1Höre, Israel! Du gehst heute über den Jordan, um hineinzukommen, Nationen in Besitz zu nehmen, größer und stärker als du, Städte, groß und befestigt bis an den Himmel,(5. Mose 1.28)2ein großes und hohes Volk, die Söhne der Enakim, die du ja kennst, und von denen du ja gehört hast: Wer kann vor den Kindern Enaks bestehen?(4. Mose 13.32-33)3So wisse heute, daß Jehova, dein Gott, es ist, der vor dir her hinübergeht, ein verzehrendes Feuer; er wird sie vertilgen, und er wird sie vor dir beugen; und du wirst sie austreiben und sie schnell vernichten, so wie Jehova zu dir geredet hat.(5. Mose 4.24)4Sprich nicht in deinem Herzen, wenn Jehova, dein Gott, sie vor dir ausstößt: Um meiner Gerechtigkeit willen hat Jehova mich hierher gebracht, um dieses Land in Besitz zu nehmen; denn um der Gesetzlosigkeit dieser Nationen willen treibt Jehova sie vor dir aus.(1. Mose 15.16)(5. Mose 8.17)5Nicht um deiner Gerechtigkeit und der Geradheit deines Herzens willen kommst du hinein, um ihr Land in Besitz zu nehmen; sondern um der Gesetzlosigkeit dieser Nationen willen treibt Jehova, dein Gott, sie vor dir aus, und damit er das Wort aufrecht halte, welches Jehova deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat.6So wisse denn, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen Jehova, dein Gott, dir dieses gute Land gibt, es zu besitzen; denn ein hartnäckiges Volk bist du.(2. Mose 32.9)7Gedenke, vergiß nicht, wie du Jehova, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast! Von dem Tage an, da du aus dem Lande Ägypten herausgezogen bist, bis ihr an diesen Ort kamet, seid ihr widerspenstig gegen Jehova gewesen.8Und am Horeb erzürntet ihr Jehova; und Jehova ergrimmte über euch, so daß er euch vertilgen wollte.(2. Mose 32.1)9Als ich auf den Berg stieg, um die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den Jehova mit euch gemacht hatte, da blieb ich auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte, - Brot aß ich nicht, und Wasser trank ich nicht -10und Jehova gab mir die zwei steinernen Tafeln, beschrieben mit dem Finger Gottes; und auf ihnen standen alle die Worte, welche Jehova auf dem Berge mit euch geredet hatte, mitten aus dem Feuer, am Tage der Versammlung.11Und es geschah am Ende von vierzig Tagen und vierzig Nächten, da gab mir Jehova die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes.12Und Jehova sprach zu mir: Mache dich auf, steige eilends von hier hinab! denn dein Volk, das du aus Ägypten herausgeführt hast, hat sich verderbt. Sie sind schnell von dem Wege abgewichen, den ich ihnen geboten habe; sie haben sich ein gegossenes Bild gemacht.13Und Jehova sprach zu mir und sagte: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein hartnäckiges Volk.14Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel auslösche; und ich will dich zu einer Nation machen, stärker und größer als sie.15Und ich wandte mich und stieg von dem Berge herab (und der Berg brannte mit Feuer), und die zwei Tafeln des Bundes waren auf meinen beiden Händen.16Und ich sah, und siehe, ihr hattet gegen Jehova, euren Gott, gesündigt; ihr hattet euch ein gegossenes Kalb gemacht; ihr waret schnell von dem Wege abgewichen, den Jehova euch geboten hatte.17Und ich faßte die beiden Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen.18Und ich warf mich vor Jehova nieder, wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte - Brot aß ich nicht, und Wasser trank ich nicht - um all eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, indem ihr tatet, was übel war in den Augen Jehovas, ihn zu reizen.(2. Mose 34.28)(5. Mose 10.10)19Denn mir war bange vor dem Zorn und dem Grimm, womit Jehova über euch ergrimmt war, so daß er euch vertilgen wollte. Und Jehova erhörte mich auch dieses Mal.(Hebräer 12.21)20Auch über Aaron zürnte Jehova sehr, so daß er ihn vertilgen wollte; und ich bat auch für Aaron in selbiger Zeit.21Und ich nahm eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, und verbrannte es mit Feuer, und ich zerstieß es, indem ich es wohl zermalmte, bis es zu feinem Staube ward; und ich warf seinen Staub in den Bach, der von dem Berge herabfließt. -22Und zu Tabhera und zu Massa und zu Kibroth-Hattaawa erzürntet ihr Jehova. -(2. Mose 17.7)(4. Mose 11.3)(4. Mose 11.34)23Und als Jehova euch aus Kades-Barnea sandte und sprach: Ziehet hinauf und nehmet das Land in Besitz, das ich euch gegeben habe, da waret ihr widerspenstig gegen den Befehl Jehovas, eures Gottes, und ihr glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht.(4. Mose 13.2)(4. Mose 13.31)(5. Mose 14.1-4)24Widerspenstige seid ihr gegen Jehova gewesen von dem Tage an, da ich euch gekannt habe.25Und ich warf mich vor Jehova nieder, die vierzig Tage und die vierzig Nächte, die ich mich niederwarf; denn Jehova hatte gesagt, daß er euch vertilgen wolle;(5. Mose 9.18)26und ich betete zu Jehova und sprach: Herr, Jehova! Verdirb nicht dein Volk und dein Erbteil, das du durch deine Größe erlöst, das du mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt hast.27Gedenke deiner Knechte, Abrahams, Isaaks und Jakobs; kehre dich nicht an die Härtigkeit dieses Volkes und an seine Gesetzlosigkeit und an seine Sünde,28damit das Land, aus welchem du uns herausgeführt hast, nicht sage: Weil Jehova nicht imstande war, sie in das Land zu bringen, wovon er zu ihnen geredet hatte, und weil er sie haßte, hat er sie herausgeführt, um sie in der Wüste sterben zu lassen.(4. Mose 14.16)29Sie sind ja dein Volk und dein Erbteil, das du herausgeführt hast mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arme.
1 Jahwe sagte zu Mose: 2"Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn jemand Jahwe einen Menschen geweiht hat und sein Gelobtes einlösen will, (4. Mose 30.1)3beträgt der Wert eines zwanzig- bis sechzigjährigen Mannes fünfzig Silberstücke, wie es dem Gewicht des Heiligtums entspricht. 4Der Richtwert für eine Frau beträgt dreißig Silberstücke. 5Wenn die Person zwischen fünf und zwanzig Jahre alt ist, beträgt der Richtwert für die männliche Person zwanzig Silberstücke, für die weibliche zehn. 6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren ist der Richtwert für einen Knaben fünf Silberstücke, für ein Mädchen drei. 7Für Personen von sechzig Jahren und darüber beträgt der Richtwert für einen Mann fünfzehn Silberstücke, für eine Frau zehn. 8Wenn jemand zu arm ist, um den Richtwert zu zahlen, soll er die Person vor den Priester treten lassen, und der Priester soll sie nach dem Vermögen dessen einschätzen, der das Gelübde abgelegt hat.9Wenn es sich um ein Stück Vieh handelt, das man Jahwe opfern darf, dann soll alles, was man Jahwe davon gibt, heilig sein. 10Man soll es nicht auswechseln und austauschen, ein gutes Tier nicht gegen ein schlechtes und ein schlechtes nicht gegen ein gutes. Wenn man es dennoch tut, soll das eine wie das andere Tier Jahwe geweiht sein. 11Handelt es sich um ein unreines Tier, das man Jahwe nicht opfern darf, dann soll man es vor den Priester stellen. 12Der Priester soll es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 13Wenn der Besitzer das Tier zurückhaben will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen.14Wenn jemand Jahwe sein Haus als heilige Gabe weiht, dann soll der Priester es nach seinen Vorzügen und Mängeln einschätzen, und bei seiner Schätzung soll es bleiben. 15Wenn der Betreffende das Haus zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm.16Wenn jemand einen Teil seines Feldbesitzes Jahwe weiht, soll sich der Wert nach der Aussaat richten: Fünfzig Silberstücke für 165 Kilogramm Gerste. 17Weiht er sein Feld vom Jubeljahr an, soll dieser Schätzwert gelten. 18Weiht er es nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm den Preis nach den Jahren berechnen, die bis zum nächsten Jubeljahr bleiben und die Summe ermäßigen. 19Wenn der Betreffende das Feldstück unbedingt wieder zurückkaufen will, muss er ein Fünftel zum Schätzwert dazuzahlen, dann gehört es wieder ihm. 20Wenn er das Feldstück aber nicht wieder einlöst und es einem anderen verkauft wird, kann es nicht mehr zurückgekauft werden. 21Wird es dann im Jubeljahr frei, ist es wie ein Feld unter Bann für immer Jahwe geweiht. Es geht in den Besitz des Priesters über. 22Wenn jemand Jahwe ein gekauftes Feldstück weiht, das nicht zu seinem Erbbesitz gehört, 23soll ihm der Priester die Höhe des Schätzwertes bis zum Jubeljahr berechnen. Der Betrag gehört Jahwe und muss noch am gleichen Tag bezahlt werden. 24Im Jubeljahr fällt das Feldstück an den zurück, von dem es der Betreffende gekauft hat. (3. Mose 25.10)25Allen Schätzwerten sollst du das Gewicht des Heiligtums zugrunde legen, ein Silberstück zu zwölf Gramm.26Eine Erstgeburt von den Rindern, Schafen oder Ziegen gehört als Erstlingsgabe sowieso Jahwe und darf ihm nicht noch einmal geweiht werden. (2. Mose 13.2)27Handelt es sich aber um unreines Vieh, soll man es nach dem Schätzwert auslösen und noch ein Fünftel hinzufügen. Wird es nicht ausgelöst, soll es nach dem Schätzwert verkauft werden. 28Doch alles mit einem Bann belegte Gut, das jemand Jahwe weiht, sei es ein Mensch, ein Tier oder ein Stück Land, darf nicht ausgelöst oder verkauft werden. Es ist höchst heilig und gehört Jahwe. (4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Kein Mensch, der mit dem Bann belegt wird, darf ausgelöst werden. Man muss ihn töten.(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Der Zehnte von jeder Ernte, auch von den Baumfrüchten, ist Jahwe geweiht und gehört ihm. (4. Mose 18.21)31Will jemand etwas von seinem Zehnten zurückkaufen, muss er zum Gegenwert noch ein Fünftel hinzuzahlen. 32Jedes zehnte Tier von Rindern, Schafen oder Ziegen, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll Jahwe geweiht sein. 33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht ist, und darf es nicht austauschen. Tauscht man dennoch eins aus, sind beide Tiere Jahwe geweiht und können nicht mehr ausgelöst werden."34Das sind die Gebote, die Jahwe Mose für die Israeliten auf dem Berg Sinai gegeben hat.(3. Mose 26.46)