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5. Mose - Kapitel 9

Warnung vor überheblichkeit - Goldenes Kalb

1 Höre, Israel! Du gehst heute über den Jordan, um hineinzukommen, Nationen in Besitz zu nehmen, größer und stärker als du, Städte, groß und befestigt bis an den Himmel, (5. Mose 1.28) 2 ein großes und hohes Volk, die Söhne der Enakim, die du ja kennst, und von denen du ja gehört hast: Wer kann vor den Kindern Enaks bestehen? (4. Mose 13.32-33) 3 So wisse heute, daß Jehova, dein Gott, es ist, der vor dir her hinübergeht, ein verzehrendes Feuer; er wird sie vertilgen, und er wird sie vor dir beugen; und du wirst sie austreiben und sie schnell vernichten, so wie Jehova zu dir geredet hat. (5. Mose 4.24) 4 Sprich nicht in deinem Herzen, wenn Jehova, dein Gott, sie vor dir ausstößt: Um meiner Gerechtigkeit willen hat Jehova mich hierher gebracht, um dieses Land in Besitz zu nehmen; denn um der Gesetzlosigkeit dieser Nationen willen treibt Jehova sie vor dir aus. (1. Mose 15.16) (5. Mose 8.17) 5 Nicht um deiner Gerechtigkeit und der Geradheit deines Herzens willen kommst du hinein, um ihr Land in Besitz zu nehmen; sondern um der Gesetzlosigkeit dieser Nationen willen treibt Jehova, dein Gott, sie vor dir aus, und damit er das Wort aufrecht halte, welches Jehova deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat. 6 So wisse denn, daß nicht um deiner Gerechtigkeit willen Jehova, dein Gott, dir dieses gute Land gibt, es zu besitzen; denn ein hartnäckiges Volk bist du. (2. Mose 32.9) 7 Gedenke, vergiß nicht, wie du Jehova, deinen Gott, in der Wüste erzürnt hast! Von dem Tage an, da du aus dem Lande Ägypten herausgezogen bist, bis ihr an diesen Ort kamet, seid ihr widerspenstig gegen Jehova gewesen. 8 Und am Horeb erzürntet ihr Jehova; und Jehova ergrimmte über euch, so daß er euch vertilgen wollte. (2. Mose 32.1) 9 Als ich auf den Berg stieg, um die steinernen Tafeln zu empfangen, die Tafeln des Bundes, den Jehova mit euch gemacht hatte, da blieb ich auf dem Berge vierzig Tage und vierzig Nächte, - Brot aß ich nicht, und Wasser trank ich nicht - 10 und Jehova gab mir die zwei steinernen Tafeln, beschrieben mit dem Finger Gottes; und auf ihnen standen alle die Worte, welche Jehova auf dem Berge mit euch geredet hatte, mitten aus dem Feuer, am Tage der Versammlung. 11 Und es geschah am Ende von vierzig Tagen und vierzig Nächten, da gab mir Jehova die zwei steinernen Tafeln, die Tafeln des Bundes. 12 Und Jehova sprach zu mir: Mache dich auf, steige eilends von hier hinab! denn dein Volk, das du aus Ägypten herausgeführt hast, hat sich verderbt. Sie sind schnell von dem Wege abgewichen, den ich ihnen geboten habe; sie haben sich ein gegossenes Bild gemacht. 13 Und Jehova sprach zu mir und sagte: Ich habe dieses Volk gesehen, und siehe, es ist ein hartnäckiges Volk. 14 Laß ab von mir, daß ich sie vertilge und ihren Namen unter dem Himmel auslösche; und ich will dich zu einer Nation machen, stärker und größer als sie. 15 Und ich wandte mich und stieg von dem Berge herab (und der Berg brannte mit Feuer), und die zwei Tafeln des Bundes waren auf meinen beiden Händen. 16 Und ich sah, und siehe, ihr hattet gegen Jehova, euren Gott, gesündigt; ihr hattet euch ein gegossenes Kalb gemacht; ihr waret schnell von dem Wege abgewichen, den Jehova euch geboten hatte. 17 Und ich faßte die beiden Tafeln und warf sie aus meinen beiden Händen und zerbrach sie vor euren Augen. 18 Und ich warf mich vor Jehova nieder, wie zuerst, vierzig Tage und vierzig Nächte - Brot aß ich nicht, und Wasser trank ich nicht - um all eurer Sünden willen, die ihr begangen hattet, indem ihr tatet, was übel war in den Augen Jehovas, ihn zu reizen. (2. Mose 34.28) (5. Mose 10.10) 19 Denn mir war bange vor dem Zorn und dem Grimm, womit Jehova über euch ergrimmt war, so daß er euch vertilgen wollte. Und Jehova erhörte mich auch dieses Mal. (Hebräer 12.21) 20 Auch über Aaron zürnte Jehova sehr, so daß er ihn vertilgen wollte; und ich bat auch für Aaron in selbiger Zeit. 21 Und ich nahm eure Sünde, das Kalb, das ihr gemacht hattet, und verbrannte es mit Feuer, und ich zerstieß es, indem ich es wohl zermalmte, bis es zu feinem Staube ward; und ich warf seinen Staub in den Bach, der von dem Berge herabfließt. - 22 Und zu Tabhera und zu Massa und zu Kibroth-Hattaawa erzürntet ihr Jehova. - (2. Mose 17.7) (4. Mose 11.3) (4. Mose 11.34) 23 Und als Jehova euch aus Kades-Barnea sandte und sprach: Ziehet hinauf und nehmet das Land in Besitz, das ich euch gegeben habe, da waret ihr widerspenstig gegen den Befehl Jehovas, eures Gottes, und ihr glaubtet ihm nicht und gehorchtet seiner Stimme nicht. (4. Mose 13.2) (4. Mose 13.31) (5. Mose 14.1-4) 24 Widerspenstige seid ihr gegen Jehova gewesen von dem Tage an, da ich euch gekannt habe. 25 Und ich warf mich vor Jehova nieder, die vierzig Tage und die vierzig Nächte, die ich mich niederwarf; denn Jehova hatte gesagt, daß er euch vertilgen wolle; (5. Mose 9.18) 26 und ich betete zu Jehova und sprach: Herr, Jehova! Verdirb nicht dein Volk und dein Erbteil, das du durch deine Größe erlöst, das du mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt hast. 27 Gedenke deiner Knechte, Abrahams, Isaaks und Jakobs; kehre dich nicht an die Härtigkeit dieses Volkes und an seine Gesetzlosigkeit und an seine Sünde, 28 damit das Land, aus welchem du uns herausgeführt hast, nicht sage: Weil Jehova nicht imstande war, sie in das Land zu bringen, wovon er zu ihnen geredet hatte, und weil er sie haßte, hat er sie herausgeführt, um sie in der Wüste sterben zu lassen. (4. Mose 14.16) 29 Sie sind ja dein Volk und dein Erbteil, das du herausgeführt hast mit deiner großen Kraft und mit deinem ausgestreckten Arme.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"