zurückEinzelansichtvor

Haggai - Kapitel 2

Zukünftige Herrlichkeit des Tempels

1 Im siebten Monat, am 21. des Monats, geschah das Wort Jehovas durch den Propheten Haggai also: 2 Rede doch zu Serubbabel, dem Sohne Schealtiels, dem Landpfleger von Juda, und zu Josua, dem Sohne Jozadaks, dem Hohenpriester, und zu dem Überrest des Volkes, und sprich: 3 Wer ist unter euch übriggeblieben, der dieses Haus in seiner früheren Herrlichkeit gesehen hat? und wie sehet ihr es jetzt? Ist es nicht wie nichts in euren Augen? 4 Und nun sei stark, Serubbabel, spricht Jehova; und sei stark, Josua, Sohn Jozadaks, du Hoherpriester, und seid stark, alles Volk des Landes, spricht Jehova, und arbeitet! denn ich bin mit euch, spricht Jehova der Heerscharen. 5 Das Wort, welches ich mit euch eingegangen bin, als ihr aus Ägypten zoget, und mein Geist bestehen in eurer Mitte: Fürchtet euch nicht! (2. Mose 19.5) (Sacharja 4.6) 6 Denn so spricht Jehova der Heerscharen: Noch einmal, eine kleine Weile ist es, da werde ich den Himmel erschüttern und die Erde und das Meer und das Trockene. (Hebräer 12.26) 7 Und ich werde alle Nationen erschüttern; und das Ersehnte aller Nationen wird kommen, und ich werde dieses Haus mit Herrlichkeit füllen, spricht Jehova der Heerscharen. 8 Mein ist das Silber und mein das Gold, spricht Jehova der Heerscharen. 9 Die letzte Herrlichkeit dieses Hauses wird größer sein als die erste, spricht Jehova der Heerscharen; und an diesem Orte will ich Frieden geben, spricht Jehova der Heerscharen.

Gottes Segen nach Heiligung und Tempelbau

10 Am 24. des neunten Monats, im zweiten Jahre des Darius, geschah das Wort Jehovas zu dem Propheten Haggai also: 11 So spricht Jehova der Heerscharen: Frage doch die Priester über das Gesetz und sprich: 12 Siehe, trägt jemand heiliges Fleisch im Zipfel seines Kleides, und er berührt mit seinem Zipfel Brot oder Gekochtes oder Wein oder Öl oder irgend eine Speise, wird es heilig werden? Und die Priester antworteten und sprachen: Nein. 13 Und Haggai sprach: Wenn ein wegen einer Leiche Verunreinigter alles dieses anrührt, wird es unrein werden? Und die Priester antworteten und sprachen: Es wird unrein werden. (3. Mose 5.2) (4. Mose 19.22) 14 Da antwortete Haggai und sprach: Also ist dieses Volk und also diese Nation vor mir, spricht Jehova, und also ist alles Tun ihrer Hände; und was sie daselbst darbringen, ist unrein. 15 Und nun richtet doch euer Herz auf die Zeit von diesem Tage an und aufwärts, ehe Stein auf Stein gelegt wurde am Tempel Jehovas! 16 Bevor dieses geschah: Kam man zu einem Garbenhaufen von zwanzig Maß, so wurden es zehn; kam man zu der Kufe, um fünfzig Eimer zu schöpfen, so wurden es zwanzig. (Haggai 1.6) 17 Ich schlug euch mit Kornbrand und mit Vergilben, und mit Hagel alle Arbeit eurer Hände; und ihr kehrtet nicht zu mir um, spricht Jehova. (Haggai 1.11) 18 Richtet doch euer Herz auf die Zeit von diesem Tage an und aufwärts; von dem 24. Tage des neunten Monats an, von dem Tage an, da der Tempel Jehovas gegründet wurde, richtet euer Herz darauf! 19 Ist noch die Saat auf dem Speicher? ja, sogar der Weinstock und der Feigenbaum und der Granatbaum und der Olivenbaum haben nichts getragen. Von diesem Tage an will ich segnen.

Untergang der Weltreiche und Weissagung an Serubbabel

20 Und das Wort Jehovas geschah zum zweiten Male zu Haggai, am 24. des Monats, also: 21 Rede zu Serubbabel, dem Landpfleger von Juda, und sprich: Ich werde den Himmel und die Erde erschüttern. (Haggai 2.6) 22 Und ich werde den Thron der Königreiche umstürzen und die Macht der Königreiche der Nationen vernichten; und ich werde die Streitwagen umstürzen und die darauf fahren; und die Rosse und ihre Reiter sollen hinfallen, ein jeder durch das Schwert des anderen. 23 An jenem Tage, spricht Jehova der Heerscharen, werde ich dich nehmen, Serubbabel, Sohn Schealtiels, meinen Knecht, spricht Jehova, und werde dich wie einen Siegelring machen; denn ich habe dich erwählt, spricht Jehova der Heerscharen. (Sacharja 4.6-7)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.