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Hesekiel - Kapitel 14

Keine Antwort Gottes auf Fragen der Götzendiener

1 Und es kamen Männer von den Ältesten Israels zu mir, und sie setzten sich vor mir nieder. (Hesekiel 20.1) 2 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 3 Menschensohn, diese Männer haben ihre Götzen in ihrem Herzen aufkommen lassen und den Anstoß zu ihrer Missetat vor ihr Angesicht gestellt; sollte ich mich wohl von ihnen befragen lassen? (Hesekiel 20.3) 4 Darum rede mit ihnen und sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Jedermann aus dem Hause Israel, der seine Götzen in seinem Herzen aufkommen läßt und den Anstoß zu seiner Missetat vor sein Angesicht stellt, und zu dem Propheten kommt - ich, Jehova, werde ihm demgemäß antworten, gemäß der Menge seiner Götzen: 5 damit ich das Haus Israel an seinem Herzen fasse, weil sie allesamt durch ihre Götzen von mir abgewichen sind. - 6 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Kehret um, und wendet euch ab von euren Götzen, und wendet von allen euren Greueln euer Angesicht ab! (Jesaja 31.6) 7 Denn jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, welcher sich von mir trennt und seine Götzen in seinem Herzen aufkommen läßt und den Anstoß zu seiner Missetat vor sein Angesicht stellt, und zu dem Propheten kommt, um mich für sich zu befragen - ich, Jehova, werde ihm in meiner Weise antworten. 8 Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten, und werde ihn zu einem Denkzeichen und zu Sprichwörtern machen; und ich werde ihn ausrotten aus der Mitte meines Volkes. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. - (Hesekiel 5.15) 9 Wenn aber der Prophet sich bereden läßt und ein Wort redet, so habe ich, Jehova, diesen Propheten beredet; und ich werde meine Hand wider ihn ausstrecken und ihn aus der Mitte meines Volkes Israel vertilgen. (1. Könige 22.20-23) 10 Und so sollen sie ihre Schuld tragen; wie die Schuld des Fragenden, also wird die Schuld des Propheten sein: 11 damit das Haus Israel nicht mehr von mir abirre und sie sich nicht mehr durch alle ihre Übertretungen verunreinigen; und sie werden mein Volk, und ich werde ihr Gott sein, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 11.20)

Begründung für die Schonung eines Teiles des gottlosen Volkes

12 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 13 Menschensohn, wenn ein Land gegen mich sündigt, indem es Treulosigkeit begeht, und ich meine Hand wider dasselbe ausstrecke, und ihm den Stab des Brotes zerbreche und Hunger darein sende, und Menschen und Vieh darin ausrotte, (Hesekiel 5.16) 14 und diese drei Männer wären in demselben: Noah, Daniel und Hiob - sie würden durch ihre Gerechtigkeit nur ihre eigene Seele erretten, spricht der Herr, Jehova. - (Jeremia 15.1) 15 Wenn ich böse Tiere in das Land bringe, damit sie es entvölkern und es eine Wüste werde, so daß wegen der Tiere niemand hindurchzieht: (Hesekiel 14.21) 16 wären diese drei Männer in demselben, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten können; sie allein würden errettet, das Land aber würde eine Wüste werden. - 17 Oder wenn ich das Schwert über selbiges Land bringe und spreche: Schwert, fahre durch das Land! und Menschen und Vieh darin ausrotte, 18 und diese drei Männer wären in demselben: so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Söhne noch Töchter erretten können; sondern sie allein würden errettet werden. - 19 Oder wenn ich die Pest in selbiges Land sende, und meinen Grimm in Blut über dasselbe ausgieße, um Menschen und Vieh darin auszurotten, 20 und Noah, Daniel und Hiob wären in demselben: so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, sie würden weder Sohn noch Tochter erretten können; sie würden durch ihre Gerechtigkeit nur ihre eigene Seele erretten. 21 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wieviel mehr, wenn ich meine vier bösen Gerichte, Schwert und Hunger und böse Tiere und die Pest, gegen Jerusalem entsenden werde, um Menschen und Vieh darin auszurotten! (3. Mose 26.16) (Jeremia 15.3) 22 Doch siehe, Entronnene sollen darin übrigbleiben, die herausgeführt werden, Söhne und Töchter; siehe, sie werden zu euch hinausziehen, und ihr werdet ihren Weg und ihre Handlungen sehen; und ihr werdet euch trösten über das Unglück, welches ich über Jerusalem gebracht, alles, was ich über dasselbe gebracht habe. 23 Und sie werden euch trösten, wenn ihr ihren Weg und ihre Handlungen sehen werdet; und ihr werdet erkennen, daß ich nicht ohne Ursache alles getan habe, was ich an ihm getan, spricht der Herr, Jehova.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.