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Apostelgeschichte - Kapitel 14

Aufenthalt in Ikonion

1 Es geschah aber zu Ikonium, daß sie zusammen in die Synagoge der Juden gingen und also redeten, daß eine große Menge, sowohl von Juden als auch von Griechen, glaubte. 2 Die ungläubigen Juden aber reizten und erbitterten die Seelen derer aus den Nationen wider die Brüder. 3 Sie verweilten nun lange Zeit und sprachen freimütig in dem Herrn, der dem Worte seiner Gnade Zeugnis gab, indem er Zeichen und Wunder geschehen ließ durch ihre Hände. (Apostelgeschichte 19.11) (Hebräer 2.4) 4 Die Menge der Stadt aber war entzweit, und die einen waren mit den Juden, die anderen mit den Aposteln. 5 Als aber ein ungestümer Angriff geschah, sowohl von denen aus den Nationen als auch von den Juden samt ihren Obersten, um sie zu mißhandeln und zu steinigen, (2. Timotheus 3.11) 6 entflohen sie, als sie es inne wurden, in die Städte von Lykaonien: Lystra und Derbe, und die Umgegend; 7 und daselbst verkündigten sie das Evangelium.

Heilung eines Lahmen in Lystra - Steinigung des Paulus

8 Und ein gewisser Mann in Lystra saß da, kraftlos an den Füßen, lahm von seiner Mutter Leibe an, der niemals gewandelt hatte. 9 Dieser hörte Paulus reden, welcher, als er unverwandt auf ihn hinblickte und sah, daß er Glauben hatte, geheilt zu werden, (Matthäus 9.28) 10 mit lauter Stimme sprach: Stelle dich gerade hin auf deine Füße! Und er sprang auf und wandelte. 11 Als die Volksmengen aber sahen, was Paulus tat, erhoben sie ihre Stimme und sagten auf lykaonisch: Die Götter sind den Menschen gleich geworden und sind zu uns herabgekommen. (Apostelgeschichte 28.6) 12 Und sie nannten den Barnabas Zeus, den Paulus aber Hermes, weil er das Wort führte. 13 Der Priester des Zeus aber, welcher vor der Stadt war, brachte Stiere und Kränze an die Tore und wollte mit den Volksmengen opfern. 14 Als aber die Apostel Barnabas und Paulus es hörten, zerrissen sie ihre Kleider, sprangen hinaus unter die Volksmenge und riefen 15 und sprachen: Männer, warum tut ihr dieses? Auch wir sind Menschen von gleichen Empfindungen wie ihr und verkündigen euch, daß ihr euchb von diesen nichtigen Götzen bekehren sollt zu dem lebendigen Gott, welcher den Himmel und die Erde und das Meer gemacht hat und alles, was in ihnen ist; (Apostelgeschichte 10.26) 16 der in den vergangenen Geschlechtern alle Nationen in ihren eigenen Wegen gehen ließ, (Apostelgeschichte 17.30) 17 wiewohl er sich doch nicht unbezeugt gelassen hat, indem er Gutes tat und euch vom Himmel Regen und fruchtbare Zeiten gab und eure Herzen mit Speise und Fröhlichkeit erfüllte. 18 Und als sie dies sagten, stillten sie kaum die Volksmengen, daß sie ihnen nicht opferten. 19 Es kamen aber aus Antiochien und Ikonium Juden an, und nachdem sie die Volksmengen überredet und Paulus gesteinigt hatten, schleiften sie ihn zur Stadt hinaus, indem sie meinten, er sei gestorben. (2. Korinther 11.25) (2. Timotheus 3.11) 20 Als aber die Jünger ihn umringten, stand er auf und ging in die Stadt hinein; und des folgenden Tages zog er mit Barnabas aus nach Derbe.

Evangeliumsverkündigung in Derbe und Rückkehr nach Antiochia

21 Und als sie jener Stadt das Evangelium verkündigt und viele zu Jüngern gemacht hatten, kehrten sie nach Lystra und Ikonium und Antiochien zurück, 22 indem sie die Seelen der Jünger befestigten, und sie ermahnten, im Glauben zu verharren, und daß wir durch viele Trübsale in das Reich Gottes eingehen müssen. (Römer 5.3-5) (1. Thessalonicher 3.3) 23 Als sie ihnen aber in jeder Versammlung Älteste gewählt hatten, beteten sie mit Fasten und befahlen sie dem Herrn, an welchen sie geglaubt hatten. (Apostelgeschichte 6.6) 24 Und nachdem sie Pisidien durchzogen hatten, kamen sie nach Pamphylien; 25 und als sie in Perge das Wort geredet hatten, gingen sie hinab nach Attalia; 26 und von dannen segelten sie ab nach Antiochien, von wo sie der Gnade Gottes befohlen worden waren zu dem Werke, das sie erfüllt hatten. (Apostelgeschichte 13.1-2) 27 Als sie aber angekommen waren und die Versammlung zusammengebracht hatten, erzählten sie alles, was Gott mit ihnen getan, und daß er den Nationen eine Tür des Glaubens aufgetan habe. (1. Korinther 16.9) 28 Sie verweilten aber eine nicht geringe Zeit bei den Jüngern.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.