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Epheser - Kapitel 5

1 Seid nun Nachahmer Gottes, als geliebte Kinder, (Lukas 6.36) 2 und wandelt in Liebe, gleichwie auch der Christus uns geliebt und sich selbst für uns hingegeben hat als Darbringung und Schlachtopfer, Gott zu einem duftenden Wohlgeruch. (2. Mose 29.18) (Galater 2.20) 3 Hurerei aber und alle Unreinigkeit oder Habsucht werde nicht einmal unter euch genannt, gleichwie es Heiligen geziemt; (Kolosser 3.5) 4 auch Schändlichkeit und albernes Geschwätz oder Witzelei, welche sich nicht geziemen, sondern vielmehr Danksagung. (Epheser 4.29) 5 Denn dieses wisset und erkennet ihr, daß kein Hurer oder Unreiner oder Habsüchtiger, (welcher ein Götzendiener ist) ein Erbteil hat in dem Reiche Christi und Gottes. (1. Korinther 6.9-10) (Offenbarung 21.8) (Offenbarung 22.15) 6 Niemand verführe euch mit eitlen Worten, denn dieser Dinge wegen kommt der Zorn Gottes über die Söhne des Ungehorsams. (Kolosser 3.6) 7 Seid nun nicht ihre Mitgenossen. 8 Denn einst waret ihr Finsternis, jetzt aber seid ihr Licht in dem Herrn; wandelt als Kinder des Lichts, (Epheser 2.11) (1. Petrus 2.9) 9 (denn die Frucht des Lichts besteht in aller Gütigkeit und Gerechtigkeit und Wahrheit), (Matthäus 5.14) (Johannes 12.36) (Galater 5.22) (Philipper 1.11) (1. Thessalonicher 5.5) 10 indem ihr prüfet, was dem Herrn wohlgefällig ist. (Römer 12.1) (Philipper 1.10) 11 Und habet nicht Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, vielmehr aber strafet sie auch; 12 denn was heimlich von ihnen geschieht, ist schändlich selbst zu sagen. (Römer 1.24) 13 Alles aber, was bloßgestellt wird, wird durch das Licht offenbar gemacht; denn das Licht ist es, welches alles offenbar macht. (Johannes 3.10) (Johannes 3.21) 14 Deshalb sagt er: Wache auf, der du schläfst, und stehe auf aus den Toten, und der Christus wird dir leuchten! (Jesaja 60.1) (Johannes 8.12) (Römer 13.11) 15 Sehet nun zu, wie ihr sorgfältig wandelt, nicht als Unweise, sondern als Weise, (Matthäus 10.16) (Kolosser 4.5) 16 die gelegene Zeit auskaufend, denn die Tage sind böse. 17 Darum seid nicht töricht, sondern verständig, was der Wille des Herrn sei. 18 Und berauschet euch nicht mit Wein, in welchem Ausschweifung ist, sondern werdet mit dem Geiste erfüllt, (Lukas 21.34) 19 redend zueinander in Psalmen und Lobliedern und geistlichen Liedern, singend und spielend dem Herrn in eurem Herzen, (Psalm 33.2-3) (Kolosser 3.16) 20 danksagend allezeit für alles dem Gott und Vater im Namen unseres Herrn Jesus Christus, (1. Thessalonicher 5.18)

Ehe und Familie im Herrn

21 einander unterwürfig in der Furcht Christi. (1. Petrus 5.5) 22 Ihr Weiber, [seid unterwürfig] euren eigenen Männern, als dem Herrn. (1. Mose 3.16) (1. Timotheus 2.11) (Titus 2.5) 23 Denn der Mann ist das Haupt des Weibes, wie auch der Christus das Haupt der Versammlung ist; er ist des Leibes Heiland. (1. Korinther 11.3) (Epheser 1.22-23) 24 Aber gleichwie die Versammlung dem Christus unterworfen ist, also auch die Weiber ihren Männern in allem. 25 Ihr Männer, liebet eure Weiber, gleichwie auch der Christus die Versammlung geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat, 26 auf daß er sie heiligte, sie reinigend durch die Waschung mit Wasser durch das Wort, (Titus 3.5) (Hebräer 10.22) 27 auf daß er die Versammlung sich selbst verherrlicht darstellte, die nicht Flecken oder Runzel oder etwas dergleichen habe, sondern daß sie heilig und tadellos sei. (2. Korinther 11.2) (Kolosser 1.22) 28 Also sind auch die Männer schuldig, ihre Weiber zu lieben wie ihre eigenen Leiber. Wer sein Weib liebt, liebt sich selbst. 29 Denn niemand hat jemals sein eigenes Fleisch gehaßt, sondern er nährt und pflegt es, gleichwie auch der Christus die Versammlung. 30 Denn wir sind Glieder seines Leibes, [von seinem Fleische und von seinen Gebeinen]. (Epheser 1.23) 31 "Deswegen wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, und die zwei werden ein Fleisch sein". 32 Dieses Geheimnis ist groß; ich aber sage es in Bezug auf Christum und auf die Versammlung. 33 Doch auch ihr, ein jeder von euch liebe sein Weib also wie sich selbst; das Weib aber, daß sie den Mann fürchte.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.