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Hesekiel - Kapitel 10

Vision Hesekiels: Befehl zum Verbrennen Jerusalems - Nochmalige Beschreibung der Herrlichkeit des HERRN, die den Tempel verläßt

1 Und ich sah: Und siehe, auf der Ausdehnung, die über dem Haupte der Cherubim war, war es wie ein Saphirstein, wie das Aussehen der Gestalt eines Thrones, der über ihnen erschien. (Hesekiel 1.22) (Hesekiel 1.26) 2 Und er sprach zu dem in Linnen gekleideten Manne und sagte: Geh hinein zwischen den Räderwirbel unterhalb des Cherubs, und fülle deine Hände mit Feuerkohlen von dem Raume zwischen den Cherubim, und streue sie über die Stadt hin. Und er ging vor meinen Augen hinein. (Hesekiel 9.2) (Offenbarung 8.5) 3 Die Cherubim aber standen zur rechten Seite des Hauses, als der Mann hineinging; und die Wolke erfüllte den inneren Vorhof. 4 Und die Herrlichkeit Jehovas hatte sich von dem Cherub auf die Schwelle des Hauses hin erhoben; und das Haus war von der Wolke erfüllt, und der Vorhof war voll von dem Glanze der Herrlichkeit Jehovas. (Jesaja 6.4) (Hesekiel 1.4) 5 Und das Rauschen der Flügel der Cherubim wurde bis in den äußeren Vorhof gehört wie die Stimme Gottes, des Allmächtigen, wenn er redet. 6 Und es geschah, als er dem in Linnen gekleideten Manne gebot und sprach: Nimm Feuer zwischen dem Räderwirbel, zwischen den Cherubim weg, und er hineinging und zur Seite des Rades trat, 7 da streckte ein Cherub seine Hand zwischen den Cherubim hervor, zu dem Feuer hin, welches zwischen den Cherubim war, und hob es ab und gab es in die Hände dessen, der in Linnen gekleidet war; der nahm es und ging hinaus. 8 Und es erschien an den Cherubim das Gebilde einer Menschenhand unter ihren Flügeln. - 9 Und ich sah: und siehe, vier Räder waren neben den Cherubim, je ein Rad neben je einem Cherub. Und das Aussehen der Räder war wie der Anblick eines Chrysolithsteines; (Hesekiel 1.15-16) 10 und ihr Aussehen: die vier hatten einerlei Gestalt, wie wenn ein Rad inmitten eines Rades wäre. 11 Wenn sie gingen, so gingen sie nach ihren vier Seiten hin: Sie wandten sich nicht, wenn sie gingen; denn nach dem Orte, wohin das Vorderteil gerichtet war, folgten sie demselben: sie wandten sich nicht, wenn sie gingen. 12 Und ihr ganzer Leib und ihr Rücken und ihre Hände und ihre Flügel und die Räder waren voll Augen ringsum; alle vier hatten ihre Räder. 13 Die Räder, sie wurden vor meinen Ohren "Wirbel" genannt. 14 Und ein jedes hatte vier Angesichter; das Angesicht des ersten war das Angesicht eines Cherubs, und das Angesicht des zweiten das Angesicht eines Menschen, und des dritten das Angesicht eines Löwen, und des vierten das Angesicht eines Adlers. 15 Und die Cherubim hoben sich empor. Das war das lebendige Wesen, welches ich am Flusse Kebar gesehen hatte. 16 Und wenn die Cherubim gingen, so gingen die Räder neben ihnen; und wenn die Cherubim ihre Flügel erhoben, um sich von der Erde emporzuheben, so wandten sich die Räder auch nicht von ihrer Seite. 17 Wenn sie stehen blieben, blieben auch sie stehen; und wenn sie sich emporhoben, hoben sie sich mit ihnen empor; denn der Geist des lebendigen Wesens war in ihnen. - 18 Und die Herrlichkeit Jehovas begab sich von der Schwelle des Hauses hinweg und stellte sich über die Cherubim. 19 Und die Cherubim erhoben ihre Flügel und hoben sich vor meinen Augen von der Erde empor, als sie sich hinwegbegaben; und die Räder waren neben ihnen. Und sie stellten sich an den Eingang des östlichen Tores des Hauses Jehovas, und die Herrlichkeit des Gottes Israels war oben über ihnen. (Hesekiel 10.1) 20 Das war das lebendige Wesen, welches ich unter dem Gott Israels am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich erkannte, daß es Cherubim waren. 21 Jeder hatte vier Angesichter, und jeder hatte vier Flügel, und das Gebilde von Menschenhänden war unter ihren Flügeln. 22 Und was die Gestalt ihrer Angesichter betrifft, so waren es die Angesichter, welche ich am Flusse Kebar gesehen hatte, ihr Aussehen und sie selbst. Sie gingen ein jeder stracks vor sich hin.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)