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Apostelgeschichte - Kapitel 10

Der Hauptmann Kornelius in Cäsarea

1 Ein gewisser Mann aber in Cäsarea, mit Namen Kornelius, ein Hauptmann von der sogenannten italischen Schar, 2 fromm und gottesfürchtig mit seinem ganzen Hause, der dem Volke viele Almosen gab und allezeit zu Gott betete - 3 sah in einem Gesicht ungefähr um die neunte Stunde des Tages offenbarlich, wie ein Engel Gottes zu ihm hereinkam und zu ihm sagte: Kornelius! 4 Er aber sah ihn unverwandt an und wurde von Furcht erfüllt und sagte: Was ist, Herr? Er sprach aber zu ihm: Deine Gebete und deine Almosen sind hinaufgestiegen zum Gedächtnis vor Gott. 5 Und jetzt sende Männer nach Joppe und laß Simon holen, der Petrus zubenamt ist; 6 dieser herbergt bei einem gewissen Simon, einem Gerber, dessen Haus am Meere ist. (Apostelgeschichte 9.43) 7 Als aber der Engel, der mit ihm redete, weggegangen war, rief er zwei seiner Hausknechte und einen frommen Kriegsknecht von denen, die beständig bei ihm waren; 8 und als er ihnen alles erzählt hatte, sandte er sie nach Joppe. (Apostelgeschichte 11.5)

Des Petrus Sendung zu den Heiden nach Cäsarea

9 Des folgenden Tages aber, während jene reisten und sich der Stadt näherten, stieg Petrus um die sechste Stunde auf das Dach, um zu beten. 10 Er wurde aber hungrig und verlangte zu essen. Während sie ihm aber zubereiteten, kam eine Entzückung über ihn. 11 Und er sieht den Himmel geöffnet und ein gewisses Gefäß, gleich einem großen leinenen Tuche, herabkommen, an vier Zipfeln [gebunden und] auf die Erde herniedergelassen, 12 in welchem allerlei vierfüßige und kriechende Tiere der Erde waren und das Gevögel des Himmels. 13 Und eine Stimme geschah zu ihm: Stehe auf, Petrus, schlachte und iß! 14 Petrus aber sprach: Keineswegs, Herr! denn niemals habe ich irgend etwas Gemeines oder Unreines gegessen. (3. Mose 11.1) (Hesekiel 4.14) 15 Und wiederum geschah eine Stimme zum zweiten Male zu ihm: Was Gott gereinigt hat, mache du nicht gemein! (Römer 14.14) 16 Dieses aber geschah dreimal; und das Gefäß wurde alsbald hinaufgenommen in den Himmel. 17 Als aber Petrus bei sich selbst in Verlegenheit war, was doch das Gesicht sein möchte, das er gesehen hatte, siehe, da standen die Männer, welche von Kornelius gesandt waren und Simons Haus erfragt hatten, vor dem Tore; 18 und als sie gerufen hatten, fragten sie, ob Simon, der Petrus zubenamt sei, daselbst herberge. 19 Während aber Petrus über das Gesicht nachsann, sprach der Geist zu ihm: Siehe, drei Männer suchen dich. 20 Stehe aber auf, geh hinab und ziehe mit ihnen, ohne irgend zu zweifeln, weil ich sie gesandt habe. 21 Petrus aber ging zu den Männern hinab und sprach: Siehe, ich bin's, den ihr suchet. Was ist die Ursache, weshalb ihr kommet? 22 Sie aber sprachen: Kornelius, ein Hauptmann, ein gerechter und gottesfürchtiger Mann, und der ein gutes Zeugnis hat von der ganzen Nation der Juden, ist von einem heiligen Engel göttlich gewiesen worden, dich in sein Haus holen zu lassen und Worte von dir zu hören. 23 Als er sie nun hereingerufen hatte, beherbergte er sie. Des folgenden Tages aber machte er sich auf und zog mit ihnen fort, und etliche der Brüder von Joppe gingen mit ihm; 24 und des folgenden Tages kamen sie nach Cäsarea. Kornelius aber, der seine Verwandten und nächsten Freunde zusammengerufen hatte, erwartete sie.

Petrus in Cäsarea - Bekehrung des Kornelius

25 Als es aber geschah, daß Petrus hereinkam, ging Kornelius ihm entgegen, fiel ihm zu Füßen und huldigte ihm. 26 Petrus aber richtete ihn auf und sprach: Stehe auf! auch ich selbst bin ein Mensch. (Apostelgeschichte 14.15) (Offenbarung 19.10) 27 Und sich mit ihm unterredend, ging er hinein und findet viele versammelt. 28 Und er sprach zu ihnen: Ihr wisset, wie unerlaubt es für einen jüdischen Mann ist, sich einem Fremdling anzuschließen oder zu ihm zu kommen; und mir hat Gott gezeigt, keinen Menschen gemein oder unrein zu heißen. 29 Darum kam ich auch ohne Widerrede, als ich geholt wurde. Ich frage nun: Aus welchem Grunde habt ihr mich holen lassen? 30 Und Kornelius sprach: Vor vier Tagen [fastete ich] bis zu dieser Stunde, [und] um die neunte betete ich in meinem Hause; und siehe, ein Mann stand vor mir in glänzendem Kleide 31 und spricht: Kornelius! dein Gebet ist erhört, und deiner Almosen ist gedacht worden vor Gott. 32 Sende nun nach Joppe und laß Simon holen, der Petrus zubenamt ist; dieser herbergt in dem Hause Simons, eines Gerbers, am Meere; [der wird, wenn er hierhergekommen ist, zu dir reden]. 33 Sofort nun sandte ich zu dir, und du hast wohlgetan, daß du gekommen bist. Jetzt sind wir nun alle vor Gott gegenwärtig, um alles zu hören, was dir von Gott befohlen ist. 34 Petrus aber tat den Mund auf und sprach: In Wahrheit begreife ich, daß Gott die Person nicht ansieht, (1. Samuel 16.7) (Römer 2.11) 35 sondern in jeder Nation, wer ihn fürchtet und Gerechtigkeit wirkt, ist ihm angenehm. (Johannes 10.16) 36 Das Wort, welches er den Söhnen Israels gesandt hat, Frieden verkündigend durch Jesum Christum, [dieser ist aller Herr] (Epheser 2.17) 37 kennet ihr: das Zeugnis, welches, anfangend von Galiläa, durch ganz Judäa hin ausgebreitet worden ist, nach der Taufe, die Johannes predigte: (Matthäus 4.12) 38 Jesum, den von Nazareth, wie Gott ihn mit Heiligem Geiste und mit Kraft gesalbt hat, der umherging, wohltuend und heilend alle, die von dem Teufel überwältigt waren; denn Gott war mit ihm. (Matthäus 3.16) 39 Und wir sind Zeugen alles dessen, was er sowohl im Lande der Juden als auch in Jerusalem getan hat; welchen sie auch umgebracht haben, indem sie ihn an ein Holz hängten. 40 Diesen hat Gott am dritten Tage auferweckt und ihn sichtbar werden lassen, (1. Korinther 15.4-7) 41 nicht dem ganzen Volke, sondern den von Gott zuvor erwählten Zeugen, uns, die wir mit ihm gegessen und getrunken haben, nachdem er aus den Toten auferstanden war. (Lukas 24.30) (Lukas 24.43) (Johannes 14.19) (Johannes 14.22) 42 Und er hat uns befohlen, dem Volke zu predigen und ernstlich zu bezeugen, daß er der von Gott verordnete Richter der Lebendigen und der Toten ist. (Johannes 5.22) 43 Diesem geben alle Propheten Zeugnis, daß jeder, der an ihn glaubt, Vergebung der Sünden empfängt durch seinen Namen. (Jesaja 53.5-6) (Jeremia 31.34) 44 Während Petrus noch diese Worte redete, fiel der Heilige Geist auf alle, die das Wort hörten. 45 Und die Gläubigen aus der Beschneidung, so viele ihrer mit Petrus gekommen waren, gerieten außer sich, daß auch auf die Nationen die Gabe des Heiligen Geistes ausgegossen worden war; 46 denn sie hörten sie in Sprachen reden und Gott erheben. (Apostelgeschichte 2.4) 47 Dann antwortete Petrus: Könnte wohl jemand das Wasser verwehren, daß diese nicht getauft würden, die den Heiligen Geist empfangen haben, gleichwie auch wir? 48 Und er befahl, daß sie getauft würden in dem Namen des Herrn. Dann baten sie ihn, etliche Tage zu bleiben.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.