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5. Mose - Kapitel 7

Gebot der Ausrottung der Kanaaniter und ihres Götzendienstes

1 Wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen, und viele Nationen vor dir hinaustreibt: die Hethiter und die Girgasiter und die Amoriter und die Kanaaniter und die Perisiter und die Hewiter und die Jebusiter, sieben Nationen, größer und stärker als du, (5. Mose 31.3) 2 und Jehova, dein Gott, sie vor dir dahingibt, und du sie schlägst, so sollst du sie ganz und gar verbannen; du sollst keinen Bund mit ihnen machen, noch Gnade gegen sie üben. (4. Mose 21.2) 3 Und du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern: Deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen; (2. Mose 23.32) (2. Mose 34.15-16) 4 denn sie würden deine Söhne von mir abwendig machen, daß sie anderen Göttern dienten; und der Zorn Jehovas würde wider euch entbrennen, und er würde dich schnell vertilgen. 5 Sondern also sollt ihr ihnen tun: Ihre Altäre sollt ihr niederreißen und ihre Bildsäulen zerbrechen und ihre Ascherim umhauen und ihre geschnitzten Bilder mit Feuer verbrennen. (5. Mose 12.2-3) 6 Denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott: dich hat Jehova, dein Gott, erwählt, ihm zum Eigentumsvolke zu sein aus allen Völkern, die auf dem Erdboden sind. (2. Mose 19.5-6) 7 Nicht weil euer mehr wären als aller Völker, hat Jehova sich euch zugeneigt und euch erwählt; denn ihr seid das geringste unter allen Völkern; (Epheser 2.8) 8 sondern wegen Jehovas Liebe zu euch, und weil er den Eid hielt, den er euren Vätern geschworen, hat Jehova euch mit starker Hand herausgeführt und dich erlöst aus dem Hause der Knechtschaft, aus der Hand des Pharao, des Königs von Ägypten. 9 So wisse denn, daß Jehova, dein Gott, Gott ist, der treue Gott, der den Bund und die Güte auf tausend Geschlechter hin denen bewahrt, die ihn lieben und seine Gebote beobachten, (2. Mose 20.6) 10 und denen, die ihn hassen, ins Angesicht vergilt, sie zu vertilgen: nicht zögert er mit seinem Hasser, ins Angesicht vergilt er ihm! 11 So sollst du das Gebot und die Satzungen und die Rechte beobachten, die ich dir heute zu tun gebiete. (5. Mose 5.29) (5. Mose 6.17) 12 Und es wird geschehen: dafür daß ihr diesen Rechten gehorchet und sie beobachtet und sie tut, wird Jehova, dein Gott, dir den Bund und die Güte bewahren, die er deinen Vätern geschworen hat; (2. Mose 23.22) 13 und er wird dich lieben und dich segnen und dich mehren: er wird segnen die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Landes, dein Getreide und deinen Most und dein Öl, das Geworfene deiner Rinder und die Zucht deines Kleinviehes, in dem Lande, das er deinen Vätern geschworen hat, dir zu geben. 14 Gesegnet wirst du sein vor allen Völkern; kein Unfruchtbarer und keine Unfruchtbare wird unter dir sein, noch unter deinem Vieh. 15 Und Jehova wird jede Krankheit von dir abwenden; und keine der bösen Seuchen Ägyptens, die du kennst, wird er auf dich legen, sondern er wird sie auf alle deine Hasser bringen. 16 Und du wirst alle Völker verzehren, die Jehova, dein Gott, dir geben wird. Dein Auge soll ihrer nicht schonen, und du sollst ihren Göttern nicht dienen; denn das würde dir ein Fallstrick sein. (Josua 23.13) 17 Wenn du in deinem Herzen sprichst: Diese Nationen sind größer als ich; wie vermöchte ich sie auszutreiben? - (4. Mose 13.31) (4. Mose 14.1-4) 18 fürchte dich nicht vor ihnen; gedenke doch dessen, was Jehova, dein Gott, dem Pharao und allen Ägyptern getan hat, 19 der großen Versuchungen, die deine Augen gesehen, und der Zeichen und der Wunder, und der starken Hand und des ausgestreckten Armes, womit Jehova, dein Gott, dich herausgeführt hat. Also wird Jehova, dein Gott, all den Völkern tun, vor denen du dich fürchtest; (5. Mose 4.34) 20 und auch die Hornissen wird Jehova, dein Gott, gegen sie entsenden, bis die Übriggebliebenen und die sich vor dir Verbergenden umgekommen sind. (2. Mose 23.28-30) 21 Erschrick nicht vor ihnen! denn Jehova, dein Gott, ist in deiner Mitte, ein großer und furchtbarer Gott. 22 Und Jehova, dein Gott, wird diese Nationen nach und nach vor dir austreiben; du wirst sie nicht eilends vernichten können, damit nicht das Wild des Feldes sich wider dich mehre. 23 Und Jehova, dein Gott, wird sie vor dir dahingeben und sie in große Verwirrung versetzen, bis sie vertilgt sind. 24 Und er wird ihre Könige in deine Hand geben, und du wirst ihre Namen vernichten unter dem Himmel hinweg; kein Mensch wird vor dir bestehen, bis du sie vertilgt hast. 25 Die geschnitzten Bilder ihrer Götter sollt ihr mit Feuer verbrennen; du sollst nicht das Silber und das Gold an ihnen begehren und es dir nehmen, daß du nicht dadurch verstrickt werdest; denn es ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott; 26 und du sollst keinen Greuel in dein Haus bringen, so daß du ein Bann werdest gleich ihm; du sollst es ganz und gar verabscheuen und es gänzlich für einen Greuel halten, denn es ist ein Bann. (Josua 7.11)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)