht und Gerechtigkeit geübt, hat alle meine Satzungen gehalten und sie getan: er soll gewißlich leben. 20 Die Seele, welche sündigt, die soll sterben. Ein Sohn soll nicht die Ungerechtigkeit des Vaters mittragen, und ein Vater nicht die Ungerechtigkeit des Sohnes mittragen; die Gerechtigkeit des Gerechten soll auf ihm sein, und die Gesetzlosigkeit des Gesetzlosen soll auf ihm sein. (2. Mose 20.5) (4. Mose 26.11) 21 Wenn aber der Gesetzlose umkehrt von allen seinen Sünden, die er getan hat, und alle meine Satzungen hält und Recht und Gerechtigkeit übt, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben. 22 Aller seiner Übertretungen, die er begangen hat, soll ihm nicht gedacht werden; wegen seiner Gerechtigkeit, die er geübt hat, soll er leben. (Jesaja 43.25) (Jesaja 44.22) 23 Habe ich irgendwie Gefallen an dem Tode des Gesetzlosen, spricht der Herr, Jehova? nicht vielmehr daran, daß er von seinen Wegen umkehre und lebe? (Hesekiel 18.32) (Hesekiel 33.11) 24 Wenn aber ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, nach all den Greueln tut, die der Gesetzlose verübt hat, sollte er leben? aller seiner gerechten Taten, die er getan hat, soll nicht gedacht werden; wegen seiner Treulosigkeit, die er begangen, und wegen seiner Sünde, die er getan hat, wegen dieser soll er sterben. - (Hesekiel 3.20) 25 Und ihr sprechet: Der Weg des Herrn ist nicht recht. Höret doch, Haus Israel: Ist mein Weg nicht recht? Sind nicht vielmehr eure Wege nicht recht? (Hesekiel 33.17-20) 26 Wenn ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, und um deswillen stirbt, so stirbt er wegen seines Unrechts, das er getan hat. 27 Wenn aber ein Gesetzloser umkehrt von seiner Gesetzlosigkeit, die er begangen hat, und Recht und Gerechtigkeit übt: er wird seine Seele am Leben erhalten. 28 Sieht er es ein und kehrt er um von allen seinen Übertretungen, die er begangen hat, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben. - 29 Aber das Haus Israel spricht: Der Weg des Herrn ist nicht recht. Sind meine Wege nicht recht, Haus Israel? Sind nicht vielmehr eure Wege nicht recht? 30 Darum werde ich euch richten, Haus Israel, einen jeden nach seinen Wegen, spricht der Herr, Jehova. Kehret um, und wendet euch ab von allen euren Übertretungen, daß es euch nicht ein Anstoß zur Missetat werde; (Jesaja 55.7) (Hesekiel 33.11) 31 werfet von euch alle eure Übertretungen, womit ihr übertreten habt, und schaffet euch ein neues Herz und einen neuen Geist! denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel? (Hesekiel 36.26) 32 Denn ich habe kein Gefallen am Tode des Sterbenden, spricht der Herr, Jehova. So kehret um und lebet! (Hesekiel 18.23)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.