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Apostelgeschichte - Kapitel 5

Hananias und Saphira

1 Ein gewisser Mann aber, mit Namen Ananias, mit Sapphira, seinem Weibe, verkaufte ein Gut 2 und schaffte von dem Kaufpreis beiseite, wovon auch das Weib wußte; und er brachte einen gewissen Teil und legte ihn nieder zu den Füßen der Apostel. (Apostelgeschichte 4.34-37) 3 Petrus aber sprach: Ananias, warum hat der Satan dein Herz erfüllt, daß du den Heiligen Geist belogen und von dem Kaufpreis des Feldes beiseite geschafft hast? 4 Blieb es nicht dein, wenn es so blieb, und war es nicht, nachdem es verkauft war, in deiner Gewalt? Was ist es, daß du dir diese Tat in deinem Herzen vorgenommen hast? Nicht Menschen hast du belogen, sondern Gott. 5 Als aber Ananias diese Worte hörte, fiel er hin und verschied. Und es kam große Furcht über alle, die es hörten. 6 Die Jünglinge aber standen auf, rafften ihn zusammen und trugen ihn hinaus und begruben ihn. 7 Es geschah aber nach Verlauf von etwa drei Stunden, daß sein Weib hereinkam, ohne zu wissen, was geschehen war. 8 Petrus aber antwortete ihr: Sage mir, ob ihr für so viel das Feld hingegeben habt? Sie aber sprach: Ja, für so viel. 9 Petrus aber [sprach] zu ihr: Was ist es, daß ihr übereingekommen seid, den Geist des Herrn zu versuchen? Siehe, die Füße derer, welche deinen Mann begraben haben, sind an der Tür, und sie werden dich hinaustragen. 10 Sie fiel aber alsbald zu seinen Füßen nieder und verschied. Und als die Jünglinge hereinkamen, fanden sie sie tot; und sie trugen sie hinaus und begruben sie bei ihrem Manne. 11 Und es kam große Furcht über die ganze Versammlung und über alle, welche dies hörten.

Krankenheilungen durch die Apostel

12 Aber durch die Hände der Apostel geschahen viele Zeichen und Wunder unter dem Volke; (und sie waren alle einmütig in der Säulenhalle Salomons. (Apostelgeschichte 3.11) 13 Von den übrigen aber wagte keiner, sich ihnen anzuschließen, sondern das Volk erhob sie. 14 Aber um so mehr Gläubige wurden dem Herrn hinzugetan, Scharen von Männern sowohl als Weibern;) (Apostelgeschichte 2.47) 15 so daß sie die Kranken auf die Straßen hinaustrugen und auf Betten und Lager legten, auf daß, wenn Petrus käme, auch nur sein Schatten einen von ihnen überschatten möchte. (Apostelgeschichte 19.11-12) 16 Es kam aber auch die Menge der umliegenden Städte nach Jerusalem zusammen, und sie brachten Kranke und von unreinen Geistern Geplagte, welche alle geheilt wurden.

Gefangennahme und Befreiung der Apostel

17 Der Hohepriester aber stand auf und alle, die mit ihm waren, das ist die Sekte der Sadducäer, und wurden von Eifersucht erfüllt; (Apostelgeschichte 4.1) (Apostelgeschichte 4.6) 18 und sie legten die Hände an die Apostel und setzten sie in öffentlichen Gewahrsam. 19 Ein Engel des Herrn aber öffnete während der Nacht die Türen des Gefängnisses und führte sie hinaus und sprach: (Apostelgeschichte 12.7) 20 Gehet und stellet euch hin und redet in dem Tempel zu dem Volke alle Worte dieses Lebens! 21 Als sie es aber gehört hatten, gingen sie frühmorgens in den Tempel und lehrten. Der Hohepriester aber kam und die mit ihm waren, und sie beriefen das Synedrium und die ganze Ältestenschaft der Söhne Israels zusammen und sandten nach dem Gefängnis, daß sie herbeigeführt würden. 22 Als aber die Diener hinkamen, fanden sie sie nicht in dem Gefängnis; und sie kehrten zurück, berichteten 23 und sagten: Wir fanden das Gefängnis mit aller Sorgfalt verschlossen und die Wachen an den Türen stehen; als wir aber aufgemacht hatten, fanden wir niemand darin. 24 Als aber sowohl [der Priester und] der Hauptmann des Tempels als auch die Hohenpriester diese Worte hörten, waren sie über sie in Verlegenheit, was dies doch werden möchte. 25 Es kam aber einer und berichtete ihnen: Siehe, die Männer, die ihr ins Gefängnis gesetzt habt, sind im Tempel, stehen und lehren das Volk. 26 Da ging der Hauptmann mit den Dienern hin und führte sie herbei, nicht mit Gewalt, denn sie fürchteten das Volk, sie möchten gesteinigt werden.

Zeugnis der Apostel vor dem Hohen Rat

27 Sie führten sie aber herbei und stellten sie vor das Synedrium; und der Hohepriester befragte sie 28 und sprach: Wir haben euch streng geboten, in diesem Namen nicht zu lehren, und siehe, ihr habt Jerusalem erfüllt mit eurer Lehre und wollt das Blut dieses Menschen auf uns bringen. (Matthäus 27.25) (Apostelgeschichte 4.18) 29 Petrus und die Apostel aber antworteten und sprachen: Man muß Gott mehr gehorchen als Menschen. (Daniel 3.16-18) (Apostelgeschichte 4.19) 30 Der Gott unserer Väter hat Jesum auferweckt, den ihr ermordet habt, indem ihr ihn an ein Holz hängtet. (Apostelgeschichte 3.15) 31 Diesen hat Gott durch seine Rechte zum Führer und Heiland erhöht, um Israel Buße und Vergebung der Sünden zu geben. (Apostelgeschichte 2.33) 32 Und wir sind [seine] Zeugen von diesen Dingen, aber auch der Heilige Geist, welchen Gott denen gegeben hat, die ihm gehorchen. (Lukas 24.48) (Johannes 15.26-27) 33 Sie aber wurden, als sie es hörten, durchbohrt und ratschlagten, sie umzubringen.

Rat des Gamaliel

34 Es stand aber einer in dem Synedrium auf, ein Pharisäer, mit Namen Gamaliel, ein Gesetzgelehrter, angesehen bei dem ganzen Volke, und befahl, die Leute eine kurze Zeit hinauszutun. (Apostelgeschichte 22.3) 35 Und er sprach zu ihnen: Männer von Israel, sehet euch vor betreffs dieser Menschen, was ihr tun wollt. 36 Denn vor diesen Tagen stand Theudas auf und sagte, daß er selbst etwas sei, welchem eine Anzahl von etwa vierhundert Männern anhing; der ist getötet worden, und alle, so viele ihm Gehör gaben, sind zerstreut und zunichte geworden. 37 Nach diesem stand Judas der Galiläer auf, in den Tagen der Einschreibung, und machte Volk abfällig sich nach; auch der kam um, und alle, so viele ihm Gehör gaben, wurden zerstreut. 38 Und jetzt sage ich euch: Stehet ab von diesen Menschen und lasset sie (denn wenn dieser Rat oder dieses Werk aus Menschen ist, so wird es zu Grunde gehen; (Matthäus 15.13) 39 wenn es aber aus Gott ist, so werdet ihr sie nicht zu Grunde richten können), damit ihr nicht gar als solche erfunden werdet, die wider Gott streiten.

Freilassung der Apostel

40 Und sie gaben ihm Gehör; und als sie die Apostel herbeigerufen hatten, schlugen sie sie und geboten ihnen, nicht in dem Namen Jesu zu reden, und entließen sie. (Matthäus 10.17) 41 Sie nun gingen aus dem Synedrium hinweg, voll Freude, daß sie gewürdigt worden waren, für den Namen Schmach zu leiden; (Matthäus 5.10-12) (1. Petrus 4.13) 42 und jeden Tag, in dem Tempel und in den Häusern, hörten sie nicht auf, zu lehren und Jesum als den Christus zu verkündigen.

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.