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Hesekiel - Kapitel 12

Ankündigung der Wegführung - Sinnbildliche Handlungen Hesekiels als Symbol für Gefangenschaft und Belagerungsnot

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, du wohnst inmitten des widerspenstigen Hauses, welche Augen haben zu sehen und nicht sehen, Ohren haben zu hören und nicht hören; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Jesaja 6.9-10) 3 Und du, Menschensohn, mache dir Auswanderergeräte und wandere bei Tage vor ihren Augen aus, und du sollst vor ihren Augen von deinem Orte zu einem anderen Orte auswandern: Ob sie vielleicht sehen möchten; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. 4 Und trage deine Geräte wie Auswanderergeräte bei Tage vor ihren Augen hinaus; und du, ziehe am Abend vor ihren Augen aus, wie man auszieht, um auszuwandern. 5 Vor ihren Augen durchbrich dir die Mauer, und trage sie dadurch hinaus; 6 vor ihren Augen nimm sie auf die Schulter, in dichter Finsternis trage sie hinaus; du sollst dein Angesicht verhüllen, damit du das Land nicht sehest. Denn ich habe dich zu einem Wahrzeichen gemacht für das Haus Israel. - (Hesekiel 24.24) (Hesekiel 24.27) 7 Und ich tat also, wie mir geboten war. Meine Geräte trug ich wie Auswanderergeräte bei Tage hinaus, und am Abend durchbrach ich mir die Mauer mit der Hand; in dichter Finsternis trug ich sie hinaus, ich nahm sie vor ihren Augen auf die Schulter. - 8 Und das Wort Jehovas geschah zu mir am Morgen also: 9 Menschensohn, hat nicht das Haus Israel, das widerspenstige Haus, zu dir gesagt: Was tust du? 10 Sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Den Fürsten in Jerusalem betrifft dieser Ausspruch und das ganze Haus Israel, in dessen Mitte sie sind. 11 Sprich: Ich bin ein Wahrzeichen für euch; gleichwie ich getan habe, also soll ihnen getan werden: in die Verbannung, in die Gefangenschaft werden sie gehen. (Hesekiel 12.6) 12 Und der Fürst, der in ihrer Mitte ist, wird es in dichter Finsternis auf die Schulter nehmen und ausziehen; sie werden die Mauer durchbrechen, um es dadurch hinauszutragen; er wird sein Angesicht verhüllen, auf daß er mit seinen Augen das Land nicht sehe. (Jeremia 39.7) 13 Und ich will mein Netz über ihn ausbreiten, und in meinem Garne wird er gefangen werden; und ich will ihn nach Babel bringen, in das Land der Chaldäer, aber sehen wird er es nicht; und er wird daselbst sterben. (Hesekiel 17.20) (Hesekiel 32.3-6) 14 Und alle, die um ihn her sind, seine Hilfe und alle seine Scharen, will ich in alle Winde zerstreuen und das Schwert ziehen hinter ihnen her. 15 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich sie unter die Nationen versprenge und sie in die Länder zerstreue. 16 Und ich werde von ihnen einige Leute übriglassen vom Schwert, vom Hunger und von der Pest, auf daß sie alle ihre Greuel erzählen unter den Nationen, wohin sie kommen werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 6.8) 17 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 18 Menschensohn, mit Beben sollst du dein Brot essen, und mit Zittern und in Angst dein Wasser trinken. 19 Und sprich zu dem Volke des Landes: So spricht der Herr, Jehova, von den Bewohnern Jerusalems im Lande Israel: In Angst werden sie ihr Brot essen und in Entsetzen ihr Wasser trinken, weil ihr Land veröden wird von seiner Fülle wegen der Gewalttat aller seiner Bewohner. 20 Und die bewohnten Städte werden wüst, und das Land wird eine Einöde werden. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin.

Drohworte an die Verächter von Weissagungen

21 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 22 Menschensohn, was ist das für ein Spruch, den ihr im Lande Israel habt, indem ihr sprechet: Die Tage werden sich in die Länge ziehen, und jedes Gesicht wird zunichte werden? (2. Petrus 3.4) 23 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Ich will diesem Spruche ein Ende machen, und man soll ihn nicht mehr als Spruch gebrauchen in Israel; sondern rede zu ihnen: Nahe sind die Tage und das Wort eines jeden Gesichts. (Habakuk 2.3) 24 Denn kein eitles Gesicht und keine schmeichlerische Wahrsagung wird mehr sein inmitten des Hauses Israel. 25 Denn ich bin Jehova, ich rede; das Wort, das ich rede, wird auch geschehen, es wird nicht mehr hinausgeschoben werden. Denn in euren Tagen, widerspenstiges Haus, rede ich ein Wort und tue es auch, spricht der Herr, Jehova. 26 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 27 Menschensohn, siehe, das Haus Israel spricht: Das Gesicht, welches dieser schaut, ist auf viele Tage hin; und auf ferne Zeiten hin weissagt er. 28 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Keines meiner Worte soll mehr hinausgeschoben werden; das Wort, das ich rede, wird auch geschehen, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 14

Das Gesetz über die Reinigung vom Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Dieses Gesetz gilt für den Aussätzigen am Tage seiner Reinigung: 2 Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll hinaus vor das Lager gehen, und wenn er nachsieht und findet, daß das Mal des Aussätzigen heil geworden ist, 4 so soll er gebieten, daß man für den, der sich reinigen läßt, zwei lebendige Vögel bringe, welche rein sind, und Zedernholz, Karmesin und Ysop; 5 und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schächte über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist. 6 Den lebendigen Vogel aber soll man nehmen samt dem Zedernholz, dem Karmesin und Ysop, und es samt dem lebendigen Vogel in des geschächteten Vogels Blut tauchen, das mit dem lebendigen Wasser vermischt worden ist; 7 und soll denjenigen siebenmal besprengen, der sich vom Aussatz reinigen läßt; also reinige er ihn und lasse den lebendigen Vogel in das freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der zu Reinigende aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abschneiden und sich mit Wasser baden; so ist er rein. Darnach gehe er in das Lager; doch soll er sieben Tage lang außerhalb seiner Hütte bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abschneiden auf dem Haupte, am Bart und an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tag soll er zwei tadellose Lämmer nehmen, und ein tadelloses jähriges Schaf, und drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl. 11 Da soll dann der Priester, der die Reinigung vollzogen hat, den zu Reinigenden und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor die Tür der Stiftshütte; 12 und er soll das eine Lamm nehmen und es zum Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl, und soll solches vor dem HERRN hin und her weben. 13 Darnach soll er das Lamm schächten an dem Ort, da man das Sündopfer und das Brandopfer schächtet, an heiliger Stätte. Denn wie das Sündopfer, also gehört auch das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut des Schuldopfers nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und auf des Priesters linke Hand gießen, 16 und der Priester soll mit seinem rechten Finger in das Öl tunken, das in seiner linken Hand ist, und mit seinem Finger von dem Öl siebenmal vor dem HERRN sprengen. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des zu Reinigenden Haupt tun und ihn vor dem HERRN versühnen. 19 Und der Priester soll das Sündopfer zurichten und für den zu Reinigenden Sühne erwirken wegen seiner Unreinigkeit, und soll darnach das Brandopfer schächten. 20 Und er soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihm Sühne erwirken; so ist er rein. 21 Ist er aber arm und vermag nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zum Webopfer, um für ihn Sühne zu erwirken, und einen Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl, 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinem Vermögen, die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester, vor die Tür der Stiftshütte, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen, und das Öl, und soll beides vor dem HERRN zu einem Webopfer weben. 25 Und er soll das Lamm des Schuldopfers schächten und das Blut von demselben nehmen und dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes; 26 und von dem Öl soll der Priester in seine linke Hand gießen, 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor dem HERRN sprengen. 28 Darnach soll der Priester vom Öl in seiner Hand dem, der gereinigt werden soll, auf sein rechtes Ohrläpplein und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl in seiner Hand aber soll er dem zu Reinigenden auf das Haupt tun, um für ihn Sühne zu erwirken vor dem HERRN. 30 Darnach soll er eine der Turteltauben oder der jungen Tauben (was seine Hand aufzubringen vermochte) 31 zum Sündopfer zubereiten und die andere zum Brandopfer, samt dem Speisopfer; so soll der Priester für den, der gereinigt werden soll, Sühne erwirken vor dem HERRN. 32 Das ist das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht aufbringen kann, was zu seiner Reinigung gehört.

Die Reinigung eines aussätzigen Hauses

33 Und der HERR redete zu Mose und Aaron: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es dünkt mich, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Dann soll der Priester gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Grüblein sind, die tieferliegend erscheinen als die übrige Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll er zur Tür des Hauses hinausgehen und das Haus sieben Tage lang verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und nachsieht und findet, daß das Mal an der Wand des Hauses weitergefressen hat, 40 so soll der Priester befehlen, daß man die Steine ausbreche, wo das Mal ist, und daß man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort werfe; 41 und er soll befehlen, das Haus inwendig ringsum abzuschaben, und man soll den Schutt, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jene Stelle tun und andern Mörtel nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn dann das Mal wieder kommt und am Hause ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu beworfen hat, 44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, daß das Mal am Hause weitergefressen hat, so ist es ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Hause, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort führen. 46 Und wer in das Haus geht, solang es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt, der soll seine Kleider waschen; auch wer darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester beim Betreten des Hauses sieht, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Hause, nachdem das Haus neu beworfen ist, so soll er es für rein erklären; denn das Mal ist heil geworden. 49 Und er soll für das Haus zum Sündopfer zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop, 50 und soll den einen Vogel schächten über einem irdenen Geschirr, darin lebendiges Wasser ist, (3. Mose 14.5-6) 51 und soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und es in des geschächteten Vogels Blut tauchen und in das lebendige Wasser, und soll das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin, 53 und soll den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen lassen und für das Haus Sühne erwirken; so ist es rein. (3. Mose 14.7) 54 Dies ist das Gesetz über allerlei Aussatzmale und über den Grind, 55 auch über den Aussatz der Kleider und der Häuser 56 und über die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken, 57 um Belehrung zu geben für den Tag der Verunreinigung und der Reinigung. Es ist das Gesetz vom Aussatz.