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Amos - Kapitel 7

Drei Gesichte vom kommenden Gericht - Ausweisung des Amos aus Bethel

1 Also ließ mich der Herr, Jehova, sehen: Siehe, er bildete Heuschrecken im Anfang des Spätgraswuchses; und siehe, es war das Spätgras nach dem Königsmähen. 2 Und es geschah, als sie das Kraut der Erde ganz abgefressen hatten, da sprach ich: Herr, Jehova, vergib doch! wie sollte Jakob bestehen? denn es ist klein. 3 Jehova ließ sich dieses gereuen: es soll nicht geschehen, sprach Jehova. 4 Also ließ mich der Herr, Jehova, sehen: Siehe, der Herr, Jehova rief, um mit Feuer zu richten; und es fraß die große Flut und fraß das Erbteil. 5 Da sprach ich: Herr, Jehova, laß doch ab! wie sollte Jakob bestehen? denn es ist klein. 6 Jehova ließ sich dieses gereuen: auch das soll nicht geschehen, sprach der Herr, Jehova. 7 Also ließ er mich sehen: Siehe, der Herr stand auf einer senkrechten Mauer, und ein Senkblei war in seiner Hand. 8 Und Jehova sprach zu mir: Was siehst du, Amos? Und ich sprach: Ein Senkblei. Und der Herr sprach: Siehe, ich lege ein Senkblei an mein Volk Israel, in seiner Mitte; ich werde fortan nicht mehr schonend an ihm vorübergehen. (Jesaja 34.11) (Amos 8.2) 9 Und die Höhen Isaaks werden verwüstet und die Heiligtümer Israels zerstört werden, und ich werde mit dem Schwerte wider das Haus Jerobeams aufstehen. 10 Da sandte Amazja, der Priester von Bethel, zu Jerobeam, dem König von Israel, und ließ ihm sagen: Amos hat eine Verschwörung wider dich angestiftet inmitten des Hauses Israel; das Land wird alle seine Worte nicht zu ertragen vermögen; (Jeremia 38.4) 11 denn so spricht Amos: Jerobeam wird durchs Schwert sterben, und Israel wird gewißlich aus seinem Lande weggeführt werden. 12 Und Amazja sprach zu Amos: Seher, geh, entfliehe in das Land Juda; und iß dort dein Brot, und dort magst du weissagen. (1. Samuel 9.9) 13 Aber in Bethel sollst du fortan nicht mehr weissagen; denn dies ist ein Heiligtum des Königs, und dies ein königlicher Wohnsitz. 14 Und Amos antwortete und sprach zu Amazja: Ich war kein Prophet und war kein Prophetensohn, sondern ich war ein Viehhirt und las Maulbeerfeigen. (Amos 1.1) 15 Und Jehova nahm mich hinter dem Kleinvieh weg, und Jehova sprach zu mir: Gehe hin, weissage meinem Volke Israel. - 16 Und nun höre das Wort Jehovas: Du sprichst: Du sollst nicht weissagen über Israel und sollst nicht reden über das Haus Isaak. (Amos 2.12) (Amos 7.13) 17 Darum spricht Jehova also: Dein Weib wird zur Hure werden in der Stadt, und deine Söhne und deine Töchter werden durchs Schwert fallen, und dein Land wird verteilt werden mit der Meßschnur, und du selbst wirst in einem unreinen Lande sterben; und Israel wird gewißlich aus seinem Lande weggeführt werden.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.