1Im dritten Jahre Kores', des Königs von Persien, wurde dem Daniel, welcher Beltsazar genannt wird, eine Sache geoffenbart, und die Sache ist Wahrheit und betrifft eine große Mühsal; und er verstand die Sache und bekam Verständnis über das Gesicht. -(Daniel 1.7)(Daniel 1.21)2In selbigen Tagen trauerte ich, Daniel, drei volle Wochen.3Köstliche Speise aß ich nicht, und weder Fleisch noch Wein kam in meinen Mund; und ich salbte mich nicht, bis drei volle Wochen um waren.4Und am 24. Tage des ersten Monats, da war ich am Ufer des großen Stromes, das ist der Hiddekel.5Und ich erhob meine Augen und sah: und siehe, da war ein Mann in Linnen gekleidet, und seine Lenden waren umgürtet mit Gold von Uphas;(Hesekiel 9.2)(Offenbarung 1.13-15)6und sein Leib war wie ein Chrysolith, und sein Angesicht wie das Aussehen des Blitzes, und seine Augen wie Feuerfackeln, und seine Arme und seine Füße wie der Anblick von leuchtendem Erze; und die Stimme seiner Worte war wie die Stimme einer Menge.7Und ich, Daniel, allein sah das Gesicht; die Männer aber, welche bei mir waren, sahen das Gesicht nicht; doch fiel ein großer Schrecken auf sie, und sie flohen und verbargen sich.8Und ich blieb allein übrig und sah dieses große Gesicht; und es blieb keine Kraft in mir, und meine Gesichtsfarbe verwandelte sich an mir bis zur Entstellung, und ich behielt keine Kraft.9Und ich hörte die Stimme seiner Worte; und als ich die Stimme seiner Worte hörte, sank ich betäubt auf mein Angesicht, mit meinem Angesicht zur Erde.(Daniel 8.17-18)10Und siehe, eine Hand rührte mich an und machte, daß ich auf meine Knie und Hände emporwankte.11Und er sprach zu mir: Daniel, du vielgeliebter Mann! merke auf die Worte, die ich zu dir rede, und stehe auf deiner Stelle; denn ich bin jetzt zu dir gesandt. Und als er dieses Wort zu mir redete, stand ich zitternd auf.12Und er sprach zu mir: Fürchte dich nicht, Daniel! denn von dem ersten Tage an, da du dein Herz darauf gerichtet hast, Verständnis zu erlangen und dich vor deinem Gott zu demütigen, sind deine Worte erhört worden; und um deiner Worte willen bin ich gekommen.13Aber der Fürst des Königreichs Persien stand mir 21 Tage entgegen; und siehe, Michael, einer der ersten Fürsten, kam, um mir zu helfen, und ich trug daselbst den Sieg davon bei den Königen von Persien.(Daniel 10.20-21)14Und ich bin gekommen, um dich verstehen zu lassen, was deinem Volke am Ende der Tage widerfahren wird; denn das Gesicht geht noch auf ferne Tage.(Daniel 9.22)15Und als er in dieser Weise mit mir redete, richtete ich mein Angesicht zur Erde und verstummte.16Und siehe, einer, den Menschenkindern gleich, berührte meine Lippen; und ich tat meinen Mund auf und redete und sprach zu dem, der vor mir stand: Mein Herr, wegen des Gesichts überfielen mich die Wehen, und ich habe keine Kraft behalten.(Jesaja 6.7)(Jeremia 1.9)17Und wie vermag ein Knecht dieses meines Herrn mit diesem meinem Herrn zu reden? Und ich - von nun an bleibt keine Kraft mehr in mir, und kein Odem ist in mir übrig.18Da rührte mich wiederum einer an, von Aussehen wie ein Mensch, und stärkte mich.19Und er sprach: Fürchte dich nicht, du vielgeliebter Mann! Friede dir! sei stark, ja, sei stark! Und als er mit mir redete, fühlte ich mich gestärkt und sprach: Mein Herr möge reden, denn du hast mich gestärkt.(Offenbarung 1.17)20Da sprach er: Weißt du, warum ich zu dir gekommen bin? Und jetzt werde ich zurückkehren, um mit dem Fürsten von Persien zu streiten; aber wenn ich ausziehe, siehe, so wird der Fürst von Griechenland kommen.(Daniel 10.13)21Doch will ich dir kundtun, was in dem Buche der Wahrheit verzeichnet ist. Und es ist kein einziger, der mir wider jene mutig beisteht, als nur Michael, euer Fürst.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.