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Apostelgeschichte - Kapitel 9

Bekehrung des Saulus

1 Saulus aber, noch Drohung und Mord wider die Jünger des Herrn schnaubend, ging zu dem Hohenpriester (Apostelgeschichte 8.3) (Apostelgeschichte 22.3) (Apostelgeschichte 26.9) 2 und erbat sich von ihm Briefe nach Damaskus an die Synagogen, damit, wenn er etliche, die des Weges wären, fände, sowohl Männer als Weiber, er sie gebunden nach Jerusalem führe. 3 Als er aber hinzog, geschah es, daß er Damaskus nahte. Und plötzlich umstrahlte ihn ein Licht aus dem Himmel; (1. Korinther 15.8) 4 und auf die Erde fallend, hörte er eine Stimme, die zu ihm sprach: Saul, Saul, was verfolgst du mich? 5 Er aber sprach: Wer bist du, Herr? Er aber sprach: Ich bin Jesus, den du verfolgst. 6 Stehe aber auf und geh in die Stadt, und es wird dir gesagt werden, was du tun sollst. 7 Die Männer aber, die mit ihm des Weges zogen, standen sprachlos, da sie wohl die Stimme hörten, aber niemand sahen. 8 Saulus aber richtete sich von der Erde auf. Als aber seine Augen aufgetan waren, sah er niemanden. Und sie leiteten ihn bei der Hand und führten ihn nach Damaskus. 9 Und er war drei Tage nicht sehend und aß nicht und trank nicht. 10 Es war aber ein gewisser Jünger in Damaskus, mit Namen Ananias; und der Herr sprach zu ihm in einem Gesicht: Ananias! Er aber sprach: Siehe, hier bin ich, Herr! 11 Der Herr aber sprach zu ihm: Stehe auf und geh in die Straße, welche die gerade genannt wird, und frage im Hause des Judas nach einem, mit Namen Saulus, von Tarsus, denn siehe, er betet; 12 und er hat [im Gesicht] einen Mann, mit Namen Ananias, gesehen, der hereinkam und ihm die Hände auflegte, damit er wieder sehend werde. 13 Ananias aber antwortete: Herr, ich habe von vielen von diesem Manne gehört, wie viel Böses er deinen Heiligen in Jerusalem getan hat. 14 Und hier hat er Gewalt von den Hohenpriestern, alle zu binden, die deinen Namen anrufen. 15 Der Herr aber sprach zu ihm: Gehe hin; denn dieser ist mir ein auserwähltes Gefäß, meinen Namen zu tragen sowohl vor Nationen als Könige und Söhne Israels. (Apostelgeschichte 13.46) (Apostelgeschichte 26.2) (Apostelgeschichte 27.24) 16 Denn ich werde ihm zeigen, wie vieles er für meinen Namen leiden muß. (2. Korinther 11.23) 17 Ananias aber ging hin und kam in das Haus; und ihm die Hände auflegend, sprach er: Bruder Saul, der Herr hat mich gesandt, Jesus, der dir erschienen ist auf dem Wege, den du kamst, damit du wieder sehend und mit Heiligem Geiste erfüllt werdest. 18 Und alsbald fiel es wie Schuppen von seinen Augen, und er wurde sehend und stand auf und wurde getauft.

Zeugnis des Saulus in Damaskus

19 Und nachdem er Speise genommen hatte, wurde er gestärkt. Er war aber etliche Tage bei den Jüngern, die in Damaskus waren. 20 Und alsbald predigte er in den Synagogen Jesum, daß dieser der Sohn Gottes ist. 21 Alle aber, die es hörten, gerieten außer sich und sagten: Ist dieser nicht der, welcher in Jerusalem die zerstörte, welche diesen Namen anrufen, und dazu hierhergekommen war, auf daß er sie gebunden zu den Hohenpriestern führe? (Apostelgeschichte 8.1) (Apostelgeschichte 26.10) 22 Saulus aber erstarkte um so mehr und brachte die Juden, die in Damaskus wohnten, in Verwirrung, indem er bewies, daß dieser der Christus ist. (Apostelgeschichte 18.28) 23 Als aber viele Tage verflossen waren, ratschlagten die Juden miteinander, ihn umzubringen. 24 Es wurde aber dem Saulus ihr Anschlag bekannt. Und sie bewachten auch die Tore sowohl bei Tage als bei Nacht, damit sie ihn umbrächten. 25 Die Jünger aber nahmen ihn bei der Nacht und ließen ihn durch die Mauer hinab, indem sie ihn in einem Korbe hinunterließen. (2. Korinther 11.32-33)

Zeugnis des Saulus in Jerusalem

26 Als er aber nach Jerusalem gekommen war, versuchte er, sich den Jüngern anzuschließen; und alle fürchteten sich vor ihm, da sie nicht glaubten, daß er ein Jünger sei. (Galater 1.17-19) 27 Barnabas aber nahm ihn und brachte ihn zu den Aposteln und erzählte ihnen, wie er auf dem Wege den Herrn gesehen habe, und daß derselbe zu ihm geredet, und wie er in Damaskus freimütig im Namen Jesu gesprochen habe. 28 Und er ging mit ihnen aus und ein in Jerusalem [und] sprach freimütig im Namen des Herrn. 29 Und er redete und stritt mit den Hellenisten; sie aber trachteten, ihn umzubringen. 30 Als die Brüder es aber erfuhren, brachten sie ihn nach Cäsarea hinab und sandten ihn hinweg nach Tarsus. (Galater 1.21) 31 So hatten denn die Versammlungen durch ganz Judäa und Galiläa und Samaria hin Frieden und wurden erbaut und wandelten in der Furcht des Herrn und wurden vermehrt durch den Trost des Heiligen Geistes.

Heilung des Äneas

32 Es geschah aber, daß Petrus, indem er allenthalben hindurchzog, auch zu den Heiligen hinabkam, die zu Lydda wohnten. 33 Er fand aber daselbst einen gewissen Menschen, mit Namen Äneas, der seit acht Jahren zu Bett lag, welcher gelähmt war. 34 Und Petrus sprach zu ihm: Äneas! Jesus, der Christus, heilt dich; stehe auf und bette dir selbst! Und alsbald stand er auf. 35 Und es sahen ihn alle, die zu Lydda und Saron wohnten, welche sich zum Herrn bekehrten.

Auferweckung der Tabita

36 In Joppe aber war eine gewisse Jüngerin, mit Namen Tabitha, was verdolmetscht heißt: Dorkas; diese war voll guter Werke und Almosen, die sie übte. 37 Es geschah aber in jenen Tagen, daß sie krank wurde und starb. Und als sie sie gewaschen hatten, legten sie sie auf den Obersaal. 38 Da aber Lydda nahe bei Joppe war, sandten die Jünger, als sie gehört hatten, daß Petrus daselbst sei, zwei Männer zu ihm und baten: Zögere nicht, zu uns zu kommen. 39 Petrus aber stand auf und ging mit ihnen; und als er angekommen war, führten sie ihn auf den Obersaal. Und alle Witwen traten weinend zu ihm und zeigten ihm die Leibröcke und Kleider, welche die Dorkas gemacht hatte, während sie bei ihnen war. 40 Petrus aber trieb alle hinaus, kniete nieder und betete. Und er wandte sich zu dem Leichnam und sprach: Tabitha, stehe auf! Sie aber schlug ihre Augen auf, und als sie den Petrus sah, setzte sie sich auf. (Markus 5.41) 41 Er aber gab ihr die Hand und richtete sie auf; er rief aber die Heiligen und die Witwen und stellte sie lebend dar. 42 Es wurde aber durch ganz Joppe hin kund, und viele glaubten an den Herrn. 43 Es geschah aber, daß er viele Tage in Joppe blieb, bei einem gewissen Simon, einem Gerber.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.