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Habakuk - Kapitel 2

1 Auf meine Warte will ich treten und auf den Turm mich stellen, und will spähen, um zu sehen, was er mit mir reden wird, und was ich erwidern soll auf meine Klage. - (Jesaja 21.8) 2 Da antwortete mir Jehova und sprach: Schreibe das Gesicht auf, und grabe es in Tafeln ein, damit man es geläufig lesen könne; 3 denn das Gesicht geht noch auf die bestimmte Zeit, und es strebt nach dem Ende hin und lügt nicht. Wenn es verzieht, so harre sein; denn kommen wird es, es wird nicht ausbleiben. 4 Siehe, aufgeblasen, nicht aufrichtig ist in ihm seine Seele. Der Gerechte aber wird durch seinen Glauben leben. (Jesaja 48.22) (Römer 1.17) (Galater 3.11) (Hebräer 10.38) 5 Und überdies: Der Wein ist treulos; der übermütige Mann, der bleibt nicht, er, der seinen Schlund weit aufsperrt wie der Scheol, und er ist wie der Tod und wird nicht satt; und er rafft an sich alle Nationen und sammelt zu sich alle Völker.

Weherufe gegen die Sünden der Menschen

6 Werden nicht diese alle über ihn einen Spruch und eine Spottrede anheben, Rätsel auf ihn? Und man wird sagen: Wehe dem, der aufhäuft, was nicht sein ist! - auf wie lange? - und der Pfandlast auf sich ladet! 7 Und werden nicht plötzlich aufstehen, die dich beißen, und aufwachen, die dich fortscheuchen werden? und du wirst ihnen zur Beute werden. 8 Denn du, du hast viele Nationen beraubt; und so werden alle übriggebliebenen Völker dich berauben wegen des Blutes der Menschen und der Gewalttat an Land und Stadt und an allen ihren Bewohnern. (Habakuk 2.17) 9 Wehe dem, der bösen Gewinn macht für sein Haus, um sein Nest hoch zu setzen, um sich zu retten aus der Hand des Unglücks! 10 Du hast Schande beratschlagt für dein Haus, die Vertilgung vieler Völker, und hast dein Leben verschuldet. 11 Denn der Stein wird schreien aus der Mauer, und der Sparren aus dem Holzwerk ihm antworten. 12 Wehe dem, der Städte mit Blut baut, und Städte mit Ungerechtigkeit gründet! (Jeremia 22.13) (Micha 3.10) 13 Siehe, ist es nicht von Jehova der Heerscharen, daß Völker fürs Feuer sich abmühen, und Völkerschaften vergebens sich plagen? (Jeremia 51.58) 14 Denn die Erde wird voll werden von der Erkenntnis der Herrlichkeit Jehovas, gleichwie die Wasser den Meeresgrund bedecken. (Jesaja 11.9) 15 Wehe dem, der seinem Nächsten zu trinken gibt, indem du deinen Zorn beimischest, und sie auch trunken machst, um ihre Blöße anzuschauen! 16 Du hast mit Schande dich gesättigt anstatt mit Ehre: trinke auch du und zeige dein Unbeschnittensein; der Becher der Rechten Jehovas wird sich zu dir wenden, und schimpfliche Schande über deine Herrlichkeit kommen. (Jeremia 25.15) (Jeremia 25.26) 17 Denn die Gewalttat am Libanon wird dich bedecken, und die Zerstörung der Tiere, welche sie in Schrecken setzte: wegen des Blutes der Menschen und der Gewalttat an Land und Stadt und an allen ihren Bewohnern. 18 Was nützt ein geschnitztes Bild, daß sein Bildner es geschnitzt hat? ein gegossenes Bild, und welches Lügen lehrt, daß der Bildner seines Bildes darauf vertraut, um stumme Götzen zu machen? (Jesaja 44.10) 19 Wehe dem, der zum Holze spricht: Wache auf! zum schweigenden Steine: Erwache! Er sollte lehren? siehe, er ist mit Gold und Silber überzogen, und gar kein Odem ist in seinem Innern. (Psalm 115.4-8) 20 Aber Jehova ist in seinem heiligen Palast - schweige vor ihm, ganze Erde! (Psalm 11.4) (Psalm 76.9) (Offenbarung 8.1)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)