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Daniel - Kapitel 3

Die drei Männer im Feuerofen

1 Der König Nebukadnezar machte ein Bild von Gold: seine Höhe sechzig Ellen, seine Breite sechs Ellen; er richtete es auf in der Ebene Dura, in der Landschaft Babel. 2 Und der König Nebukadnezar sandte aus, um die Satrapen, die Statthalter und die Landpfleger, die Oberrichter, die Schatzmeister, die Gesetzeskundigen, die Rechtsgelehrten und alle Oberbeamten der Landschaften zu versammeln, damit sie zur Einweihung des Bildes kämen, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 3 Da versammelten sich die Satrapen, die Statthalter und die Landpfleger, die Oberrichter, die Schatzmeister, die Gesetzeskundigen, die Rechtsgelehrten und alle Oberbeamten der Landschaften zur Einweihung des Bildes, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte; und sie standen vor dem Bilde, welches Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 4 Und der Herold rief mit Macht: Euch wird befohlen, ihr Völker, Völkerschaften und Sprachen: 5 Sobald ihr den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute, der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören werdet, sollt ihr niederfallen und das goldene Bild anbeten, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hat. 6 Und wer nicht niederfällt und anbetet, der soll sofort in den brennenden Feuerofen geworfen werden. 7 Darum, sobald alle Völker den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute, und allerlei Art von Musik hörten, fielen alle Völker, Völkerschaften und Sprachen nieder, indem sie das goldene Bild anbeteten, welches der König Nebukadnezar aufgerichtet hatte. 8 Deswegen traten zur selben Zeit chaldäische Männer herzu, welche die Juden anzeigten. 9 Sie hoben an und sprachen zum König Nebukadnezar: O König, lebe ewiglich! 10 Du, o König, hast den Befehl gegeben, daß jedermann, der den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute und der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören würde, niederfallen und das goldene Bild anbeten solle; (Daniel 6.13) 11 und wer nicht niederfalle und anbete, der solle in den brennenden Feuerofen geworfen werden. 12 Es sind nun jüdische Männer da, welche du über die Verwaltung der Landschaft Babel bestellt hast: Sadrach, Mesach und Abednego; diese Männer, o König, achten nicht auf dich; deinen Göttern dienen sie nicht, und das goldene Bild, welches du aufgerichtet hast, beten sie nicht an. (Daniel 2.49) 13 Da befahl Nebukadnezar im Zorn und Grimm, Sadrach, Mesach und Abednego herbeizubringen. Da wurden diese Männer vor den König gebracht. 14 Nebukadnezar hob an und sprach zu ihnen: Ist es Absicht, Sadrach, Mesach und Abednego, daß ihr meinen Göttern nicht dienet und das goldene Bild nicht anbetet, welches ich aufgerichtet habe? 15 Nun, wenn ihr bereit seid, zur Zeit, da ihr den Klang des Hornes, der Pfeife, der Zither, der Sambuke, der Laute und der Sackpfeife, und allerlei Art von Musik hören werdet, niederzufallen und das Bild anzubeten, welches ich gemacht habe ...; wenn ihr es aber nicht anbetet, sollt ihr sofort in den brennenden Feuerofen geworfen werden; und wer ist der Gott, der euch aus meiner Hand erretten wird? (2. Könige 18.35) 16 Sadrach, Mesach und Abednego antworteten und sprachen zu dem König: Nebukadnezar, wir halten es nicht für nötig, dir ein Wort darauf zu erwidern. 17 Ob unser Gott, dem wir dienen, uns aus dem brennenden Feuerofen zu erretten vermag - und er wird uns aus deiner Hand, o König, erretten - (Psalm 66.12) 18 oder ob nicht, es sei dir kund, o König, daß wir deinen Göttern nicht dienen und das goldene Bild, welches du aufgerichtet hast, nicht anbeten werden. (2. Mose 20.3-5) 19 Da wurde Nebukadnezar voll Grimmes, und das Aussehen seines Antlitzes veränderte sich gegen Sadrach, Mesach und Abednego. Er hob an und befahl, den Ofen siebenmal mehr zu heizen, als zur Heizung hinreichend war. 20 Und er befahl Männern, den stärksten Männern in seinem Heere, Sadrach, Mesach und Abednego zu binden, um sie in den brennenden Feuerofen zu werfen. 21 Da wurden diese Männer in ihren Leibröcken, Oberröcken und Mänteln und ihren sonstigen Kleidern gebunden und in den brennenden Feuerofen geworfen. 22 Darum, weil das Wort des Königs streng, und der Ofen außergewöhnlich geheizt war, tötete die Flamme des Feuers jene Männer, welche Sadrach, Mesach und Abednego hinaufbrachten. 23 Und diese drei Männer, Sadrach, Mesach und Abednego, fielen gebunden in den brennenden Feuerofen. 24 Da erschrak der König Nebukadnezar, und er stand eilends auf, hob an und sprach zu seinen Räten: Haben wir nicht drei Männer gebunden ins Feuer geworfen? Sie antworteten und sprachen zu dem König: Gewiß, o König! 25 Er antwortete und sprach: Siehe, ich sehe vier Männer frei wandeln mitten im Feuer, und keine Verletzung ist an ihnen; und das Aussehen des vierten ist gleich einem Sohne der Götter. (Jesaja 43.2) (Daniel 3.28) 26 Da trat Nebukadnezar an die Öffnung des brennenden Feuerofens, hob an und sprach: Sadrach, Mesach und Abednego, ihr Knechte des höchsten Gottes, gehet heraus und kommet her! Da gingen Sadrach, Mesach und Abednego aus dem Feuer heraus. 27 Und es versammelten sich die Satrapen, die Statthalter und die Landpfleger und die Räte des Königs; sie sahen diese Männer, daß das Feuer keine Macht über ihre Leiber gehabt hatte: das Haar ihres Hauptes war nicht versengt, und ihre Leibröcke waren nicht verändert, und der Geruch des Feuers war nicht an sie gekommen. (Hebräer 11.34) 28 Nebukadnezar hob an und sprach: Gepriesen sei der Gott Sadrachs, Mesachs und Abednegos, der seinen Engel gesandt und seine Knechte errettet hat, die auf ihn vertrauten und das Wort des Königs übertraten und ihre Leiber dahingaben, um keinem Gott zu dienen noch ihn anzubeten, als nur ihrem Gott! (Daniel 6.23) 29 Und von mir wird Befehl gegeben, daß jedes Volk, jede Völkerschaft und Sprache - wer Unrechtes spricht wider den Gott Sadrachs, Mesachs und Abednegos, in Stücke zerhauen, und daß sein Haus zu einer Kotstätte gemacht werde; weil es keinen anderen Gott gibt, der auf solche Weise zu erretten vermag. (Daniel 2.47) 30 Alsdann beförderte der König Sadrach, Mesach und Abednego in der Landschaft Babel.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.