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Amos - Kapitel 2

1 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Moab und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil es die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt hat, (Jesaja 15.1) (Jeremia 48.1) 2 so werde ich ein Feuer senden nach Moab, und es wird die Paläste von Kerijoth verzehren; und Moab wird sterben im Getümmel, unter Kriegsgeschrei, unter Posaunenschall; 3 und ich werde den Richter ausrotten aus seiner Mitte und alle seine Fürsten mit ihm umbringen, spricht Jehova. (4. Mose 24.17)

Drohung gegen Juda und Israel

4 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Juda und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie das Gesetz Jehovas verworfen und seine Satzungen nicht bewahrt haben, und ihre Lügen sie verführten, denen ihre Väter nachgewandelt sind, 5 so werde ich ein Feuer senden nach Juda, und es wird die Paläste Jerusalems verzehren. 6 So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Israel und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie den Gerechten für Geld und den Dürftigen um ein Paar Schuhe verkaufen; (Amos 8.6) 7 sie, welche danach lechzen, den Staub der Erde auf dem Haupte der Armen zu sehen, und den Weg der Sanftmütigen krümmen; und ein Mann und sein Vater gehen zu derselben Dirne, um meinen heiligen Namen zu entweihen; (Amos 8.4) 8 und neben jedem Altare strecken sie sich hin auf gepfändeten Oberkleidern, und im Hause ihres Gottes trinken sie Wein von Strafgeldern. (2. Mose 22.25) 9 Und doch habe ich den Amoriter vor ihnen vertilgt, dessen Höhe wie die Höhe der Zedern war, und er war stark wie die Eichen; und ich habe seine Frucht vertilgt von oben und seine Wurzeln von unten. (4. Mose 21.21) 10 Und doch habe ich euch aus dem Lande Ägypten heraufgeführt und euch vierzig Jahre in der Wüste geleitet, damit ihr das Land des Amoriters in Besitz nähmet. 11 Und ich habe Propheten erweckt aus euren Söhnen und Nasiräer aus euren Jünglingen. Ja, ist es nicht also, ihr Kinder Israel, spricht Jehova? (4. Mose 6.2) 12 Aber ihr habt den Nasiräern Wein zu trinken gegeben, und den Propheten geboten und gesagt: Ihr sollt nicht weissagen! - (Jeremia 11.21) (Amos 1.7) (Amos 7.13) 13 Siehe, ich werde euch niederdrücken, wie der Wagen drückt, der voll Garben ist. 14 Und dem Schnellen wird die Flucht entschwinden; und der Starke wird seine Kraft nicht befestigen, und der Held sein Leben nicht erretten; 15 und der den Bogen führt, wird nicht standhalten; und der Schnellfüßige wird nicht entrinnen, und der auf dem Rosse reitet sein Leben nicht erretten; 16 und der Beherzteste unter den Helden wird nackt entfliehen an jenem Tage, spricht Jehova.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.