zurückEinzelansichtvor

Amos - Kapitel 5

Klage gegen Israel - Gottes Bußruf unter Hinweis auf den Tag des HERRN

1 Höret dieses Wort, das ich über euch erhebe, ein Klagelied, Haus Israel! 2 Sie ist gefallen, die Jungfrau Israel, sie wird nicht wieder aufstehen; sie liegt hingeworfen auf ihrem Lande, niemand richtet sie auf. 3 Denn so spricht der Herr, Jehova: Die Stadt, die zu tausend auszieht, wird hundert übrigbehalten, und die zu hundert auszieht, wird zehn übrigbehalten für das Haus Israel. 4 Denn so spricht Jehova zum Hause Israel: Suchet mich und lebet. (Jeremia 29.13) 5 Und suchet nicht Bethel auf, und gehet nicht nach Gilgal, und gehet nicht hinüber nach Beerseba; denn Gilgal wird gewißlich weggeführt und Bethel zunichte werden. (Hosea 4.15) (Amos 4.4) 6 Suchet Jehova und lebet, damit er nicht in das Haus Josephs eindringe wie ein Feuer und es verzehre, und für Bethel niemand da sei, der es lösche - 7 sie verwandeln das Recht in Wermut und werfen die Gerechtigkeit zu Boden; - (Jesaja 5.20) (Amos 6.12) 8 suchet den, der das Siebengestirn und den Orion gemacht hat, und den Todesschatten in Morgen verwandelt und den Tag zur Nacht verfinstert, der den Wassern des Meeres ruft und sie ausgießt über die Fläche der Erde: Jehova ist sein Name; (Hiob 38.31) (Amos 9.6) 9 der Verwüstung losbrechen läßt über den Starken, und Verwüstung kommt über die Feste. 10 Sie hassen den, der im Tore Recht spricht, und verabscheuen den, der Unsträflichkeit redet. (Jesaja 29.21) 11 Darum, weil ihr den Armen niedertretet und Getreidegaben von ihm nehmet, habt ihr Häuser von behauenen Steinen gebaut und werdet nicht darin wohnen, liebliche Weinberge gepflanzt und werdet deren Wein nicht trinken. (Zephanja 1.13) 12 Denn ich weiß, daß eurer Übertretungen viele, und daß eure Sünden zahlreich sind; - sie bedrängen den Gerechten, nehmen Lösegeld und beugen das Recht der Dürftigen im Tore. 13 Darum schweigt der Einsichtige in dieser Zeit, denn es ist eine böse Zeit. 14 Trachtet nach dem Guten und nicht nach dem Bösen, auf daß ihr lebet; und Jehova, der Gott der Heerscharen, wird also mit euch sein, wie ihr saget. 15 Hasset das Böse und liebet das Gute, und richtet das Recht auf im Tore; vielleicht wird Jehova, der Gott der Heerscharen, dem Überrest Josephs gnädig sein. (Psalm 34.15) (Römer 12.9) 16 Darum spricht Jehova, der Gott der Heerscharen, der Herr, also: Auf allen Plätzen Wehklage! Und auf allen Gassen wird man sagen: Wehe, wehe! und man wird den Ackersmann zur Trauer rufen, und die des Klageliedes Kundigen zur Wehklage; 17 und in allen Weinbergen wird Wehklage sein. Denn ich werde durch deine Mitte ziehen, spricht Jehova. 18 Wehe denen, welche den Tag Jehovas herbeiwünschen! Wozu soll euch der Tag Jehovas sein? Er wird Finsternis sein und nicht Licht: (Joel 2.11) 19 wie wenn jemand vor dem Löwen flieht, und es begegnet ihm ein Bär; und er kommt nach Hause und stützt seine Hand an die Mauer, und es beißt ihn eine Schlange. 20 Wird denn nicht der Tag Jehovas Finsternis sein und nicht Licht, und Dunkelheit und nicht Glanz? 21 Ich hasse, ich verschmähe eure Feste, und eure Festversammlungen mag ich nicht riechen: (Jesaja 1.11-15) 22 denn wenn ihr mir Brandopfer und eure Speisopfer opfert, habe ich kein Wohlgefallen daran; und das Friedensopfer von eurem Mastvieh mag ich nicht ansehen. (Micha 6.6-7) 23 Tue den Lärm deiner Lieder von mir hinweg, und das Spiel deiner Harfen mag ich nicht hören. 24 Aber das Recht wälze sich einher wie Wasser, und die Gerechtigkeit wie ein immerfließender Bach! 25 Habt ihr mir vierzig Jahre in der Wüste Schlachtopfer und Speisopfer dargebracht, Haus Israel? (Apostelgeschichte 7.42-43) 26 Ja, ihr habt die Hütte eures Königs und das Gestell eurer Götzenbilder getragen, das Sternbild eures Gottes, die ihr euch gemacht hattet. 27 So werde ich euch jenseit Damaskus wegführen, spricht Jehova, Gott der Heerscharen ist sein Name.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)