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Apostelgeschichte - Kapitel 18

Tätigkeit des Paulus in Korinth

1 Nach diesem aber schied er von Athen und kam nach Korinth. 2 Und als er einen gewissen Juden fand, mit Namen Aquila, aus Pontus gebürtig, der kürzlich aus Italien gekommen war, und Priscilla, sein Weib, (weil Klaudius befohlen hatte, daß alle Juden sich aus Rom entfernen sollten), ging er zu ihnen, (Römer 16.3) 3 und weil er gleichen Handwerks war, blieb er bei ihnen und arbeitete; denn sie waren Zeltmacher ihres Handwerks. (Apostelgeschichte 20.34) (1. Korinther 4.12) 4 Er unterredete sich aber in der Synagoge an jedem Sabbath und überzeugte Juden und Griechen. 5 Als aber sowohl Silas als Timotheus aus Macedonien herabkamen, wurde Paulus hinsichtlich des Wortes gedrängt und bezeugte den Juden, daß Jesus der Christus sei. (Apostelgeschichte 17.14-15) (2. Korinther 1.19) 6 Als sie aber widerstrebten und lästerten, schüttelte er die Kleider aus und sprach zu ihnen: Euer Blut komme auf euren Kopf! Ich bin rein; von jetzt an werde ich zu den Nationen gehen. (Apostelgeschichte 13.51) (Apostelgeschichte 20.26) 7 Und er ging von dannen fort und kam in das Haus eines Gewissen, mit Namen Justus, welcher Gott anbetete, dessen Haus an die Synagoge stieß. 8 Krispus aber, der Vorsteher der Synagoge, glaubte an den Herrn mit seinem ganzen Hause; und viele der Korinther, welche hörten, glaubten und wurden getauft. (1. Korinther 1.14) (1. Korinther 1.19) 9 Der Herr aber sprach durch ein Gesicht in der Nacht zu Paulus: Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht! (1. Korinther 2.3) 10 Denn ich bin mit dir, und niemand soll dich angreifen, dir Übles zu tun; denn ich habe ein großes Volk in dieser Stadt. (Jeremia 1.8) (Johannes 10.16) 11 Und er hielt sich ein Jahr und sechs Monate auf und lehrte unter ihnen das Wort Gottes.

Vergebliche Anklage vor dem Prokonsul Gallio in Korinth

12 Als aber Gallion Prokonsul von Achaja war, traten die Juden einmütig gegen Paulus auf und führten ihn vor den Richterstuhl 13 und sagten: Dieser überredet die Menschen, Gott anzubeten, dem Gesetz zuwider. 14 Als aber Paulus den Mund öffnen wollte, sagte Gallion zu den Juden: Wenn es ein Unrecht oder eine böse Handlung wäre, o Juden, so hätte ich euch billigerweise ertragen; (Apostelgeschichte 25.18-20) 15 wenn es aber Streitfragen sind über Worte und Namen und das Gesetz, das ihr habt, so sehet ihr selbst zu, [denn] über diese Dinge will ich nicht Richter sein. (Johannes 18.31) 16 Und er trieb sie von dem Richterstuhl hinweg. 17 Alle aber ergriffen Sosthenes, den Vorsteher der Synagoge, und schlugen ihn vor dem Richterstuhl; und Gallion bekümmerte sich nicht um dies alles.

Rückreise über Ephesus nach Antiochia

18 Nachdem aber Paulus noch viele Tage dageblieben war, nahm er Abschied von den Brüdern und segelte nach Syrien ab, und mit ihm Priscilla und Aquila, nachdem er zu Kenchreä das Haupt geschoren hatte, denn er hatte ein Gelübde. (4. Mose 6.2) (4. Mose 6.5) (4. Mose 6.13) (4. Mose 6.18) (Apostelgeschichte 21.24) 19 Er kam aber nach Ephesus und ließ jene daselbst; er selbst aber ging in die Synagoge und unterredete sich mit den Juden. 20 Als sie ihn aber baten, daß er längere Zeit [bei ihnen] bleiben möchte, willigte er nicht ein, 21 sondern nahm Abschied von ihnen und sagte: [Ich muß durchaus das zukünftige Fest in Jerusalem halten] ich werde, wenn Gott will, wieder zu euch zurückkehren. Und er fuhr von Ephesus ab. (Jakobus 4.15) 22 Und als er zu Cäsarea gelandet war, ging er hinauf und begrüßte die Versammlung und zog hinab nach Antiochien. (Apostelgeschichte 21.15)

Beginn der dritten Missionsreise des Paulus - Apollos in Ephesus

23 Und als er einige Zeit daselbst zugebracht hatte, reiste er ab und durchzog der Reihe nach die galatische Landschaft und Phrygien und befestigte alle Jünger. 24 Ein gewisser Jude aber, mit Namen Apollos, aus Alexandrien gebürtig, ein beredter Mann, der mächtig war in den Schriften, kam nach Ephesus. (1. Korinther 3.5-6) 25 Dieser war in dem Wege des Herrn unterwiesen, und, brünstig im Geist, redete und lehrte er sorgfältig die Dinge von Jesu, wiewohl er nur die Taufe Johannes' kannte. (Apostelgeschichte 19.3) 26 Und dieser fing an, freimütig in der Synagoge zu reden. Als aber Aquila und Priscilla ihn hörten, nahmen sie ihn zu sich und legten ihm den Weg Gottes genauer aus. 27 Als er aber nach Achaja reisen wollte, schrieben die Brüder den Jüngern und ermahnten sie, ihn aufzunehmen. Dieser war, als er hinkam, den Glaubenden durch die Gnade sehr behilflich; 28 denn kräftig widerlegte er die Juden öffentlich, indem er durch die Schriften bewies, daß Jesus der Christus ist. (Apostelgeschichte 9.22) (Apostelgeschichte 17.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.