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Apostelgeschichte - Kapitel 24

Paulus wird beim Statthalter Felix verklagt

1 Nach fünf Tagen aber kam der Hohepriester Ananias mit den Ältesten und einem gewissen Redner Tertullus herab, und sie machten bei dem Landpfleger Anzeige wider Paulus. 2 Als er aber gerufen worden war, begann Tertullus die Anklage und sprach: 3 Da wir großen Frieden durch dich genießen, und da durch deine Fürsorge für diese Nation löbliche Maßregeln getroffen worden sind, so erkennen wir es allewege und allenthalben, vortrefflichster Felix, mit aller Dankbarkeit an. 4 Auf daß ich dich aber nicht länger aufhalte, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Geneigtheit anzuhören. 5 Denn wir haben diesen Mann als eine Pest befunden und als einen, der unter allen Juden, die auf dem Erdkreis sind, Aufruhr erregt, und als einen Anführer der Sekte der Nazaräer; (Apostelgeschichte 17.6) 6 welcher auch versucht hat, den Tempel zu entheiligen, den wir auch ergriffen haben [und nach unserem Gesetz richten wollten. (Apostelgeschichte 21.28-29) 7 Lysias aber, der Oberste, kam herzu und führte ihn mit großer Gewalt aus unseren Händen weg, 8 indem er seinen Anklägern befahl, zu dir zu kommen;] von welchem du selbst, wenn du es untersucht hast, über alles dieses Gewißheit erhalten kannst, dessen wir ihn anklagen. - (Apostelgeschichte 21.17) 9 Aber auch die Juden griffen Paulus mit an und sagten, daß dies sich also verhielte.

Verteidigungsrede des Paulus vor Felix

10 Paulus aber antwortete, nachdem ihm der Landpfleger zu reden gewinkt hatte: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren Richter über diese Nation bist, so verantworte ich mich über das mich Betreffende getrost, 11 indem du erkennen kannst, daß es nicht mehr als zwölf Tage sind, seit ich hinaufging, um in Jerusalem anzubeten. 12 Und sie haben mich weder in dem Tempel mit jemand in Unterredung gefunden, noch einen Auflauf der Volksmenge machend, weder in den Synagogen noch in der Stadt; 13 auch können sie das nicht dartun, worüber sie mich jetzt anklagen. 14 Aber dies bekenne ich dir, daß ich nach dem Wege, den sie eine Sekte nennen, also dem Gott meiner Väter diene, indem ich allem glaube, was in dem Gesetz und in den Propheten geschrieben steht, 15 und die Hoffnung zu Gott habe, welche auch selbst diese annehmen, daß eine Auferstehung sein wird, sowohl der Gerechten als der Ungerechten. (Daniel 12.2) (Johannes 5.28-29) 16 Darum übe ich mich auch, allezeit ein Gewissen ohne Anstoß zu haben vor Gott und den Menschen. (Apostelgeschichte 23.1) 17 Nach vielen Jahren aber kam ich her, um Almosen für meine Nation und Opfer darzubringen, (Römer 15.25-26) (Galater 2.10) 18 wobei sie mich gereinigt im Tempel fanden, weder mit Auflauf noch mit Tumult; (Apostelgeschichte 21.27) 19 es waren aber etliche Juden aus Asien, die hier vor dir sein und Klage führen sollten, wenn sie etwas wider mich hätten. 20 Oder laß diese selbst sagen, welches Unrecht sie an mir gefunden haben, als ich vor dem Synedrium stand, 21 es sei denn wegen dieses einen Ausrufs, den ich tat, als ich unter ihnen stand: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch gerichtet. (Apostelgeschichte 23.6) 22 Felix aber, der in betreff des Weges genauere Kenntnis hatte, beschied sie auf weiteres und sagte: Wenn Lysias, der Oberste, herabkommt, so will ich eure Sache entscheiden. (Apostelgeschichte 23.26) 23 Und er befahl dem Hauptmann, ihn zu verwahren und ihm Erleichterung zu geben und niemand von den Seinigen zu wehren, ihm zu dienen. (Apostelgeschichte 27.3)

Paulus und Felix

24 Nach etlichen Tagen aber kam Felix mit Drusilla, seinem Weibe, die eine Jüdin war, herbei und ließ den Paulus holen und hörte ihn über den Glauben an Christum. 25 Als er aber über Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und das kommende Gericht redete, wurde Felix mit Furcht erfüllt und antwortete: Für jetzt gehe hin; wenn ich aber gelegene Zeit habe, werde ich dich rufen lassen. 26 Zugleich hoffte er, daß ihm von Paulus Geld gegeben werden würde; deshalb ließ er ihn auch öfter holen und unterhielt sich mit ihm. 27 Als aber zwei Jahre verflossen waren, bekam Felix den Porcius Festus zum Nachfolger; und da Felix sich bei den Juden in Gunst setzen wollte, hinterließ er den Paulus gefangen.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.