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Hesekiel - Kapitel 15

Gleichnis: Jerusalem, das unnütze Holz der Weinrebe

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, was ist das Holz des Weinstocks mehr als alles andere Holz, die Rebe, welche unter den Bäumen des Waldes war? (Jeremia 2.21) 3 Wird Holz davon genommen, um es zu einer Arbeit zu verwenden? oder nimmt man davon einen Pflock, um irgend ein Gerät daran zu hängen? 4 Siehe, es wird dem Feuer zur Speise gegeben. Hat das Feuer seine beiden Enden verzehrt und ist seine Mitte versengt, wird es zu einer Arbeit taugen? (Johannes 15.6) 5 Siehe, wenn es unversehrt ist, wird es zu keiner Arbeit verwendet; wieviel weniger, wenn das Feuer es verzehrt hat und es versengt ist, kann es noch zu einer Arbeit verwendet werden! - 6 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Wie das Holz des Weinstocks unter den Bäumen des Waldes, welches ich dem Feuer zur Speise gebe, also gebe ich die Bewohner von Jerusalem dahin; 7 und ich werde mein Angesicht wider sie richten: aus dem Feuer kommen sie heraus, und Feuer wird sie verzehren. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mein Angesicht wider sie richte. 8 Und ich werde das Land zur Wüste machen, weil sie Treulosigkeit begangen haben, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)