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Hesekiel - Kapitel 17

Gleichnis von Adler und Zeder: Treubruch des Königs von Juda gegen den König von Babel

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, gib ein Rätsel auf und rede ein Gleichnis zu dem Hause Israel, 3 und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Ein großer Adler mit großen Flügeln, langen Schwingen, voll buntfarbigen Gefieders, kam zum Libanon und nahm den Wipfel einer Zeder. 4 Den obersten ihrer Schößlinge brach er ab und brachte ihn in ein Krämerland, in eine Stadt von Kaufleuten setzte er ihn. 5 Und er nahm von dem Samen des Landes und setzte ihn in ein Saatfeld, er brachte ihn zu vielen Wassern, behandelte ihn wie eine Weide. 6 Und er wuchs und wurde zu einem üppigen Weinstock von niedrigem Wuchse, damit seine Ranken sich zu ihm hin wendeten und seine Wurzeln unter ihm wären; und er wurde zu einem Weinstock und trieb Äste und breitete sein Laubwerk aus. - (Hesekiel 19.10) 7 Und da war ein anderer großer Adler mit großen Flügeln und vielem Gefieder. Und siehe, von den Beeten seiner Pflanzung aus streckte dieser Weinstock seine Wurzeln lechzend zu ihm hin und breitete seine Ranken nach ihm aus, damit er ihn tränke. 8 In ein gutes Feld, an vielen Wassern war er gepflanzt, um Zweige zu treiben und Frucht zu tragen, um zu einem herrlichen Weinstock zu werden. 9 Sprich: So spricht der Herr, Jehova: Wird er gedeihen? Wird man nicht seine Wurzeln ausreißen und seine Frucht abschneiden, so daß er verdorrt? Alle frischen Blätter seines Triebes werden verdorren; und nicht mit großem Arme und zahlreichem Volke wird es möglich sein, ihn von seinen Wurzeln emporzuheben. 10 Und siehe, wenngleich er gepflanzt ist, wird er gedeihen? Wird er nicht, sobald der Ostwind ihn berührt, ganz verdorren? Auf den Beeten, wo er wächst, wird er verdorren. 11 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 12 Sprich doch zu dem widerspenstigen Hause: Wisset ihr nicht, was das ist? Sprich: Siehe, der König von Babel ist nach Jerusalem gekommen, und hat seinen König und seine Fürsten weggenommen und hat sie zu sich nach Babel geführt. (2. Könige 24.10) (2. Könige 24.15) 13 Und er hat von dem königlichen Samen genommen und einen Bund mit ihm gemacht, und hat ihn einen Eid eingehen lassen; die Mächtigen des Landes aber hat er mitgenommen, (2. Könige 24.17) 14 damit das Königreich niedrig wäre, auf daß es sich nicht erhöbe, und damit er seinen Bund hielte, auf daß es bestände. 15 Aber er empörte sich wider ihn, indem er seine Boten nach Ägypten sandte, damit es ihm Rosse und viel Volks gäbe. Wird er gedeihen? Wird er, der solches getan hat, entrinnen? Da er den Bund gebrochen hat, sollte er entrinnen? 16 So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, wenn er nicht an dem Orte des Königs, der ihn zum König gemacht hat, dessen Eid er verachtet und dessen Bund er gebrochen hat, bei ihm in Babel sterben wird! 17 Und nicht wird der Pharao mit einem großen Heere und mit einer zahlreichen Schar für ihn etwas ausrichten im Kriege, wenn man einen Wall aufschüttet und Belagerungstürme baut, um viele Seelen auszurotten. 18 Da er den Eid verachtet und den Bund gebrochen hat - und siehe, er hatte seine Hand darauf gegeben und tat dennoch alles dieses, - so wird er nicht entrinnen. 19 Darum spricht der Herr, Jehova, also: So wahr ich lebe, wenn ich nicht meinen Eid, den er verachtet, und meinen Bund, den er gebrochen hat, ihm auf seinen Kopf bringe! 20 Und ich will mein Netz über ihn ausbreiten, und in meinem Garne wird er gefangen werden; und ich will ihn nach Babel bringen und daselbst mit ihm rechten wegen seiner Treulosigkeit, die er gegen mich begangen hat. (Hesekiel 12.13) 21 Und alle seine Flüchtlinge unter allen seinen Scharen, sie werden durchs Schwert fallen, und die Übriggebliebenen in alle Winde zerstreut werden. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, geredet habe.

Zukünftige Wiederherstellung des Königtums Davids

22 So spricht der Herr, Jehova: Und ich werde von dem Wipfel der hohen Zeder einen Schößling nehmen und ihn setzen; von dem obersten ihrer Schößlinge werde ich einen zarten abbrechen und ihn pflanzen auf einen hohen und erhabenen Berg. (Jesaja 11.1) (Jesaja 53.2) 23 Auf den hohen Berg Israels werde ich ihn pflanzen; und er wird Zweige treiben und Frucht tragen und zu einer herrlichen Zeder werden; und unter ihr werden alle Vögel wohnen, alles Geflügelte: Im Schatten ihrer Zweige werden sie wohnen. (Hesekiel 20.40) (Daniel 4.9) (Matthäus 13.32) 24 Und alle Bäume des Feldes werden erkennen, daß ich, Jehova, den hohen Baum erniedrigt, den niedrigen Baum erhöht habe, den grünen Baum verdorren und den dürren Baum grünen ließ. Ich, Jehova, habe geredet und werde es tun. (Hesekiel 21.31)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.