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Apostelgeschichte - Kapitel 1

Vorwort

1 Den ersten Bericht habe ich verfaßt, o Theophilus, von allem, was Jesus anfing, sowohl zu tun als auch zu lehren, (Lukas 1.3) 2 bis zu dem Tage, an welchem er aufgenommen wurde, nachdem er den Aposteln, die er sich auserwählt, durch den Heiligen Geist Befehl gegeben hatte; (Matthäus 28.19-20) 3 welchen er sich auch nach seinem Leiden in vielen sicheren Kennzeichen lebendig dargestellt hat, indem er vierzig Tage hindurch von ihnen gesehen wurde und über die Dinge redete, welche das Reich Gottes betreffen.

Jesu Himmelfahrt

4 Und als er mit ihnen versammelt war, befahl er ihnen, sich nicht von Jerusalem zu entfernen, sondern auf die Verheißung des Vaters zu warten - die ihr von mir gehört habt; (Lukas 24.49) (Johannes 15.26) 5 denn Johannes taufte zwar mit Wasser, ihr aber werdet mit Heiligem Geiste getauft werden nach nunmehr nicht vielen Tagen. (Matthäus 3.11) 6 Sie nun, als sie zusammengekommen waren, fragten ihn und sagten: Herr, stellst du in dieser Zeit dem Israel das Reich wieder her? (Lukas 19.11) (Lukas 24.21) 7 Er sprach aber zu ihnen: Es ist nicht eure Sache, Zeiten oder Zeitpunkte zu wissen, die der Vater in seine eigene Gewalt gesetzt hat. (Matthäus 24.36) 8 Aber ihr werdet Kraft empfangen, wenn der Heilige Geist auf euch gekommen ist; und ihr werdet meine Zeugen sein, sowohl in Jerusalem als auch in ganz Judäa und Samaria und bis an das Ende der Erde. (Lukas 24.48) (Apostelgeschichte 8.11) 9 Und als er dies gesagt hatte, wurde er emporgehoben, indem sie es sahen, und eine Wolke nahm ihn auf von ihren Augen hinweg. (Markus 16.19) (Lukas 24.51) 10 Und wie sie unverwandt gen Himmel schauten, als er auffuhr, siehe, da standen zwei Männer in weißem Kleide bei ihnen, (Lukas 24.4) 11 welche auch sprachen: Männer von Galiläa, was stehet ihr und sehet hinauf gen Himmel? Dieser Jesus, der von euch weg in den Himmel aufgenommen worden ist, wird also kommen, wie ihr ihn habt hingehen sehen in den Himmel. (Lukas 21.27) 12 Da kehrten sie nach Jerusalem zurück von dem Berge, welcher Ölberg heißt, der nahe bei Jerusalem ist, einen Sabbathweg entfernt. (Lukas 24.50) (Lukas 24.52-53) 13 Und als sie hineingekommen waren, stiegen sie auf den Obersaal, wo sie blieben: sowohl Petrus, als Johannes und Jakobus und Andreas, Philippus und Thomas, Bartholomäus und Matthäus, Jakobus, Alphäus' Sohn, und Simon, der Eiferer, und Judas, Jakobus' Bruder. (Lukas 6.13-16) 14 Diese alle verharrten einmütig im Gebet mit etlichen Weibern und Maria, der Mutter Jesu, und mit seinen Brüdern. (Johannes 7.3)

Wahl des Matthias zum Apostel

15 Und in diesen Tagen stand Petrus in der Mitte der Brüder auf und sprach (es war aber eine Menge von etwa hundertzwanzig beisammen): (Johannes 21.15-19) 16 Brüder, es mußte die Schrift erfüllt werden, welche der Heilige Geist durch den Mund Davids vorhergesagt hat über Judas, der denen, die Jesum griffen, ein Wegweiser geworden ist. (Psalm 41.10) 17 Denn er war unter uns gezählt und hatte das Los dieses Dienstes empfangen. 18 (Dieser nun hat zwar von dem Lohne der Ungerechtigkeit einen Acker erworben und ist, kopfüber gestürzt, mitten entzwei geborsten, und alle seine Eingeweide sind ausgeschüttet worden. (Matthäus 27.3) 19 Und es ist allen Bewohnern von Jerusalem kundgeworden, so daß jener Acker in ihrer [eigenen] Mundart Akeldama, das ist Blutacker, genannt worden ist.) 20 Denn es steht im Buche der Psalmen geschrieben: "Seine Wohnung werde öde, und es sei niemand, der darin wohne", und: "Sein Aufseheramt empfange ein anderer". 21 Es muß nun von den Männern, die mit uns gegangen sind in all der Zeit, in welcher der Herr Jesus bei uns ein- und ausging, (Johannes 15.27) 22 anfangend von der Taufe Johannes' bis zu dem Tage, an welchem er von uns aufgenommen wurde - von diesen muß einer ein Zeuge seiner Auferstehung mit uns werden. 23 Und sie stellten zwei dar: Joseph, genannt Barsabas, der Justus zubenamt war, und Matthias. 24 Und sie beteten und sprachen: Du, Herr, Herzenskündiger aller, zeige von diesen beiden den einen an, den du auserwählt hast, (Apostelgeschichte 6.6) 25 um das Los dieses Dienstes und Apostelamtes zu empfangen, von welchem Judas abgewichen ist, um an seinen eigenen Ort zu gehen. 26 Und sie gaben Lose über sie; und das Los fiel auf Matthias, und er wurde den elf Aposteln zugezählt. (Sprüche 16.33)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)