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Apostelgeschichte - Kapitel 19

Paulus und die Johannesjünger in Ephesus

1 Es geschah aber, während Apollos in Korinth war, daß Paulus, nachdem er die oberen Gegenden durchzogen hatte, nach Ephesus kam. Und er fand etliche Jünger 2 und sprach zu ihnen: Habt ihr den Heiligen Geist empfangen, nachdem ihr gläubig geworden seid? Sie aber [sprachen] zu ihm: Wir haben nicht einmal gehört, ob der Heilige Geist da ist. (Apostelgeschichte 2.38) 3 Und er sprach: Worauf seid ihr denn getauft worden? Sie aber sagten: Auf die Taufe Johannes'. 4 Paulus aber sprach: Johannes hat mit der Taufe der Buße getauft, indem er dem Volke sagte, daß sie an den glauben sollten, der nach ihm käme, das ist an Jesum. (Matthäus 3.11) 5 Als sie es aber gehört hatten, wurden sie auf den Namen des Herrn Jesus getauft; 6 und als Paulus ihnen die Hände aufgelegt hatte, kam der Heilige Geist auf sie, und sie redeten in Sprachen und weissagten. (Apostelgeschichte 8.17) (Apostelgeschichte 10.44) (Apostelgeschichte 10.46) 7 Es waren aber insgesamt etwa zwölf Männer.

Tätigkeit des Paulus in Ephesus

8 Er ging aber in die Synagoge und sprach freimütig drei Monate lang, indem er sich unterredete und sie von den Dingen des Reiches Gottes überzeugte. 9 Als aber etliche sich verhärteten und nicht glaubten und vor der Menge übel redeten von dem Wege, trennte er sich von ihnen und sonderte die Jünger ab, indem er sich täglich in der Schule des Tyrannus unterredete. 10 Dies aber geschah zwei Jahre lang, so daß alle, die in Asien wohnten, sowohl Juden als Griechen, das Wort des Herrn hörten. 11 Und nicht gemeine Wunderwerke tat Gott durch die Hände des Paulus, (Apostelgeschichte 14.3) (2. Korinther 12.12) 12 so daß man sogar Schweißtücher oder Schürzen von seinem Leibe weg auf die Kranken legte, und die Krankheiten von ihnen wichen und die bösen Geister ausfuhren. (Apostelgeschichte 5.15) 13 Aber auch etliche von den umherziehenden jüdischen Beschwörern unternahmen es, über die, welche böse Geister hatten, den Namen des Herrn Jesus auszurufen, indem sie sagten: Ich beschwöre euch bei dem Jesus, welchen Paulus predigt! (Lukas 9.49) 14 Es waren aber gewisse Söhne eines jüdischen Hohenpriesters Skeva, ihrer sieben, die dies taten. 15 Der böse Geist aber antwortete und sprach zu ihnen: Jesum kenne ich, und von Paulus weiß ich; aber ihr, wer seid ihr? 16 Und der Mensch, in welchem der böse Geist war, sprang auf sie los und bemeisterte sich beider und überwältigte sie, so daß sie nackt und verwundet aus jenem Hause entflohen. 17 Dies aber wurde allen bekannt, sowohl Juden als Griechen, die zu Ephesus wohnten; und Furcht fiel auf sie alle, und der Name des Herrn Jesus wurde erhoben. 18 Viele aber von denen, die gläubig geworden waren, kamen und bekannten und verkündigten ihre Taten. 19 Viele aber von denen, welche vorwitzige Künste getrieben hatten, trugen die Bücher zusammen und verbrannten sie vor allen; und sie berechneten den Wert derselben und fanden ihn zu fünfzigtausend Stück Silber. 20 Also wuchs das Wort des Herrn mit Macht und nahm überhand. (Apostelgeschichte 12.24) 21 Als dies aber erfüllt war, setzte sich Paulus in seinem Geiste vor, nachdem er Macedonien und Achaja durchzogen habe, nach Jerusalem zu reisen, und sprach: Nachdem ich dort gewesen bin, muß ich auch Rom sehen. (Apostelgeschichte 23.11) 22 Er sandte aber zwei von denen, die ihm dienten, Timotheus und Erastus, nach Macedonien, und er selbst verweilte eine Zeitlang in Asien. (2. Timotheus 4.20)

Der Aufstand des Demetrius

23 Es entstand aber um jene Zeit ein nicht geringer Lärm betreffs des Weges. (2. Korinther 1.8-9) 24 Denn ein Gewisser, mit Namen Demetrius, ein Silberschmied, der silberne Tempel der Artemis machte, verschaffte den Künstlern nicht geringen Erwerb; 25 und nachdem er diese samt den Arbeitern derartiger Dinge versammelt hatte, sprach er: Männer, ihr wisset, daß aus diesem Erwerb unser Wohlstand ist; 26 und ihr sehet und höret, daß dieser Paulus nicht allein von Ephesus, sondern beinahe von ganz Asien eine große Volksmenge überredet und abgewandt hat, indem er sagt, daß das keine Götter seien, die mit Händen gemacht werden. 27 Nicht allein aber ist für uns Gefahr, daß dieses Geschäft in Verachtung komme, sondern auch, daß der Tempel der großen Göttin Artemis für nichts geachtet und auch ihre herrliche Größe, welche ganz Asien und der Erdkreis verehrt, vernichtet werde. 28 Als sie aber das hörten und voll Wut wurden, schrieen sie und sagten: Groß ist die Artemis der Epheser! 29 Und die [ganze] Stadt geriet in Verwirrung; und sie stürmten einmütig nach dem Theater, indem sie die Macedonier Gajus und Aristarchus, die Reisegefährten des Paulus, mit fortrissen. (Apostelgeschichte 20.4) 30 Als aber Paulus unter das Volk gehen wollte, ließen die Jünger es ihm nicht zu. 31 Und auch etliche der Asiarchen, die seine Freunde waren, sandten zu ihm und baten ihn, sich nicht nach dem Theater zu begeben. 32 Die einen nun schrieen dieses, die anderen jenes; denn die Versammlung war in Verwirrung, und die meisten wußten nicht, weshalb sie zusammengekommen waren. 33 Sie zogen aber Alexander aus der Volksmenge hervor, indem die Juden ihn hervorstießen. Alexander aber winkte mit der Hand und wollte sich vor dem Volke verantworten. 34 Als sie aber erkannten, daß er ein Jude war, erhob sich eine Stimme aus aller Mund, und sie schrieen bei zwei Stunden: Groß ist die Artemis der Epheser! 35 Als aber der Stadtschreiber die Volksmenge beruhigt hatte, spricht er: Männer von Ephesus, welcher Mensch ist denn, der nicht wisse, daß die Stadt der Epheser eine Tempelpflegerin der großen Artemis und des vom Himmel gefallenen Bildes ist? 36 Da nun dieses unwidersprechlich ist, so geziemt es euch, ruhig zu sein und nichts Übereiltes zu tun. 37 Denn ihr habt diese Männer hergeführt, die weder Tempelräuber sind, noch eure Göttin lästern. 38 Wenn nun Demetrius und die Künstler mit ihm wider jemand eine Sache haben, so werden Gerichtstage gehalten, und es sind Statthalter da; mögen sie einander verklagen. 39 Wenn ihr aber wegen anderer Dinge ein Gesuch habt, so wird es in der gesetzlichen Versammlung erledigt werden. 40 Denn wir sind auch in Gefahr, wegen heute des Aufruhrs angeklagt zu werden, indem es keine Ursache gibt, weswegen wir uns über diesen Auflauf werden verantworten können. 41 Und als er dies gesagt hatte, entließ er die Versammlung.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.