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Apostelgeschichte - Kapitel 15

Apostelkonzil zu Jerusalem Paulus und Barnabas trennen sich - Paulus bricht mit Silas zur zweiten Missionsreise auf

1 Und etliche kamen von Judäa herab und lehrten die Brüder: Wenn ihr nicht beschnitten worden seid nach der Weise Moses', so könnt ihr nicht errettet werden. (Galater 5.2) 2 Als nun ein Zwiespalt entstand und ein nicht geringer Wortwechsel zwischen ihnen und dem Paulus und Barnabas, ordneten sie an, daß Paulus und Barnabas und etliche andere von ihnen zu den Aposteln und Ältesten nach Jerusalem hinaufgehen sollten wegen dieser Streitfrage. (Galater 2.1) 3 Sie nun, nachdem sie von der Versammlung das Geleit erhalten hatten, durchzogen Phönicien und Samaria und erzählten die Bekehrung derer aus den Nationen; und sie machten allen Brüdern große Freude. 4 Als sie aber nach Jerusalem gekommen waren, wurden sie von der Versammlung und den Aposteln und Ältesten aufgenommen, und sie verkündeten alles, was Gott mit ihnen getan hatte. 5 Etliche aber derer von der Sekte der Pharisäer, welche glaubten, traten auf und sagten: Man muß sie beschneiden und ihnen gebieten, das Gesetz Moses' zu halten. 6 Die Apostel aber und die Ältesten versammelten sich, um diese Angelegenheit zu besehen. 7 Als aber viel Wortwechsel entstanden war, stand Petrus auf und sprach zu ihnen: Brüder ihr wisset, daß Gott vor längerer Zeit mich unter euch auserwählt hat, daß die Nationen durch meinen Mund das Wort des Evangeliums hören und glauben sollten. (Apostelgeschichte 10.44) (Apostelgeschichte 11.15) 8 Und Gott, der Herzenskenner, gab ihnen Zeugnis, indem er ihnen den Heiligen Geist gab, gleichwie auch uns; 9 und er machte keinen Unterschied zwischen uns und ihnen, indem er durch den Glauben ihre Herzen reinigte. 10 Nun denn, was versuchet ihr Gott, ein Joch auf den Hals der Jünger zu legen, das weder unsere Väter noch wir zu tragen vermochten? (Matthäus 23.4) (Galater 5.1) 11 Sondern wir glauben durch die Gnade des Herrn Jesus in derselben Weise errettet zu werden wie auch jene. (Galater 2.16) (Epheser 2.4) 12 Die ganze Menge aber schwieg und hörte Barnabas und Paulus zu, welche erzählten, wie viele Zeichen und Wunder Gott unter den Nationen durch sie getan habe. 13 Nachdem sie aber ausgeredet hatten, antwortete Jakobus und sprach: Brüder, höret mich! (Apostelgeschichte 21.18) (Galater 2.9) 14 Simon hat erzählt, wie Gott zuerst die Nationen heimgesucht hat, um aus ihnen ein Volk zu nehmen für seinen Namen. 15 Und hiermit stimmen die Worte der Propheten überein, wie geschrieben steht: 16 "Nach diesem will ich zurückkehren und wieder aufbauen die Hütte Davids, die verfallen ist, und ihre Trümmer will ich wieder bauen und sie wieder aufrichten; 17 damit die übrigen der Menschen den Herrn suchen, und alle Nationen, über welche mein Name angerufen ist, spricht der Herr, der dieses tut", 18 was von jeher bekannt ist. 19 Deshalb urteile ich, daß man diejenigen, welche sich von den Nationen zu Gott bekehren, nicht beunruhige, 20 sondern ihnen schreibe, daß sie sich enthalten von den Verunreinigungen der Götzen und von der Hurerei und vom Erstickten und vom Blute. (1. Mose 9.4) (3. Mose 17.10-14) (3. Mose 19.4) (3. Mose 19.29) 21 Denn Moses hat von alten Zeiten her in jeder Stadt solche, die ihn predigen, indem er an jedem Sabbath in den Synagogen gelesen wird. (Apostelgeschichte 13.15)

Brief an die Gemeinde in Antiochia

22 Dann deuchte es den Aposteln und den Ältesten samt der ganzen Versammlung gut, Männer aus sich zu erwählen und sie mit Paulus und Barnabas nach Antiochien zu senden: Judas, genannt Barsabas, und Silas, Männer, welche Führer unter den Brüdern waren. 23 Und sie schrieben und sandten durch ihre Hand [folgendes]: "Die Apostel und die Ältesten und die Brüder an die Brüder, die aus den Nationen sind zu Antiochien und in Syrien und Cilicien, ihren Gruß. 24 Weil wir gehört haben, daß etliche, die aus unserer Mitte ausgegangen sind, euch mit Worten beunruhigt haben, indem sie eure Seelen verstören [und sagen, ihr müßtet beschnitten werden und das Gesetz halten] - denen wir keine Befehle gegeben haben, 25 deuchte es uns, einstimmig geworden, gut, Männer auszuerwählen und sie mit unseren Geliebten, Barnabas und Paulus, zu euch zu senden, 26 mit Männern, die ihr Leben hingegeben haben für den Namen unseres Herrn Jesus Christus. 27 Wir haben nun Judas und Silas gesandt, die auch selbst mündlich dasselbe verkündigen werden. 28 Denn es hat dem Heiligen Geiste und uns gut geschienen, keine größere Last auf euch zu legen, als diese notwendigen Stücke: 29 euch zu enthalten von Götzenopfern und von Blut und von Ersticktem und von Hurerei. Wenn ihr euch davor bewahret, so werdet ihr wohl tun. Lebet wohl!" 30 Nachdem sie nun entlassen waren, kamen sie nach Antiochien hinab; und sie versammelten die Menge und übergaben den Brief. 31 Als sie ihn aber gelesen hatten, freuten sie sich über den Trost. 32 Und Judas und Silas, die auch selbst Propheten waren, ermunterten die Brüder mit vielen Worten und stärkten sie. (Apostelgeschichte 11.27) (Apostelgeschichte 13.1) 33 Nachdem sie sich aber eine Zeitlang aufgehalten hatten, wurden sie mit Frieden von den Brüdern entlassen zu denen, die sie gesandt hatten. 34 - 35 Paulus aber und Barnabas verweilten in Antiochien und lehrten und verkündigten mit noch vielen anderen das Wort des Herrn. 36 Nach etlichen Tagen aber sprach Paulus zu Barnabas: Laß uns nun zurückkehren und die Brüder besuchen in jeder Stadt, in welcher wir das Wort des Herrn verkündigt haben, und sehen, wie es ihnen geht. 37 Barnabas aber war gesonnen, auch Johannes, genannt Markus, mitzunehmen. (Apostelgeschichte 1.12) (Apostelgeschichte 1.25) 38 Paulus aber hielt es für billig, den nicht mitzunehmen, der aus Pamphylien von ihnen gewichen und nicht mit ihnen gegangen war zum Werke. (Apostelgeschichte 13.13) 39 Es entstand nun eine Erbitterung, so daß sie sich voneinander trennten, und daß Barnabas den Markus mitnahm und nach Cypern segelte. 40 Paulus aber erwählte sich Silas und zog aus, von den Brüdern der Gnade Gottes befohlen. 41 Er durchzog aber Syrien und Cilicien und befestigte die Versammlungen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.