Ermahnung zum Leben in der Freiheit des Evangeliums
1Für die Freiheit hat Christus uns freigemacht; stehet nun fest und lasset euch nicht wiederum unter einem Joche der Knechtschaft halten.(Apostelgeschichte 15.10)(Galater 4.5)2Siehe, ich, Paulus, sage euch, daß wenn ihr beschnitten werdet, Christus euch nichts nützen wird.3Ich bezeuge aber wiederum jedem Menschen, der beschnitten wird, daß er das ganze Gesetz zu tun schuldig ist.4Ihr seid abgetrennt von dem Christus, so viele ihr im Gesetz gerechtfertigt werdet; ihr seid aus der Gnade gefallen.5Denn wir erwarten durch den Geist aus Glauben die Hoffnung der Gerechtigkeit.6Denn in Christo Jesu vermag weder Beschneidung noch Vorhaut etwas, sondern der Glaube, der durch die Liebe wirkt.(Römer 2.26)(1. Korinther 7.19)(Galater 6.15)7Ihr liefet gut; wer hat euch aufgehalten, daß ihr der Wahrheit nicht gehorchet?8Die Überredung ist nicht von dem, der euch beruft.9Ein wenig Sauerteig durchsäuert den ganzen Teig.(1. Korinther 5.6)10Ich habe Vertrauen zu euch im Herrn, daß ihr nicht anders gesinnt sein werdet; wer euch aber verwirrt, wird das Urteil tragen, wer er auch sei.(Galater 1.7)11Ich aber, Brüder, wenn ich noch Beschneidung predige, was werde ich noch verfolgt? Dann ist ja das Ärgernis des Kreuzes hinweggetan.(1. Korinther 1.23)(1. Korinther 15.30)(Galater 6.12)12Ich wollte, daß sie sich auch abschnitten, die euch aufwiegeln!
Warnung vor fleischlichem Mißbrauch der Freiheit - Ermahnung zum Leben durch den Geist
13Denn ihr seid zur Freiheit berufen worden, Brüder; allein gebrauchet nicht die Freiheit zu einem Anlaß für das Fleisch, sondern durch die Liebe dienet einander.(1. Petrus 2.16)(2. Petrus 2.19)14Denn das ganze Gesetz ist in einem Worte erfüllt, in dem: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst".15Wenn ihr aber einander beißet und fresset, so sehet zu, daß ihr nicht voneinander verzehrt werdet.(Jakobus 4.2)16Ich sage aber: Wandelt im Geiste, und ihr werdet die Lust des Fleisches nicht vollbringen.17Denn das Fleisch gelüstet wider den Geist, der Geist aber wider das Fleisch; diese aber sind einander entgegengesetzt, auf daß ihr nicht das tuet, was ihr wollt.(Römer 7.15)(Römer 7.23)18Wenn ihr aber durch den Geist geleitet werdet, so seid ihr nicht unter Gesetz.19Offenbar aber sind die Werke des Fleisches, welche sind: Hurerei, Unreinigkeit, Ausschweifung,(1. Korinther 6.9-10)20Götzendienst, Zauberei, Feindschaft, Hader, Eifersucht, Zorn, Zank, Zwietracht, Sekten,21Neid, Totschlag, Trunkenheit, Gelage und dergleichen, von denen ich euch vorhersage, gleichwie ich auch vorhergesagt habe, daß, die solches tun, das Reich Gottes nicht ererben werden.(Epheser 5.5)(Offenbarung 22.15)22Die Frucht des Geistes aber ist: Liebe, Freude, Friede, Langmut, Freundlichkeit, Gütigkeit, Treue, Sanftmut, Enthaltsamkeit;(Epheser 5.9)23wider solche gibt es kein Gesetz.(1. Timotheus 1.9)24Die aber des Christus sind, haben das Fleisch gekreuzigt samt den Leidenschaften und Lüsten.(Römer 6.6)25Wenn wir durch den Geist leben, so laßt uns auch durch den Geist wandeln.(Römer 8.4)26Laßt uns nicht eitler Ehre geizig sein, indem wir einander herausfordern, einander beneiden.(Philipper 2.3)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:2Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,(4. Mose 30.1)3so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.4Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.5Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.7Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.8Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.13Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.14Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.15Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.17Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.18Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.20Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;21sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.24Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.(3. Mose 25.10)25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.(2. Mose 13.2)27Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!(4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.(4. Mose 18.21)31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.(3. Mose 26.46)