zurückEinzelansichtvor

Amos - Kapitel 9

Das fünfte Gesicht: Das sichere Eintreffen des Gerichts - Zerstreuung Israels

1 Und ich sah den Herrn an dem Altar stehen; und er sprach: Schlage auf den Säulenknauf, daß die Schwellen erbeben, und zerschmettere sie auf ihrer aller Haupt; und ich werde ihren Rest mit dem Schwerte umbringen; kein Flüchtling von ihnen soll entfliehen und kein Entronnener von ihnen davonkommen. 2 Wenn sie in den Scheol einbrechen, wird von dort meine Hand sie holen; und wenn sie in den Himmel hinaufsteigen, werde ich von dort sie herniederbringen; (Psalm 139.8) 3 und wenn sie sich auf den Gipfel des Karmel verbergen, werde ich von dort sie hervorsuchen und holen; und wenn sie sich, vor meinen Augen hinweg, im Grunde des Meeres verstecken, werde ich von dort die Schlange entbieten, und sie wird sie beißen; 4 und wenn sie vor ihren Feinden her in Gefangenschaft ziehen, werde ich von dort das Schwert entbieten, und es wird sie umbringen. Und ich werde mein Auge wider sie richten zum Bösen und nicht zum Guten. (Jeremia 44.11) 5 Und der Herr, Jehova der Heerscharen, der das Land anrührt, und es zerfließt, und es trauern alle, die darin wohnen, und es steigt empor insgesamt, wie der Nil, und sinkt zurück, wie der Strom Ägyptens; (Amos 8.8) 6 der seine Obergemächer im Himmel gebaut und seine Gewölbe über der Erde gegründet hat; der den Wassern des Meeres ruft und sie ausgießt über die Fläche der Erde: Jehova ist sein Name. (Amos 5.8) 7 Seid ihr mir nicht wie die Kinder der Äthiopier, Kinder Israel? spricht Jehova. Habe ich nicht Israel aus dem Lande Ägypten heraufgeführt, und die Philister aus Kaphtor und die Syrer aus Kir? (5. Mose 7.7) (Jeremia 47.4) 8 Siehe, die Augen des Herrn, Jehovas, sind wider das sündige Königreich, und ich will es vom Erdboden hinweg vertilgen; nur daß ich das Haus Jakob nicht gänzlich vertilgen werde, spricht Jehova. 9 Denn siehe, ich will gebieten und will das Haus Israel unter allen Nationen schütteln, wie Getreide in einem Siebe geschüttelt wird; und nicht ein Körnchen wird zur Erde fallen. 10 Alle Sünder meines Volkes werden durchs Schwert sterben, die da sprechen: Das Unglück wird uns nicht nahen und nicht an uns herankommen. (Amos 6.3)

Das kommende Königreich und die Wiederherstellung Israels

11 An jenem Tage werde ich die verfallene Hütte Davids aufrichten und ihre Risse vermauern und ihre Trümmer aufrichten, und ich werde sie bauen wie in den Tagen vor alters; 12 auf daß sie den Überrest Edoms und all die Nationen in Besitz nehmen, über welche mein Name genannt werden wird, spricht Jehova, der dieses tut. 13 Siehe, Tage kommen, spricht Jehova, da der Pflüger an den Schnitter und der Traubentreter an den Säemann reichen wird; und die Berge werden träufeln von Most, und alle Hügel werden zerfließen. (3. Mose 26.5) 14 Und ich werde die Gefangenschaft meines Volkes Israel wenden; und sie werden die verwüsteten Städte aufbauen und bewohnen, und Weinberge pflanzen und deren Wein trinken, und deren Gärten anlegen und deren Frucht essen. (5. Mose 30.3) (Jesaja 65.21) 15 Und ich werde sie in ihrem Lande pflanzen; und sie sollen nicht mehr herausgerissen werden aus ihrem Lande, das ich ihnen gegeben habe, spricht Jehova, dein Gott.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)