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Apostelgeschichte - Kapitel 16

Timotheus wird Begleiter des Paulus

1 Er gelangte aber nach Derbe und Lystra. Und siehe, daselbst war ein gewisser Jünger, mit Namen Timotheus, der Sohn eines jüdischen gläubigen Weibes, aber eines griechischen Vaters; (Apostelgeschichte 17.14) (Apostelgeschichte 19.22) (Apostelgeschichte 20.4) (Philipper 2.19-22) (1. Thessalonicher 3.2) (1. Thessalonicher 3.6) (2. Timotheus 1.5) 2 welcher ein gutes Zeugnis hatte von den Brüdern in Lystra und Ikonium. 3 Paulus wollte, daß dieser mit ihm ausgehe, und er nahm und beschnitt ihn um der Juden willen, die in jenen Orten waren; denn sie kannten alle seinen Vater, daß er ein Grieche war. (Galater 2.3) 4 Als sie aber die Städte durchzogen, teilten sie ihnen zur Beobachtung die Beschlüsse mit, welche von den Aposteln und Ältesten in Jerusalem festgesetzt waren. (Apostelgeschichte 15.23) 5 Die Versammlungen nun wurden im Glauben befestigt und vermehrten sich täglich an Zahl.

Ruf nach Mazedonien

6 Sie durchzogen aber Phrygien und die galatische Landschaft, nachdem sie von dem Heiligen Geiste verhindert worden waren, das Wort in Asien zu reden; (Apostelgeschichte 18.23) 7 als sie aber gegen Mysien hin kamen, versuchten sie nach Bithynien zu reisen, und der Geist Jesu erlaubte es ihnen nicht. 8 Als sie aber an Mysien vorübergezogen waren, gingen sie nach Troas hinab. 9 Und es erschien dem Paulus in der Nacht ein Gesicht: Ein gewisser macedonischer Mann stand da und bat ihn und sprach: Komm herüber nach Macedonien und hilf uns! 10 Als er aber das Gesicht gesehen hatte, suchten wir alsbald nach Macedonien abzureisen, indem wir schlossen, daß der Herr uns gerufen habe, ihnen das Evangelium zu verkündigen.

Reise nach Philippi - Bekehrung der Lydia

11 Wir fuhren nun von Troas ab und kamen geraden Laufs nach Samothrace, und des folgenden Tages nach Neapolis, 12 und von da nach Philippi, welches die erste Stadt jenes Teiles von Macedonien ist, eine Kolonie. In dieser Stadt aber verweilten wir einige Tage. 13 Und am Tage des Sabbaths gingen wir hinaus vor das Tor an einen Fluß, wo es gebräuchlich war, das Gebet zu verrichten; und wir setzten uns nieder und redeten zu den Weibern, die zusammengekommen waren. 14 Und ein gewisses Weib, mit Namen Lydia, eine Purpurkrämerin aus der Stadt Thyatira, welche Gott anbetete, hörte zu, deren Herz der Herr auftat, daß sie achtgab auf das, was von Paulus geredet wurde. 15 Als sie aber getauft worden war und ihr Haus, bat sie und sagte: Wenn ihr urteilet, daß ich dem Herrn treu sei, so kehret in mein Haus ein und bleibet. Und sie nötigte uns.

Die Magd mit dem Wahrsagegeist - Paulus und Silas in Gefangenschaft

16 Es geschah aber, als wir zum Gebet gingen, daß uns eine gewisse Magd begegnete, die einen Wahrsagergeist hatte, welche ihren Herren vielen Gewinn brachte durch Wahrsagen. 17 Diese folgte dem Paulus und uns nach und schrie und sprach: Diese Menschen sind Knechte Gottes, des Höchsten, die euch den Weg des Heils verkündigen. (Markus 1.24) (Markus 1.34) 18 Dies aber tat sie viele Tage. Paulus aber, tiefbetrübt, wandte sich um und sprach zu dem Geiste: Ich gebiete dir in dem Namen Jesu Christi, von ihr auszufahren! Und er fuhr aus zu derselben Stunde. (Markus 16.17) 19 Als aber ihre Herren sahen, daß die Hoffnung auf ihren Gewinn dahin war, griffen sie Paulus und Silas und schleppten sie auf den Markt zu den Vorstehern. 20 Und sie führten sie zu den Hauptleuten und sprachen: Diese Menschen, welche Juden sind, verwirren ganz und gar unsere Stadt (Apostelgeschichte 17.6) 21 und verkündigen Gebräuche, die uns nicht erlaubt sind anzunehmen noch auszuüben, da wir Römer sind. 22 Und die Volksmenge erhob sich zugleich wider sie, und die Hauptleute rissen ihnen die Kleider ab und befahlen, sie mit Ruten zu schlagen. (2. Korinther 11.25) (Philipper 1.30) (1. Thessalonicher 2.2) 23 Und als sie ihnen viele Schläge gegeben hatten, warfen sie sie ins Gefängnis und befahlen dem Kerkermeister, sie sicher zu verwahren. 24 Dieser warf sie, als er solchen Befehl empfangen hatte, in das innerste Gefängnis und befestigte ihre Füße in dem Stock.

Bekehrung des Kerkermeisters

25 Um Mitternacht aber beteten Paulus und Silas und lobsangen Gott; und die Gefangenen hörten ihnen zu. 26 Plötzlich aber geschah ein großes Erdbeben, so daß die Grundfesten des Gefängnisses erschüttert wurden; und alsbald öffneten sich alle Türen, und aller Bande wurden gelöst. 27 Als aber der Kerkermeister aus dem Schlafe aufwachte und die Türen des Gefängnisses geöffnet sah, zog er das Schwert und wollte sich umbringen, indem er meinte, die Gefangenen wären entflohen. 28 Paulus aber rief mit lauter Stimme und sprach: Tue dir nichts Übles, denn wir sind alle hier. 29 Er aber forderte Licht und sprang hinein; und zitternd fiel er vor Paulus und Silas nieder. 30 Und er führte sie heraus und sprach: Ihr Herren, was muß ich tun, auf daß ich errettet werde? (Apostelgeschichte 2.37) 31 Sie aber sprachen: Glaube an den Herrn Jesus, und du wirst errettet werden, du und dein Haus. 32 Und sie redeten das Wort des Herrn zu ihm samt allen, die in seinem Hause waren. 33 Und er nahm sie in jener Stunde der Nacht zu sich und wusch ihnen die Striemen ab; und er wurde getauft, er und alle die Seinigen alsbald. 34 Und er führte sie hinauf in sein Haus, setzte ihnen einen Tisch vor und frohlockte, an Gott gläubig geworden, mit seinem ganzen Hause.

Befreiung des Paulus und Silas

35 Als es aber Tag geworden war, sandten die Hauptleute die Rutenträger und sagten: Laß jene Menschen los. 36 Der Kerkermeister aber berichtete dem Paulus diese Worte: Die Hauptleute haben gesandt, daß ihr losgelassen würdet; so gehet denn jetzt hinaus und ziehet hin in Frieden. 37 Paulus aber sprach zu ihnen: Nachdem sie uns, die wir Römer sind, öffentlich unverurteilt geschlagen, haben sie uns ins Gefängnis geworfen, und jetzt stoßen sie uns heimlich aus? Nicht doch; sondern laß sie selbst kommen und uns hinausführen. (Apostelgeschichte 22.25) 38 Die Rutenträger aber meldeten diese Worte den Hauptleuten; und sie fürchteten sich, als sie hörten, daß sie Römer seien. 39 Und sie kamen und redeten ihnen zu; und sie führten sie hinaus und baten sie, daß sie aus der Stadt gehen möchten. 40 Als sie aber aus dem Gefängnis herausgegangen waren, gingen sie zu der Lydia; und als sie die Brüder gesehen hatten, ermahnten sie sie und gingen weg.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.