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Amos - Kapitel 4

Strafrede gegen die üppigen Frauen und den entarteten Gottesdienst - Ankündigung des Gerichts nach vergeblichen Warnungen

1 Höret dieses Wort, ihr Kühe Basans, die ihr auf dem Berge Samarias seid, die ihr die Armen bedrücket, die Dürftigen mißhandelt, und zu euren Herren sprechet: Bringe her, daß wir trinken! 2 Geschworen hat der Herr, Jehova, bei seiner Heiligkeit: Siehe, Tage werden über euch kommen, da man euch an Haken wegschleppen wird, und euren Rest an Fischerangeln. 3 Und ihr werdet durch die Mauerrisse hinausgehen, eine jede vor sich hin, und ihr werdet nach Harmon hingeworfen werden, spricht Jehova. 4 Gehet nach Bethel und übertretet! nach Gilgal und mehret die Übertretung! Und bringet jeden Morgen eure Schlachtopfer, alle drei Tage eure Zehnten; (5. Mose 14.28) 5 und räuchert von dem Gesäuerten Dankopfer, und rufet aus, verkündet freiwillige Gaben! Denn also liebet ihr's, ihr Kinder Israel, spricht der Herr, Jehova. (3. Mose 2.11) 6 Und so habe auch ich euch reine Zähne gegeben in allen euren Städten und Mangel an Brot in allen euren Orten; und doch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. 7 Und auch ich habe euch den Regen entzogen, als noch drei Monate bis zur Ernte waren; und ich habe auf die eine Stadt regnen lassen, während ich auf die andere Stadt nicht regnen ließ; der eine Acker wurde beregnet, und der Acker, auf welchen es nicht regnete, verdorrte; (1. Könige 17.1) 8 und zwei, drei Städte wankten zu einer Stadt hin, um Wasser zu trinken, und wurden nicht satt. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. 9 Ich habe euch mit Kornbrand und mit Vergilben geschlagen; eine große Zahl eurer Gärten und eurer Weinberge und eurer Feigen- und eurer Olivenbäume fraß die Heuschrecke. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. (Haggai 1.11) 10 Ich habe die Pest unter euch gesandt in der Weise Ägyptens; ich habe eure Jünglinge mit dem Schwerte getötet, indem zugleich eure Rosse gefangen weggeführt wurden, und ich ließ den Gestank eurer Heerlager aufsteigen, und zwar in eure Nase. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. (2. Mose 9.3) 11 Ich habe eine Umkehrung unter euch angerichtet wie die Umkehrung von Sodom und Gomorra durch Gott; und ihr waret wie ein Brandscheit, das aus dem Feuer gerettet ist. Dennoch seid ihr nicht bis zu mir umgekehrt, spricht Jehova. - (1. Mose 19.24-25) (Sacharja 3.2) 12 Darum werde ich dir also tun, Israel. Weil ich dir dieses tun will, so schicke dich an, Israel, deinem Gott zu begegnen! 13 Denn siehe, der die Berge bildet und den Wind schafft, und dem Menschen kundtut, was sein Gedanke ist; der die Morgenröte und die Finsternis macht, und einherschreitet auf den Höhen der Erde: Jehova, Gott der Heerscharen, ist sein Name. (Micha 1.3)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.