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5. Mose - Kapitel 6

Aufforderung zur Verehrung des einen Gottes

1 Und dies sind die Gebote, die Satzungen und die Rechte, welche Jehova, euer Gott, geboten hat, euch zu lehren, damit ihr sie tuet in dem Lande, wohin ihr hinüberziehet, um es in Besitz zu nehmen; 2 auf daß du Jehova, deinen Gott, fürchtest alle Tage deines Lebens, um zu beobachten alle seine Satzungen und seine Gebote, die ich dir gebiete, du und dein Sohn und deines Sohnes Sohn, und auf daß deine Tage sich verlängern. 3 So höre denn, Israel, und achte darauf, sie zu tun, damit es dir wohlgehe, und ihr euch sehr mehret - so wie Jehova, der Gott deiner Väter, zu dir geredet hat - in einem Lande, das von Milch und Honig fließt! 4 Höre Israel: Jehova, unser Gott, ist ein einziger Jehova! (Markus 12.29) (1. Korinther 8.4) (1. Korinther 8.6) 5 Und du sollst Jehova, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deiner ganzen Kraft. (5. Mose 10.12) (Matthäus 22.37) 6 Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollen auf deinem Herzen sein. (5. Mose 11.18-20) 7 Und du sollst sie deinen Kindern einschärfen und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest, und wenn du auf dem Wege gehst, und wenn du dich niederlegst, und wenn du aufstehst. (1. Mose 18.19) 8 Und du sollst sie zum Zeichen auf deine Hand binden, und sie sollen zu Stirnbändern sein zwischen deinen Augen; (2. Mose 13.9) 9 und du sollst sie auf die Pfosten deines Hauses und an deine Tore schreiben. 10 Und es soll geschehen, wenn Jehova, dein Gott, dich in das Land bringt, das er deinen Vätern, Abraham, Isaak und Jakob, geschworen hat, dir zu geben: große und gute Städte, die du nicht gebaut hast, 11 und Häuser, voll von allem Gut, die du nicht gefüllt, und gehauene Zisternen, die du nicht gehauen, Weinberge und Olivengärten, die du nicht gepflanzt hast, und du essen und satt werden wirst: (5. Mose 8.10) 12 so hüte dich, daß du Jehovas nicht vergessest, der dich herausgeführt hat aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft. 13 Jehova, deinen Gott, sollst du fürchten und ihm dienen, und bei seinem Namen sollst du schwören. (5. Mose 10.20) (Matthäus 4.10) 14 Ihr sollt nicht anderen Göttern nachgehen, von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind; 15 denn ein eifernder Gott ist Jehova, dein Gott, in deiner Mitte: damit nicht der Zorn Jehovas, deines Gottes, wider dich entbrenne, und er dich vertilge vom Erdboden hinweg. (2. Mose 20.5) 16 Ihr sollt Jehova, euren Gott, nicht versuchen, wie ihr ihn zu Massa versucht habt. (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) (Matthäus 4.7) 17 Ihr sollt fleißig beobachten die Gebote Jehovas, eures Gottes, und seine Zeugnisse und seine Satzungen, die er dir geboten hat. 18 Und du sollst tun, was recht und gut ist in den Augen Jehovas, auf daß es dir wohlgehe und du hineinkommest und das gute Land in Besitz nehmest, welches Jehova deinen Vätern zugeschworen hat, 19 indem er alle deine Feinde vor dir ausstößt, so wie Jehova geredet hat. (2. Mose 23.27-28) 20 Wenn dein Sohn dich künftig fragt und spricht: Was bedeuten die Zeugnisse und die Satzungen und die Rechte, welche Jehova, unser Gott, euch geboten hat? (2. Mose 13.14) 21 so sollst du deinem Sohne sagen: Wir waren Knechte des Pharao in Ägypten, und Jehova hat uns mit starker Hand aus Ägypten herausgeführt; (Psalm 44.2) 22 und Jehova tat vor unseren Augen große und verderbenbringende Zeichen und Wunder an Ägypten, an dem Pharao und an seinem ganzen Hause; 23 und uns führte er von dannen heraus, um uns herzubringen, uns das Land zu geben, welches er unseren Vätern zugeschworen hat. 24 Und Jehova hat uns geboten, alle diese Satzungen zu tun, Jehova, unseren Gott, zu fürchten, uns zum Guten alle Tage, daß er uns am Leben erhalte, wie es an diesem Tage ist. 25 Und es wird unsere Gerechtigkeit sein, wenn wir darauf achten, dieses ganze Gebot vor Jehova, unserem Gott, zu tun, so wie er uns geboten hat.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)