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Hesekiel - Kapitel 14

Keine Antwort Gottes auf Fragen der Götzendiener

1 Und es kamen Männer von den Ältesten Israels zu mir, und sie setzten sich vor mir nieder. (Hesekiel 20.1) 2 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 3 Menschensohn, diese Männer haben ihre Götzen in ihrem Herzen aufkommen lassen und den Anstoß zu ihrer Missetat vor ihr Angesicht gestellt; sollte ich mich wohl von ihnen befragen lassen? (Hesekiel 20.3) 4 Darum rede mit ihnen und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Jedermann aus dem Hause Israel, der seine Götzen in seinem Herzen aufkommen läßt und den Anstoß zu seiner Missetat vor sein Angesicht stellt, und zu dem Propheten kommt - ich, Jehova, werde ihm demgemäß antworten, gemäß der Menge seiner Götzen: 5 damit ich das Haus Israel an seinem Herzen fasse, weil sie allesamt durch ihre Götzen von mir abgewichen sind. - 6 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Kehret um, und wendet euch ab von euren Götzen, und wendet von allen euren Greueln euer Angesicht ab! (Jesaja 31.6) 7 Denn jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, welcher sich von mir trennt und seine Götzen in seinem Herzen aufkommen läßt und den Anstoß zu seiner Missetat vor sein Angesicht stellt, und zu dem Propheten kommt, um mich für sich zu befragen - ich, Jehova, werde ihm in meiner Weise antworten. 8 Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten, und werde ihn zu einem Denkzeichen und zu Sprichwörtern machen; und ich werde ihn ausrotten aus der Mitte meines Volkes. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - (Hesekiel 5.15) 9 Wenn aber der Prophet sich bereden läßt und ein Wort redet, so habe ich, Jehova, diesen Propheten beredet; und ich werde meine Hand wider ihn ausstrecken und ihn aus der Mitte meines Volkes Israel vertilgen. (1. Könige 22.20-23) 10 Und so sollen sie ihre Schuld tragen; wie die Schuld des Fragenden, also wird die Schuld des Propheten sein: 11 damit das Haus Israel nicht mehr von mir abirre und sie sich nicht mehr durch alle ihre Übertretungen verunreinigen; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 11.20)

Begründung für die Schonung eines Teiles des gottlosen Volkes

12 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 13 Menschensohn, wenn ein Land gegen mich sündigt, indem es Treulosigkeit begeht, und ich meine Hand wider dasselbe ausstrecke, und ihm den Stab des Brotes zerbreche und Hunger darein sende, und Menschen und Vieh darin ausrotte, (Hesekiel 5.16) 14 und diese drei Männer wären in demselben: Noah, Daniel und Hiob - sie würden durch ihre Gerechtigkeit nur ihre eigene Seele erretten, spricht der Herr, Jehova. - (Jeremia 15.1) 15 Wenn ich böse Tiere in das Land bringe, damit sie es entvölkern und es eine Wüste werde, so daß wegen der Tiere niemand hindurchzieht: (Hesekiel 14.21) 16 wären diese drei Männer in demselben, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten können; sie allein würden errettet, das Land aber würde eine Wüste werden. - 17 Oder wenn ich das Schwert über selbiges Land bringe und spreche: Schwert, fahre durch das Land! und Menschen und Vieh darin ausrotte, 18 und diese drei Männer wären in demselben: so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten können; sondern sie allein würden errettet werden. - 19 Oder wenn ich die Pest in selbiges Land sende, und meinen Grimm in Blut über dasselbe ausgieße, um Menschen und Vieh darin auszurotten, 20 und Noah, Daniel und Hiob wären in demselben: so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Sohn noch Tochter erretten können; sie würden durch ihre Gerechtigkeit nur ihre eigene Seele erretten. 21 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wieviel mehr, wenn ich meine vier bösen Gerichte, Schwert und Hunger und böse Tiere und die Pest, gegen Jerusalem entsenden werde, um Menschen und Vieh darin auszurotten! (3. Mose 26.16) (Jeremia 15.3) 22 Doch siehe, Entronnene sollen darin übrigbleiben, die herausgeführt werden, Söhne und Töchter; siehe, sie werden zu euch hinausziehen, und ihr werdet ihren Weg und ihre Handlungen sehen; und ihr werdet euch trösten über das Unglück, welches ich über Jerusalem gebracht, alles, was ich über dasselbe gebracht habe. 23 Und sie werden euch trösten, wenn ihr ihren Weg und ihre Handlungen sehen werdet; und ihr werdet erkennen, daß ich nicht ohne Ursache alles getan habe, was ich an ihm getan, spricht der Herr, Jehova.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.