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Epheser - Kapitel 6

1 Ihr Kinder, gehorchet euren Eltern im Herrn, denn das ist recht. (Markus 7.10-13) 2 "Ehre deinen Vater und deine Mutter", welches das erste Gebot mit Verheißung ist, (2. Mose 20.12) 3 "auf daß es dir wohlgehe und du lange lebest auf der Erde". 4 Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn, sondern ziehet sie auf in der Zucht und Ermahnung des Herrn. (5. Mose 6.7) (5. Mose 6.20)

Verhältnis von Sklaven und Herren

5 Ihr Knechte, gehorchet euren Herren nach dem Fleische mit Furcht und Zittern, in Einfalt eures Herzens, als dem Christus; (1. Timotheus 6.1-2) (Titus 1.2) (Titus 2.9) (1. Petrus 2.18) 6 nicht mit Augendienerei, als Menschengefällige, sondern als Knechte Christi, indem ihr den Willen Gottes von Herzen tut, 7 und mit Gutwilligkeit dienet, als dem Herrn und nicht den Menschen, 8 da ihr wisset, daß, was irgend ein jeder Gutes tun wird, er dies vom Herrn empfangen wird, er sei Sklave oder Freier. (2. Korinther 5.10) 9 Und ihr Herren, tut dasselbe gegen sie und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß sowohl ihr als euer Herr in den Himmeln ist, und daß bei ihm kein Ansehen der Person ist. (Prediger 5.7)

Die Waffenrüstung Gottes

10 Übrigens, Brüder, seid stark in dem Herrn und in der Macht seiner Stärke. (1. Korinther 16.13) (Epheser 3.16) (2. Timotheus 2.1) (1. Johannes 2.14) 11 Ziehet an die ganze Waffenrüstung Gottes, damit ihr zu bestehen vermöget wider die Listen des Teufels. 12 Denn unser Kampf ist nicht wider Fleisch und Blut, sondern wider die Fürstentümer, wider die Gewalten, wider die Weltbeherrscher dieser Finsternis, wider die geistlichen Mächte der Bosheit in den himmlischen Örtern. (Lukas 22.31) (Epheser 2.2) 13 Deshalb nehmet die ganze Waffenrüstung Gottes, auf daß ihr an dem bösen Tage zu widerstehen und, nachdem ihr alles ausgerichtet habt, zu stehen vermöget. 14 Stehet nun, eure Lenden umgürtet mit Wahrheit, und angetan mit dem Brustharnisch der Gerechtigkeit, (Lukas 12.35) (1. Thessalonicher 5.8) (1. Petrus 1.13) 15 und beschuht an den Füßen mit der Bereitschaft des Evangeliums des Friedens, 16 indem ihr über das alles ergriffen habt den Schild des Glaubens, mit welchem ihr imstande sein werdet, alle feurigen Pfeile des Bösen auszulöschen. (1. Petrus 5.9) (1. Johannes 5.4) 17 Nehmet auch den Helm des Heils und das Schwert des Geistes, welches Gottes Wort ist; (1. Thessalonicher 5.8) (Hebräer 4.12) 18 zu aller Zeit betend mit allem Gebet und Flehen in dem Geiste, und eben hierzu wachend in allem Anhalten und Flehen für alle Heiligen, 19 und für mich, auf daß mir Rede verliehen werde im Auftun meines Mundes, um mit Freimütigkeit kundzutun das Geheimnis des Evangeliums, (Apostelgeschichte 4.29) (Kolosser 4.3) (2. Thessalonicher 3.1) 20 (für welches ich ein Gesandter bin in Ketten), damit ich in demselben freimütig rede, wie ich reden soll. (Apostelgeschichte 28.31) (2. Korinther 5.20)

Sendung des Tychikus - Segenswunsch

21 Auf daß aber auch ihr meine Umstände wisset, wie es mir geht, so wird Tychikus, der geliebte Bruder und treue Diener im Herrn, euch alles kundtun, (Apostelgeschichte 20.4) (Kolosser 4.7-8) (2. Timotheus 4.12) (Titus 3.12) 22 den ich eben deshalb zu euch gesandt habe, auf daß ihr unsere Umstände wisset, und er eure Herzen tröste. 23 Friede den Brüdern und Liebe mit Glauben von Gott, dem Vater, und dem Herrn Jesus Christus! 24 Die Gnade mit allen denen, die unseren Herrn Jesus Christus lieben in Unverderblichkeit!

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.