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Amos - Kapitel 6

Ankündigung des Strafgerichts wegen Genußsucht, Hochmut und Sittenlosigkeit

1 Wehe den Sorglosen in Zion und den Sicheren auf dem Berge von Samaria, den Vornehmen der ersten der Nationen, zu welchen das Haus Israel kommt! 2 Gehet hinüber nach Kalne und sehet, und gehet von dort nach Hamath, der großen Stadt, und steiget hinab nach Gath der Philister: sind sie vorzüglicher als diese Königreiche, oder ist ihr Gebiet größer als euer Gebiet? 3 ihr, die den Tag des Unglücks hinausschieben und den Thron der Gewalttat nahe rücken; (Psalm 10.5) 4 die auf Polstern von Elfenbein liegen und auf ihren Ruhebetten sich strecken, und Fettschafe von der Herde essen und Kälber aus dem Maststall; (Amos 3.15) 5 die da faseln zum Klange der Harfe, sich wie David Musikinstrumente ersinnen; (Jesaja 5.12) 6 die Wein aus Schalen trinken und mit den besten Ölen sich salben, und sich nicht grämen über die Wunde Josephs. 7 Darum werden sie nun weggeführt werden an der Spitze der Weggeführten, und das Gejauchze der träge Hingestreckten wird aufhören. 8 Der Herr, Jehova, hat bei sich selbst geschworen, spricht Jehova, der Gott der Heerscharen: Ich verabscheue die Hoffart Jakobs und hasse seine Paläste; und ich werde die Stadt preisgeben und alles, was sie erfüllt. 9 Und es wird geschehen, wenn zehn Männer in einem Hause übrigbleiben, so werden sie sterben. 10 Und hebt einen der Gestorbenen sein Oheim und sein Bestatter auf, um die Gebeine aus dem Hause hinauszuschaffen, und spricht zu dem, der im Innern des Hauses ist: Ist noch jemand bei dir? und dieser sagt: Niemand; so wird er sagen: Still! denn der Name Jehovas darf nicht erwähnt werden. (Amos 8.3) 11 Denn siehe, Jehova gebietet, und man schlägt das große Haus in Trümmer und das kleine Haus in Splitter. 12 Rennen wohl Rosse auf Felsen, oder pflügt man darauf mit Rindern? daß ihr das Recht in Gift und die Frucht der Gerechtigkeit in Wermut verwandelt habt, (Amos 5.7) 13 die ihr euch über Nichtiges freuet, die ihr sprechet: Haben wir uns nicht durch unsere Stärke Hörner erworben? 14 Denn siehe, ich werde wider euch, Haus Israel, eine Nation erwecken, spricht Jehova, der Gott der Heerscharen; und sie werden euch bedrücken von dem Eingange Hamaths an bis zum Bache der Ebene.

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.