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Epheser - Kapitel 5

1 Seid nun Nachahmer Gottes, als geliebte Kinder, (Lukas 6.36) 2 und wandelt in Liebe, gleichwie auch der Christus uns geliebt und sich selbst für uns hingegeben hat als Darbringung und Schlachtopfer, Gott zu einem duftenden Wohlgeruch. (2. Mose 29.18) (Galater 2.20) 3 Hurerei aber und alle Unreinigkeit oder Habsucht werde nicht einmal unter euch genannt, gleichwie es Heiligen geziemt; (Kolosser 3.5) 4 auch Schändlichkeit und albernes Geschwätz oder Witzelei, welche sich nicht geziemen, sondern vielmehr Danksagung. (Epheser 4.29) 5 Denn dieses wisset und erkennet ihr, daß kein Hurer oder Unreiner oder Habsüchtiger, (welcher ein Götzendiener ist) ein Erbteil hat in dem Reiche Christi und Gottes. (1. Korinther 6.9-10) (Offenbarung 21.8) (Offenbarung 22.15) 6 Niemand verführe euch mit eitlen Worten, denn dieser Dinge wegen kommt der Zorn Gottes über die Söhne des Ungehorsams. (Kolosser 3.6) 7 Seid nun nicht ihre Mitgenossen. 8 Denn einst waret ihr Finsternis, jetzt aber seid ihr Licht in dem Herrn; wandelt als Kinder des Lichts, (Epheser 2.11) (1. Petrus 2.9) 9 (denn die Frucht des Lichts besteht in aller Gütigkeit und Gerechtigkeit und Wahrheit), (Matthäus 5.14) (Johannes 12.36) (Galater 5.22) (Philipper 1.11) (1. Thessalonicher 5.5) 10 indem ihr prüfet, was dem Herrn wohlgefällig ist. (Römer 12.1) (Philipper 1.10) 11 Und habet nicht Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, vielmehr aber strafet sie auch; 12 denn was heimlich von ihnen geschieht, ist schändlich selbst zu sagen. (Römer 1.24) 13 Alles aber, was bloßgestellt wird, wird durch das Licht offenbar gemacht; denn das Licht ist es, welches alles offenbar macht. (Johannes 3.10) (Johannes 3.21) 14 Deshalb sagt er: Wache auf, der du schläfst, und stehe auf aus den Toten, und der Christus wird dir leuchten! (Jesaja 60.1) (Johannes 8.12) (Römer 13.11) 15 Sehet nun zu, wie ihr sorgfältig wandelt, nicht als Unweise, sondern als Weise, (Matthäus 10.16) (Kolosser 4.5) 16 die gelegene Zeit auskaufend, denn die Tage sind böse. 17 Darum seid nicht töricht, sondern verständig, was der Wille des Herrn sei. 18 Und berauschet euch nicht mit Wein, in welchem Ausschweifung ist, sondern werdet mit dem Geiste erfüllt, (Lukas 21.34) 19 redend zueinander in Psalmen und Lobliedern und geistlichen Liedern, singend und spielend dem Herrn in eurem Herzen, (Psalm 33.2-3) (Kolosser 3.16) 20 danksagend allezeit für alles dem Gott und Vater im Namen unseres Herrn Jesus Christus, (1. Thessalonicher 5.18)

Ehe und Familie im Herrn

21 einander unterwürfig in der Furcht Christi. (1. Petrus 5.5) 22 Ihr Weiber, [seid unterwürfig] euren eigenen Männern, als dem Herrn. (1. Mose 3.16) (1. Timotheus 2.11) (Titus 2.5) 23 Denn der Mann ist das Haupt des Weibes, wie auch der Christus das Haupt der Versammlung ist; er ist des Leibes Heiland. (1. Korinther 11.3) (Epheser 1.22-23) 24 Aber gleichwie die Versammlung dem Christus unterworfen ist, also auch die Weiber ihren Männern in allem. 25 Ihr Männer, liebet eure Weiber, gleichwie auch der Christus die Versammlung geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, 26 auf daß er sie heiligte, sie reinigend durch die Waschung mit Wasser durch das Wort, (Titus 3.5) (Hebräer 10.22) 27 auf daß er die Versammlung sich selbst verherrlicht darstellte, die nicht Flecken oder Runzel oder etwas dergleichen habe, sondern daß sie heilig und tadellos sei. (2. Korinther 11.2) (Kolosser 1.22) 28 Also sind auch die Männer schuldig, ihre Weiber zu lieben wie ihre eigenen Leiber. Wer sein Weib liebt, liebt sich selbst. 29 Denn niemand hat jemals sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es, gleichwie auch der Christus die Versammlung. 30 Denn wir sind Glieder seines Leibes, [von seinem Fleische und von seinen Gebeinen]. (Epheser 1.23) 31 "Deswegen wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein". 32 Dieses Geheimnis ist groß; ich aber sage es in Bezug auf Christum und auf die Versammlung. 33 Doch auch ihr, ein jeder von euch liebe sein Weib also wie sich selbst; das Weib aber, daß sie den Mann fürchte.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)