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Apostelgeschichte - Kapitel 25

Paulus wird beim Statthalter Festus verklagt - Berufung auf den Kaiser

1 Als nun Festus in die Provinz gekommen war, ging er nach drei Tagen von Cäsaräa hinauf nach Jerusalem. 2 Und die Hohenpriester und die Vornehmsten der Juden machten Anzeige bei ihm wider Paulus und baten ihn, (Apostelgeschichte 24.1) 3 indem sie es als eine Gunst wider denselben begehrten, daß er ihn nach Jerusalem kommen ließe; indem sie eine Nachstellung bereiteten, ihn unterwegs umzubringen. (Apostelgeschichte 23.15) 4 Festus nun antwortete, Paulus werde in Cäsarea behalten, er selbst aber wolle in Kürze abreisen. 5 Die Angesehenen unter euch nun, sprach er, mögen mit hinabreisen und, wenn etwas an diesem Manne ist, ihn anklagen. 6 Nachdem er aber nicht mehr als acht oder zehn Tage unter ihnen verweilt hatte, ging er nach Cäsarea hinab; und des folgenden Tages setzte er sich auf den Richterstuhl und befahl, Paulus vorzuführen. 7 Als er aber angekommen war, stellten sich die von Jerusalem herabgekommenen Juden um ihn her und brachten viele und schwere Beschuldigungen vor, die sie nicht zu beweisen vermochten, 8 indem Paulus sich verantwortete: Weder gegen das Gesetz der Juden, noch gegen den Tempel, noch gegen den Kaiser habe ich etwas gesündigt. 9 Festus aber, der sich bei den Juden in Gunst setzen wollte, antwortete dem Paulus und sagte: Willst du nach Jerusalem hinaufgehen und dort dieserhalb vor mir gerichtet werden? 10 Paulus aber sprach: Ich stehe vor dem Richterstuhl des Kaisers, wo ich gerichtet werden muß; den Juden habe ich kein Unrecht getan, wie auch du sehr wohl weißt. 11 Wenn ich nun Unrecht getan und etwas Todeswürdiges begangen habe, so weigere ich mich nicht zu sterben; wenn aber nichts an dem ist, wessen diese mich anklagen, so kann mich niemand ihnen preisgeben. Ich berufe mich auf den Kaiser. (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 28.19) 12 Dann besprach sich Festus mit dem Rat und antwortete: Auf den Kaiser hast du dich berufen, zum Kaiser sollst du gehen.

Paulus vor Festus und Herodes Agrippa II.

13 Als aber etliche Tage vergangen waren, kamen der König Agrippa und Bernice nach Cäsarea, den Festus zu begrüßen. 14 Als sie aber mehrere Tage daselbst verweilt hatten, legte Festus dem König die Sache des Paulus vor und sprach: Ein gewisser Mann ist von Felix gefangen zurückgelassen worden, (Apostelgeschichte 24.27) 15 wegen dessen, als ich zu Jerusalem war, die Hohenpriester und die Ältesten der Juden Anzeige machten, indem sie ein Urteil gegen ihn verlangten; 16 denen ich antwortete: Es ist bei den Römern nicht Sitte, irgend einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte seine Ankläger persönlich vor sich habe und Gelegenheit bekommen, sich wegen der Anklage zu verantworten. (Apostelgeschichte 22.25) 17 Als sie nun hierher zusammengekommen waren, setzte ich mich, ohne Aufschub zu machen, tags darauf auf den Richterstuhl und befahl, den Mann vorzuführen; 18 über welchen, als die Verkläger auftraten, sie keine Beschuldigung von dem vorbrachten, was ich vermutete. 19 Sie hatten aber etliche Streitfragen wider ihn wegen ihres eigenen Gottesdienstes und wegen eines gewissen Jesus, der gestorben ist, von welchem Paulus sagte, er lebe. (Apostelgeschichte 18.15) 20 Da ich aber hinsichtlich der Untersuchung wegen dieser Dinge in Verlegenheit war, sagte ich, ob er nach Jerusalem gehen und daselbst wegen dieser Dinge gerichtet werden wolle. 21 Als aber Paulus Berufung einlegte und forderte, daß er auf das Erkenntnis des Augustus behalten würde, befahl ich, ihn zu verwahren, bis ich ihn zum Kaiser senden werde. 22 Agrippa aber [sprach] zu Festus: Ich möchte wohl auch selbst den Menschen hören. Morgen, sagte er, sollst du ihn hören. (Lukas 23.8) 23 Als nun des folgenden Tages Agrippa und Bernice mit großem Gepränge gekommen und mit den Obersten und den vornehmsten Männern der Stadt in den Verhörsaal eingetreten waren und Festus Befehl gegeben hatte, wurde Paulus vorgeführt. 24 Und Festus spricht: König Agrippa und ihr Männer alle, die ihr mit uns zugegen seid, ihr sehet diesen, um welchen mich die ganze Menge der Juden angegangen hat, sowohl in Jerusalem als auch hier, indem sie gegen ihn schrieen, er dürfe nicht mehr leben. (Apostelgeschichte 22.22) 25 Ich aber, da ich fand, daß er nichts Todeswürdiges begangen, dieser selbst aber sich auch auf den Augustus berufen hat, habe beschlossen, ihn zu senden; 26 über welchen ich nichts Gewisses dem Herrn zu schreiben habe. Deshalb habe ich ihn vor euch geführt und besonders vor dich, König Agrippa, damit ich, wenn die Untersuchung geschehen ist, etwas zu schreiben habe. 27 Denn es scheint mir ungereimt, einen Gefangenen zu senden und nicht auch die gegen ihn vorliegenden Beschuldigungen anzuzeigen.

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.