zurückEinzelansichtvor

Daniel - Kapitel 1

Daniel und seine Freunde am Königshof in Babel

1 Im dritten Jahre der Regierung Jojakims, des Königs von Juda, kam Nebukadnezar, der König von Babel, nach Jerusalem und belagerte es. (2. Könige 24.1-2) 2 Und der Herr gab Jojakim, den König von Juda, in seine Hand, und einen Teil der Geräte des Hauses Gottes; und er brachte sie in das Land Sinear, in das Haus seines Gottes: die Geräte brachte er in das Schatzhaus seines Gottes. 3 Und der König befahl dem Aschpenas, dem Obersten seiner Kämmerer, daß er von den Kindern Israel, sowohl von dem königlichen Samen als auch von den Vornehmen, Jünglinge brächte, (2. Könige 20.18) 4 an welchen keinerlei Fehl wäre, und schön von Ansehen und unterwiesen in aller Weisheit und kenntnisreich und mit Einsicht begabt, und welche tüchtig wären, im Palaste des Königs zu stehen; und daß man sie die Schriften und die Sprache der Chaldäer lehre. 5 Und der König verordnete ihnen ein Tagtägliches von der Tafelkost des Königs und von dem Weine, den er trank, und daß man sie drei Jahre lang erzöge; und am Ende derselben sollten sie vor dem König stehen. 6 Und es waren unter ihnen, von den Kindern Juda: Daniel, Hananja, Misael und Asarja. 7 Und der Oberste der Kämmerer gab ihnen Namen; und er nannte Daniel Beltsazar, und Hananja Sadrach, und Misael Mesach, und Asarja Abednego. 8 Und Daniel nahm sich in seinem Herzen vor, sich nicht mit der Tafelkost des Königs und mit dem Weine, den er trank, zu verunreinigen; und er erbat sich von dem Obersten der Kämmerer, daß er sich nicht verunreinigen müsse. (3. Mose 11.1) 9 Und Gott gab Daniel Gnade und Barmherzigkeit vor dem Obersten der Kämmerer. (1. Mose 39.21) 10 Und der Oberste der Kämmerer sprach zu Daniel: Ich fürchte meinen Herrn, den König, der eure Speise und euer Getränk verordnet hat; denn warum sollte er sehen, daß eure Angesichter verfallener wären als die der Jünglinge eures Alters, so daß ihr meinen Kopf beim König verwirktet? 11 Und Daniel sprach zu dem Aufseher, welchen der Oberste der Kämmerer über Daniel, Hananja, Misael und Asarja bestellt hatte: 12 Versuche es doch mit deinen Knechten zehn Tage, und man gebe uns Gemüse zu essen und Wasser zu trinken; 13 und dann mögen unser Aussehen und das Aussehen der Jünglinge, welche die Tafelkost des Königs essen, von dir geprüft werden; und tue mit deinen Knechten nach dem, was du sehen wirst. 14 Und er hörte auf sie in dieser Sache und versuchte es zehn Tage mit ihnen. 15 Und am Ende der zehn Tage zeigte sich ihr Aussehen besser und völliger an Fleisch als dasjenige aller Jünglinge, welche die Tafelkost des Königs aßen. 16 Da tat der Aufseher ihre Tafelkost und den Wein, den sie trinken sollten, weg und gab ihnen Gemüse. 17 Und diesen vier Jünglingen, ihnen gab Gott Kenntnis und Einsicht in aller Schrift und Weisheit; und Daniel hatte Verständnis für alle Gesichte und Träume. (Hesekiel 28.3) 18 Und am Ende der Tage, nach welchen der König sie zu bringen befohlen hatte, brachte sie der Oberste der Kämmerer vor Nebukadnezar. 19 Und der König redete mit ihnen; und unter ihnen allen wurde keiner gefunden wie Daniel, Hananja, Misael und Asarja; und sie standen vor dem König. 20 Und in allen Sachen einsichtsvoller Weisheit, welche der König von ihnen erfragte, fand er sie zehnmal allen Schriftgelehrten und Beschwörern überlegen, die in seinem ganzen Königreiche waren. - 21 Und Daniel blieb bis zum ersten Jahre des Königs Kores. (Esra 1.1)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.