1Worte des Amos, der unter den Hirten von Tekoa war, welche er über Israel geschaut hat in den Tagen Ussijas, des Königs von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Sohnes Joas', des Königs von Israel, zwei Jahre vor dem Erdbeben.(2. Könige 14.23)(2. Könige 15.1)(Amos 7.14)(Sacharja 14.5)2Und er sprach: Jehova wird aus Zion brüllen und aus Jerusalem seine Stimme erschallen lassen, und die Auen der Hirten werden trauern, und der Gipfel des Karmel wird verdorren.(Jeremia 25.30)3So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Damaskus und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie Gilead mit eisernen Dreschschlitten gedroschen haben,(Jesaja 17.1-3)4so werde ich ein Feuer senden in das Haus Hasaels, und es wird die Paläste Ben-Hadads verzehren;5und ich werde den Riegel von Damaskus zerbrechen, und den Bewohner ausrotten aus dem Tale Awen, und den, der das Zepter hält, aus Beth-Eden; und das Volk von Syrien wird nach Kir weggeführt werden, spricht Jehova.(2. Könige 16.9)6So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Gasa und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie Gefangene in voller Zahl weggeführt haben, um sie an Edom auszuliefern,(2. Chronik 28.17-18)(Jeremia 47.1)7so werde ich ein Feuer senden in die Mauer von Gasa, und es wird seine Paläste verzehren;8und ich werde den Bewohner ausrotten aus Asdod, und den, der das Zepter hält, aus Askalon; und ich werde meine Hand wenden wider Ekron, und der Überrest der Philister wird untergehen, spricht der Herr, Jehova.9So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Tyrus und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie Gefangene in voller Zahl an Edom ausgeliefert und des Bruderbundes nicht gedacht haben,(Jesaja 23.1)10so werde ich ein Feuer senden in die Mauer von Tyrus, und es wird seine Paläste verzehren.
Obadja
11So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten von Edom und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil es seinen Bruder mit dem Schwerte verfolgt und sein Erbarmen erstickt hat, und weil sein Zorn beständig zerfleischt, und es seinen Grimm immerdar bewahrt,(5. Mose 23.8)(Jeremia 49.7)(Obadja 1.10)12so werde ich ein Feuer senden nach Teman, und es wird die Paläste von Bozra verzehren.13So spricht Jehova: Wegen drei Freveltaten der Kinder Ammon und wegen vier werde ich es nicht rückgängig machen: Weil sie die Schwangeren von Gilead aufgeschlitzt haben, um ihre Grenze zu erweitern,(Jeremia 49.1)14so werde ich ein Feuer anzünden in der Mauer von Rabba, und es wird seine Paläste verzehren unter Kriegsgeschrei am Tage des Kampfes, unter Sturm am Tage des Ungewitters;15und ihr König wird in die Gefangenschaft gehen, er und seine Fürsten miteinander, spricht Jehova.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)