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Apostelgeschichte - Kapitel 24

Paulus wird beim Statthalter Felix verklagt

1 Nach fünf Tagen aber kam der Hohepriester Ananias mit den Ältesten und einem gewissen Redner Tertullus herab, und sie machten bei dem Landpfleger Anzeige wider Paulus. 2 Als er aber gerufen worden war, begann Tertullus die Anklage und sprach: 3 Da wir großen Frieden durch dich genießen, und da durch deine Fürsorge für diese Nation löbliche Maßregeln getroffen worden sind, so erkennen wir es allewege und allenthalben, vortrefflichster Felix, mit aller Dankbarkeit an. 4 Auf daß ich dich aber nicht länger aufhalte, bitte ich dich, uns in Kürze nach deiner Geneigtheit anzuhören. 5 Denn wir haben diesen Mann als eine Pest befunden und als einen, der unter allen Juden, die auf dem Erdkreis sind, Aufruhr erregt, und als einen Anführer der Sekte der Nazaräer; (Apostelgeschichte 17.6) 6 welcher auch versucht hat, den Tempel zu entheiligen, den wir auch ergriffen haben [und nach unserem Gesetz richten wollten. (Apostelgeschichte 21.28-29) 7 Lysias aber, der Oberste, kam herzu und führte ihn mit großer Gewalt aus unseren Händen weg, 8 indem er seinen Anklägern befahl, zu dir zu kommen;] von welchem du selbst, wenn du es untersucht hast, über alles dieses Gewißheit erhalten kannst, dessen wir ihn anklagen. - (Apostelgeschichte 21.17) 9 Aber auch die Juden griffen Paulus mit an und sagten, daß dies sich also verhielte.

Verteidigungsrede des Paulus vor Felix

10 Paulus aber antwortete, nachdem ihm der Landpfleger zu reden gewinkt hatte: Da ich weiß, daß du seit vielen Jahren Richter über diese Nation bist, so verantworte ich mich über das mich Betreffende getrost, 11 indem du erkennen kannst, daß es nicht mehr als zwölf Tage sind, seit ich hinaufging, um in Jerusalem anzubeten. 12 Und sie haben mich weder in dem Tempel mit jemand in Unterredung gefunden, noch einen Auflauf der Volksmenge machend, weder in den Synagogen noch in der Stadt; 13 auch können sie das nicht dartun, worüber sie mich jetzt anklagen. 14 Aber dies bekenne ich dir, daß ich nach dem Wege, den sie eine Sekte nennen, also dem Gott meiner Väter diene, indem ich allem glaube, was in dem Gesetz und in den Propheten geschrieben steht, 15 und die Hoffnung zu Gott habe, welche auch selbst diese annehmen, daß eine Auferstehung sein wird, sowohl der Gerechten als der Ungerechten. (Daniel 12.2) (Johannes 5.28-29) 16 Darum übe ich mich auch, allezeit ein Gewissen ohne Anstoß zu haben vor Gott und den Menschen. (Apostelgeschichte 23.1) 17 Nach vielen Jahren aber kam ich her, um Almosen für meine Nation und Opfer darzubringen, (Römer 15.25-26) (Galater 2.10) 18 wobei sie mich gereinigt im Tempel fanden, weder mit Auflauf noch mit Tumult; (Apostelgeschichte 21.27) 19 es waren aber etliche Juden aus Asien, die hier vor dir sein und Klage führen sollten, wenn sie etwas wider mich hätten. 20 Oder laß diese selbst sagen, welches Unrecht sie an mir gefunden haben, als ich vor dem Synedrium stand, 21 es sei denn wegen dieses einen Ausrufs, den ich tat, als ich unter ihnen stand: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch gerichtet. (Apostelgeschichte 23.6) 22 Felix aber, der in betreff des Weges genauere Kenntnis hatte, beschied sie auf weiteres und sagte: Wenn Lysias, der Oberste, herabkommt, so will ich eure Sache entscheiden. (Apostelgeschichte 23.26) 23 Und er befahl dem Hauptmann, ihn zu verwahren und ihm Erleichterung zu geben und niemand von den Seinigen zu wehren, ihm zu dienen. (Apostelgeschichte 27.3)

Paulus und Felix

24 Nach etlichen Tagen aber kam Felix mit Drusilla, seinem Weibe, die eine Jüdin war, herbei und ließ den Paulus holen und hörte ihn über den Glauben an Christum. 25 Als er aber über Gerechtigkeit und Enthaltsamkeit und das kommende Gericht redete, wurde Felix mit Furcht erfüllt und antwortete: Für jetzt gehe hin; wenn ich aber gelegene Zeit habe, werde ich dich rufen lassen. 26 Zugleich hoffte er, daß ihm von Paulus Geld gegeben werden würde; deshalb ließ er ihn auch öfter holen und unterhielt sich mit ihm. 27 Als aber zwei Jahre verflossen waren, bekam Felix den Porcius Festus zum Nachfolger; und da Felix sich bei den Juden in Gunst setzen wollte, hinterließ er den Paulus gefangen.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)